Wann kommt es zur tatsächlichen Strafverfolgung?

Eine Schulfreundin wird zuhause geschlagen, ihr werden immer wieder Schläge und anderes Angedroht.

Sie will nicht zur Polizei weil sie fürchtete dass ihre Eltern (bzw Mutter und Stiefvater) davon erfahren und alles schlimmer wird.

Wann genau schreitet die Justiz in solchen fällen ein?
Sie wurde bereits einmal brutal geschlagen und ist mit Gehirnerschütterung im Krankenhaus gelandet.

Einzige Konsequenz: Familientherapie

Ihr Antrag auf eine eigene Wohnung wurde mittlerweile aus mir unbekannten Gründen zurückgezogen.

Was kann sie tun? Was kann ich tun?
Gibt es Mittel und Wege, irgendwelche Tricks jemanden dazu zu bewegen sich zuständig zu fühlen?

Sie ist 17 und wird in ca. 6 Monaten 18 Jahre alt
(was vermutlich der Grund ist warum das Jugendamt wartet bis die Sache mit der Wohnung zum Problem der Arge wird)

Bitte schnellstens um Antwort :frowning:

Hallo erstmal hast du eine eigende wohnung?
wen ja kannst du sie nicht vorrübergehend bei dir einziehen lassen.sie muss nur bei dir gemeldet werden und das ist kein prob. wenn du über 18 bist und eine eigende wohnung hast geht es ohne zustimmung der eltern oder des vermtters 100%siche quelle.wenn nicht soll sie wenn es zu schlimm ist weglaufen zur polizei gehen und sich weigern zurück z den eltern zu wollen dann müssen sie sie in eine öfendliche einrichtung unterbringen sie ist 17,5 wie du sagst da geht es nach ihren wünschen wenn sie es nicht zuhause aushalten tutund das jugendamt muss dann was machen…wohnung ectich hoffe ich konnte euch weiter helfen

Hallo Andreas,
Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Deine Freundin braucht den Mut, anzuzeigen, sonst bleibt alles unter dem Teppich- leider!
Das Jugendamt muss deine Freundin unterstützen, obwohl die Eltern noch bis zur Volljährigkeit das Sagen haben.
Aber vor allem für die eigene Psychohygiene muss sie was tun. Sie ist wertvoll und darf sich das auf keinen Fall gefallen lassen!

Ich bin neugierig, was noch passiert. Schreibt mir:
[email protected]

Gruß Martin

Werde ich tun
Die Sache raubt mir den schlaf und ich weiss wirklich nicht wie ich reagieren würde wenn die mir über den weg laufen

Selbst eine Anzeige kassieren will ich auch nicht. Mir wärs am liebsten wenn sie da schnellstens rauskommt.

Hallo Andreas,

das das Jugendamt mit dem Alter von 18 nicht mehr zuständig ist, ist so nicht ganz richtig… sowie es einen Fall vor dem 18 Lebensjahr gibt ist die Zuständigkeit bis zum vollendentem 21 Lebensjahr beim Jugendamt. Es gibt eine Telefonnummer

http://www.kindernotruftelefon.de/ dort würde ich mich erkundigen… die haben auch eine chatfunktion. Ich würde es folgdendermaßen machen… sowie deine Schulfreundin wieder mit Schlägen gedroht wird … mit handy die 110 rufen …!!! sodas die eltern es nicht mitbekommen… die beamten die das mit anhören können das handy orten und müssen sofort einschreiten… und sie vor weiteren übergriffen schützen.

alles lg. deern 50

Hallo Andreas,
die Vermutung mit der Arge ist garnicht so abwegig. Deine Freundin kann sich mit gepackten Sachen ins Jugendamt setzen, sich weigern wieder nach Hause zu gehn,da sich dort von Mißhandlung bedroht ist und offiziell um ''Inobhutnahme ‚‘ bitten. Das Jugendamt wird dann garnicht an seiner gesetzlichen Garantenpflicht für das Kindeswohl vorbeikommen und sie vorübergehend in einer Bereitschaftspflege unterbringen, um dann unverzüglich die genauen häuslichen Umstände zu überprüfen.
Sollte sie keinen zuständigen Sozialarbeiter antreffen, kann sie sich an den Bereitschaftsdienst oder den Amtleiter wenden.
Gruß, Reinhard

Ich denke, dass man mit 17 Jahren alt genug ist so etwas selbst zu entscheiden. Es steht dem Mädchen frei zur Polizei zu gehen oder zum Jugendamt und entsprechenden Gewaltschutz gegen den Gewalttäter zu beantragen. Wenn Sie das nicht tun will, dann ist das die freie Entscheidung des Mädchens. Gegen den Willen des Mädchens sollte man nichts unternehmen, weil das Mädchen sich dann genötigt fühlen wird den Gewalttäter zu verteidigen und den Kontakt zu Ihnen abzubrechen (meiner Erfahrung nach der Normalfall).

Sie tun was Sie können, wenn Sie als Freund für das Mädchen da sind, ihr zuhören und sich als Schulter zum anlehnen anbieten. Sie stärken damit die Seele des Mädchens mehr als Sie vielleicht denken. Vorgenannte Entscheidungen werden dann ggf. dem Mädchen leichter fallen, weil es weiß, dass es Sie zur Unterstützung bei sich weiß.

Viel Erfolg und vor allem an eines Denken: Immer RUHE BEWAHREN und sich nicht die Probleme anderer zu den eigenen Problemen machen lassen.

Ich hoffe ich konnte helfen!

Leider habe ich die Frage erst jetzt gesehen.
Muss aber mitteilen, dass ich diese Frage leider nicht beantworten kann.
Es tut mir Leid
Wünsche allerdings viel Erfolg