Hallo,
fiktives Beispiel:
Ein Diensleistungsunternehmen im Bereich Bildung vergibt feste Termine für „Nachhilfe“.
In den Vertragsbedingungen ist festgelegt, das Stunden im Krankheitsfall nachgeholt werden können, allerdings nach 6 Wochen verfallen. Nachholstunden können auch nichtausbezahlt werden.
- Wie sieht es aus , wenn im Krankheitsfall des Lehrers die Stunde nicht stattfinden kann. Somit die Dienstleistung nicht erbracht werden kann. Zudem es aus logistischen Gründen , von Seiten des Unternehmens, die Nachhohlstunden nicht reingehohlt werden können, da kein passender Termin für den Kunden bereitgestellt werden kann.
liegt dann ein Vertragsbruch vor ?
Muss das Unternehmene die Nachholstunden auszahlen.
Wie erfolgreich wäre ein vorgehen , gegen das Unternehmen mit einem Anwalt, wenn dies in Summe öfter vorkommt.
Vielen dank
Gruß