Wann liegt Vertragsbruch vor?

Hallo,

fiktives Beispiel:

Ein Diensleistungsunternehmen im Bereich Bildung vergibt feste Termine für „Nachhilfe“.
In den Vertragsbedingungen ist festgelegt, das Stunden im Krankheitsfall nachgeholt werden können, allerdings nach 6 Wochen verfallen. Nachholstunden können auch nichtausbezahlt werden.

  1. Wie sieht es aus , wenn im Krankheitsfall des Lehrers die Stunde nicht stattfinden kann. Somit die Dienstleistung nicht erbracht werden kann. Zudem es aus logistischen Gründen , von Seiten des Unternehmens, die Nachhohlstunden nicht reingehohlt werden können, da kein passender Termin für den Kunden bereitgestellt werden kann.

liegt dann ein Vertragsbruch vor ?
Muss das Unternehmene die Nachholstunden auszahlen.
Wie erfolgreich wäre ein vorgehen , gegen das Unternehmen mit einem Anwalt, wenn dies in Summe öfter vorkommt.

Vielen dank

Gruß

Ja, klingt so. Aber man müsste sicher den ganzen Wortlaut des Vertrages kennen.

Offenbar gilt die beschriebene Regelung nur für den Kunden, der Stunden im Voraus bucht und bezahlt. Sagt er ab, dann besteht innerhalb von 6 Wochen eine Nachholmöglichkeit, danach verfällt das Geld.
Das ist eigentlich sehr einsichtig, denn schon die Nachholfrist ist freiwillig eingeräumt.

Aber wenn ein Lehrer ausfällt und deshalb die gebuchte Stunde ausfällt, dann ist das ein Verschulden der Firma. Und das Geld muss erstattet werden, vor allem wenn kein Ersatztermin angeboten wird.

MfG
duck313

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Hallo,

dazu noch ein Frage von mir:

Und das Geld muss erstattet werden, vor allem wenn kein Ersatztermin angeboten wird.

da kein passender Termin für den Kunden bereitgestellt werden kann.

Wenn ein Ersatztermin oder auch mehrere angeboten wurden, muss man dann Gründe anführen, warum die Termine nicht passen oder langt die Auskunft: „An diesen Terminen ist es mir nicht möglich ihr Angebot der Nacherfüllung anzunehmen“?

neugierige Grüße
Karl

So genau ist das nicht geregelt. Der Kunde dentscheidet selbst , ob er den Ersatztermin annimmt oder nicht aus was für Gründen auch immer , wenn er Ihn nicht annimmt wird eine Nachholstunde eingetragen. Im Protokoll wird der Grund nicht vermerkt. Die meisten Kunden lassen das mit sich machen. Nur wenige beschweren sich.
Das einzige was noch im Vertrag steht , ist das die Termine vom Unternehmen vergeben werden und aus betrieblichen Gründen eine verschiebung der Stunden möglich ist.

Viele Grüße