Wann müssen Hobbymusiker GEMA bezahlen?

wir sind eine seit 10 Jahren bestehende Seniorenband (Akkordeon, Violine/Mandoline, Schlagzeug)und proben wöchentlich in einer Gaststätte in einem separaten Raum. Gelegentlich kommt es auch zu (öffentlichen) Auftritten, sowohl ehrenamtlich/kostenlos als auch entgeldlichen, in Gaststätten oder Seniorenheimen. U.a. auch bei geschlossenen Gesellschaften (Familienfeiern, Vereinsfeieren) in Gaststätten.
Mir gelingt es leider nicht bei der GEMA.de die für uns zutreffenden Regeln zu erkennen.
Insbesondere interessiert, wer verantwortlich ist wenn wir irgendwo spielen bzw. wer muss die GEMA zahlen bzw. wer wird bei einem Verstoß belangt?
Ich weiß, das es sich um ein sehr komplexes Thema handelt, mit mir bzw. uns werden sich sicher viele Hobby-Lifemusiker freuen wenn sich mal jemand finden würde der ein paar eindeutige „Takte“ dazu sagen könnte.
Herzliche Grüße
guenhol

Hallo,

das Thema ist überhaupt nicht kompliziert. GEMA muss der Veranstalter der Konzerte bezahlen. In Ihrem Fall dürfte das die Gaststätte sein. Die Höhe ist abhängig von Raumgröße und Eintritt.

In Ihrem Fall vermute ich mal, dass die GEMA nicht mehr als 23,40 EUR pro Konnzert ist.

Hier ist der Tarifrechner:
https://online.gema.de/aidaos/index.faces

Nach dem Konzert sendet der Veranstalter (oder Sie) eine Liste mit den gespielten Titeln.
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutze…

Somit verdienen die Urheber, deren Werke Sie spielen, ein bisschen Geld.

Gruß
Karin

wir sind eine seit 10 Jahren bestehende Seniorenband
(Akkordeon, Violine/Mandoline, Schlagzeug)und proben

Hallo Guenhol,

Versuche mal in Kürze, die wichtigsten Dinge klarzustellen:
1.) Gemagebühren zahlt immer der Veranstalter
2.) Vorher muss die Anmeldung für die Veranstaltung ebenfalls durch den Veranstalter erfolgen.
3.) Ob man Profiband oder Senioren, Hobby oder irgendeine Band ist spielt keine Rolle.
4.) Auch eine Benefiz oder ehrenamtliche Veranstaltung unterliegt der GEMA Anmeldung
5.) Auch Veranstaltungen ohne Eintritt unterliegen der GEMA Anmeldung
6.) Bei einem Verstoß wird der Veranstalter belangt.
7) Die Musiker müssen nach der Veranstalter die Programmtitelfolge ausfüllen, damit die
Urheber ihre berechtigte Tantiemen bekommen.

Hoffe ich konnte etwas „aufklären“.

Grüße
Hermann Suttorp
www.Barfluegel.de

Hallo,
herzlichen Dank für die Informationen, soweit ist nun alles klar, jedoch was gilt für unsere Proben in einem separaten Raum in einer Gaststätte, ohne Publikum/Zuhörer?
Sind wir damit zum „Veranstalter“? geworden und wir oder der Gastwirt müssten für unsere wöchentliche Probe auch GEMA bezahlen? Das kann doch wohl nicht wahr sein, oder ?

Herzliche Grüße

guenhol

Nein, für eine Probe muss niemand GEMA zahlen! GEMA muss nur für öffentliche Aufführungen gezahlt werden. GEMA setzt also Publikum (und eben auch Einnahmen durch Eintritt, Getränke, Werbefaktor usw.) voraus. Selbst wenn Sie Freunde zur Probe einladen, ist dieses noch immer keine „öffentliche“ Aufführung.

Nutzt der Gastwirt Ihre Probe jedoch als Hintergrundmusik, wirbt er möglicherweise sogar damit, dann müsste er (als Veranstalter) GEMA zahlen. (Wie gesagt, vermutlich nur 23,40 EUR)

https://www.gema.de/musiknutzer/weitere-faq-fuer-mus…

Gruß
Karin

Hallo,

Raum in einer Gaststätte, ohne Publikum/Zuhörer?

Herzlichen Dank an Karin1411 und Hermann Suttorp. Habe jetzt endlich, Dank Eurer fantastischen Zusammenfassung, das Problemthema GEMA verstanden und freue mich/uns auf weiterhin finaziell von GEMA-Gebühren unbelastetes musizieren,
mit musikalischen Grüßen,
guenhol