Ich bin der Meinung, dass man sie in dem Fall am nächsten Werktag übergeben muss.
Mein Noch-Vermieter will aber, dass ich sie schon am 29.5 übergebe!
Wie sieht das rechtlich aus und wo finde ich das?
Ich bin der Meinung, dass man sie in dem Fall am nächsten Werktag übergeben muss.
Mein Noch-Vermieter will aber, dass ich sie schon am 29.5 übergebe!
Wie sieht das rechtlich aus und wo finde ich das?
Wenn schon dann vorher. Ist denn der Mieter nicht sowieso interessiert vorher zu übergeben um evtl. noch kleine Nachbesserungen vorzunehmen, die bemängelt werden. Sonst hätte er ja keine Chance der Selbstvornahme, müsste alles bezahlen oder sich von Kaution abziehen lassen.
Was für den Mieter gilt, gilt auch umgekehrt bei der Rückgabe der Wohnung.
gekündigt zum Monatsletzten = da hat spätestens die Übergabe stattzufinden, egal ob Wochentag, Sonntag oder Feiertag.
Du führst hier regelmäßig neue Sitten im Mietrecht ein !
Hier steht aber, dass die Wohnung erst am nächsten Werktag übergeben werden muss.
Da steht nur nicht wirklich ne Quelle, aus BGB § 546 kann ich das so nicht entnehmen.
Im Übrigen wo kommen wir denn hin, wenn ich die Wohnung renoviert übergeben muss, wenn ich sie selbst in einem miserablen Zustand übernommen habe?
Und wo kommen wir hin, wenn Du eine Wohnung für einen ganzen Monat weiter blockierst, ohne dafür zu löhnen?
Hast Du denn noch nicht gemerkt, dass haufenweise Hauseigentümer überhaupt keine Lust mehr auf Vermieten haben? Und kannst Du Dir nicht vorstellen, woher das kommt?
Schöne Grüße
MM
Und deswegen kann man mich zwingen die Wohnung vorher zu übergeben ich glaub es geht los
Vorher??? Wann vorher?
Haallo,
die Uebergabe muss im Mietmonat sein.
Am ersten Tag des neuen Monats kommt der Moebelwagen des Nachmieters, morgens um 6 sind die Jungs da, theoretisch jedenfalls. Und brauchen den Schluessel, den der Vermieter VORHER von Dir bekommen muss.
Zur Uebergabe hat nicht jeder am Feiertag Zeit, andere nur am Feiertag weil sie auch noch Geld verdienen muessen und keinen Urlaub bekommen. Dein Vermieter sieht es moeglicherweise als Arbeit(s-Zeit) an, evtl hat er einen ein Profi (dabei). Ihr muesst Euch jedenfalls einigen.
Das sehen einige Gerichte aber anders:
Vermutlich wegen §193BGB:
https://dejure.org/gesetze/BGB/193.html
Gruß
damals