…und ist sie verpflichtet diese Änderung zeitnah (nach 2 Werktagen) online zu dokumentieren?
Das Problem das ich habe ist das eine große deutsche Bank, auch WM-Sponsor, nicht nur ab 22.00 bis 6.00 Uhr morgens ihre Geldautomaten verschließt sodaß Guthabenkontobesitzer keine Möglichkeit mehr haben in einem Notfall schnell an ihr Geld zu gelangen, nein beim Onlinebanking wird auch getrödelt, sodaß der Kontostand beim Onlinebanking kaum mehr als ein Richtwert ist. Ich habe schon mal eine Situation bei diesen „Bankstern“ erlebt da war mein Onlinekonto acht Tage ohne Kontobewegung, was allerdings nicht der Realität entsprach. Gibt es da gesetzliche Regeln?