Hallo zusammen,
mal angenommen, ein Nachbar renoviert sein Haus. Ziel des Ganzen sei eine Garage nebst neuer Zufahrt sowie eine neue Gaube. Damit einhergehend ständige Erdarbeiten, dementsprechend Geräuschintensiv ist das Ganze. Nehmen wir weiterhin an, er führt die Arbeiten fast ausschließlich in Eigenleistung durch, meist Abends und am Wochenende. Da er sehr unregelmäßig kommt, dauern die Bauarbeiten nun mittlerweile schon über 5 Jahre an.
Gibt es hier eine Beschränkung, in welchen Zeiträumen solche Bauvorhaben abgeschlossen sein müssen? Das Bundesland wäre Hamburg.
Bitte versteht mich nicht falsch: Ich würde meinem imaginären Nachbarn nichts böses wollen. Aber wenn man das Gespräch suchen würde, würde man vorher gerne die Rechtslage kennen…
Danke für eure Antworten!
Milton