Wann muß Gehalt auf dem Konto sein?

Hallo liebe Experten,

vor 2 Jahren wurde unser Unternehmen übernommen. Seitdem gibt es immer mal wieder Schwierigkeiten bzgl. der Pünktlichkeit der Gehaltszahlungen. Es ist nicht so, daß unser Unternehmen insolvent wäre, ganz im Gegenteil. Aber offensichtlich versucht man die Gehaltszahlung bis zum letzten Moment hinauszuzögern, so daß oftmals das Gehalt erst am 1. oder 2. des Folgemonats auf dem Konto ist. Es geht uns nicht darum, daß das Gehalt Tage früher überwiesen wird, nur hätten wir es gerne am Monatsletzten. Wie heute am 28… Lt. Arbeitsvertrag ist das Gehalt zahlbar zum Ende des Kalendermonats. Eine Kollegin meinte, daß es durchaus legitim wäre, wenn 2-3 im Jahr die Gehaltszahlung unpünktlich wäre. Es würde angeblich ein dementsprechendes Urteil existieren. Ist dem tatsächlich so??

Hi,
Präzedenzurteile des BGH sind mir nicht bekannt. Möglicherweise haben Gerichte niedrigerer Instanzen hierüber entschieden, diese Urteile hätten aber keinen allgemein gültigen Charakter.
Grundsätzlich ist es so, dass die vertragliche Vereinbarung gilt. Wenn dort steht, das Gehalt sei bis zum letzten des Monats zu zahlen, dann muß das Geld auch am letzten des Monats auf dem Konto sein. Ohne wenn und aber. Wenn durch eine verspätete Zahlung z.B. Lastschriften nicht eingelöst werden, müßte der Arbeitgeber die dadurch entstandenen Mehrkosten bezahlen.
Andererseits ist es vom Aufwand her nicht zu rechtfertigen, wegen 1 oder 2 Tage Verspätung ein Gericht anzurufen. Zudem wird die Sache durch Eingang der Überweisung erledigt sein, bevor ein Gericht dem Fall auch nur das Aktenzeichen zugewiesen hat.
Also, ohne dass ein konkreter Schaden entstanden ist, wird man hier nichts ausrichten können. Im Schadenfalle aber sehr wohl.
Es entspricht weder einer vertraglichen Fairness noch ist es moralisch, wenn das Gehalt mit Verzögerung überwiesen wird. Aber mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmittel wird man nichts ausrichten können.
Gruß,
Francesco

Hallo ebenso,

nur mal nachgefragt: meinst Du nicht, das ein Gericht besondere Treuepflichten oder ähnliches im Arbeitsverhältnis sehen wird, die es dem Arbeitnehmer verbieten, gleich gerichtlich wegen Verzugschaden gegen seinen Arbeitgeber vorzugehen?

Gruß, Bernd

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Na ja…
Hallo!

Ich habe kein Urteil gefunden!

Aber ist es denn so verwerflich, wenn das Geld ein oder zwei mal im Jahr erst am Ersten oder Zweiten auf dem Konto ist? Um Kosten zu vermeiden, ist es vielleicht ratsam, Daueraufträge nicht auf den Ersten zu datieren.

Ich weiß nicht, welches Gehaltsprogramm bei Euch Anwendung findet, aber ich weiß, dass es welche gibt, die kein „Freie Tage“-bezogenes Kalendarium unterstützen. Soll heißen: Da steht drin: Überweisung am drittletzten Tag im Monat. Und wenn das nun mal ein Samstag ist, dann geht die Überweisung erst am Monatsletzten raus…

Sorry, dass ich hier eher „arbeitgeberfreundlich“ bin, aber ich persönlich hätte (und hatte) kein großes Problem damit!

Gruß
Guido

Hi,
die Treuepflicht des Arbeitnehmers besteht darin, seinen Job zu machen, pünktlich zu sein, u.a. auch keine Betriebsgeheimnisse zu verraten usw.
Sie besteht nicht darin, länger als vereinbart auf sein Geld warten zu müssen.
Ganz im Gegenteil hat der Arbeitgeber sogar im Rahmen seiner Fürsorgepflicht darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer pünktlich und zuverlässig sein Geld erhält.
Gruß,
Francesco

Hi,
warum sollte es, um die Frage zurück zu geben, nicht verwerflich sein, geschlossene Verträge auch einzuhalten.
Und wenn in dem Arbeitsvertrag steht…bis zum letzten eines Monats…, dann bitteschön auch wirklich bis zum letzten des Monats, und nicht ein paar Tage später.
Wenn zum 1. eines Monats aufgrund der vereinbarten Gehaltszahlungen Abbuchungen erfolgen (durch Lastschrift oder Dauerauftrag), können eben Schwierigkeiten mit Folgeschäden entstehen. Warum nun sollte der Gehaltsempfänger sich nicht auf seinen Arbeitsvertrag verlassen können? Oder anders gefragt, warum soll der Gehaltsempfänger seine Überweisungsmodalitäten ändern, während er sich vertragskonform verhält, und nicht etwa der Arbeitgeber, der sich nicht vertragskonform verhält?
Selbst wenn sein Lohn- und Gehaltsprogramm bei den Überweisungen freie Tage, Feiertage und Wochenendstage nicht berücksichtigt, könnte er diesem Problem vorbeugen, in dem er die Gehaltsüberweisung bereits am 22./23. oder 25. eines Monats auf den Weg bringt, oder nicht?
Gruß,
Francesco

hi ihr alle,

rechtlich gesehen ist es natuerlich unhaltbar, ist es doch ein immer wiederkehrender vertragsbruch des AG. persönlich finde ich es auch nicht unbedingt iO vom AG, wenn ich weiss, das finanziell dazu kein grund besteht. meiner meinung nach ist es aber auch nicht das problem 1-5 tage. ich denke probleme sollte es erst geben, „wenns mal wieder länger dauert“ …

mies ist es natuerlich, wenn die sache berechnend gemacht wird. überlegt man sich mal den unternehmer x mit 100 angestellten. überweist er mal 100 gehält á 3000 DM später, hat er 4 zinstage 300.000 DM mehr auf dem konto, was nun doch schon ein zinsvorteil ist… nun stelle man sich einmal vor, was es für ein zinsvorteil für sagen wir daimler chrysler wäre bei zigtausenden angestellten …

meine meinung zu den arbeitnehmern aber ist, das sobald sich einer deswegen meldet ein geänderter arbeitsvertrag angeboten wird wo zahlung 15. tage im nachhinein steht…

gruss

der shob

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Huhu Rosamunde,

erstmal würde ich bei meiner Bank darum bitten nachzuforschen wann denn das Geld bei Dir auf dem Konto eingeht. Nicht immer liegt das Problem beim Arbeitgeber - öfter sogar bei der Bank des AG oder des AN.

Meine Mädels hatten letztes Jahr öfters länger auf ihr Geld warten müssen. Zuerst habe ich bei meiner Bank ein riesen Geschrei veranstaltet und eine genaue zeitliche Abfolge des Zahlungsverlauf angefordert. Diese habe ich zwar nie bekommen, das Geld war aber plötzlich einen Tag früher da als vorher. Danach haben die AN das gleiche Geschrei bei ihren Banken gemacht und siehe da, gemeinsam haben wir es geschafft die Zeit zwischen Anweisung und Gutschrift um zwei Tage zu verkürzen.

Frage doch einfach mal bei der Lohnbuchhaltung nach wann das Gehalt angewiesen wird. Als Begründung kannst Du ja angeben du hättest Deine Bank im Verdacht mit Deinem Geld länger zu arbeiten als erlaubt.

Bye
Rolf

ich es auch nicht unbedingt iO vom AG, wenn ich weiss, das
finanziell dazu kein grund besteht. meiner meinung nach ist es
aber auch nicht das problem 1-5 tage. ich denke probleme
sollte es erst geben, „wenns mal wieder länger dauert“ …

Ach Showbee, schonmal daran gedacht daß zum 01. des Monats sich diverse „Haie“ auf ein Konto stürzen und Lastschriften einlösen (Versicherungen, Miete, Landeskasse für KiTa u.ä…)?

Wenn Du „nur“ von Deinem Gehalt lebst siehst Du ganz schön alt aus, wenn es auch nur 5 Tage länger dauert.

Grüße
Undine

jaja, ist ja richtig, wobei ich aber davon ausgehe, das nicht alle arbeitnehmer bis zum monatsultimo ihr konnte wieder auf ebbe fahren, oder? ich meine das wäre doch fatal, dann ist es natuerlich ziehmlich sch…, wenn die kohle nur ne woche später kommt, das sehe ich ein bei alleinstehenden mit kindern und armen aushilfsjobbern die eine eigene wohnung haben, aber im endeffekt muss man doch auch mal die möglichkeit sehen div. „lastschrifthaie“ auf den 15. zu vertrösten…

persönlich finde ich es natuerlich exakt, wenn mein gehalt zum monatsultimo kommt, dazu ist der ausbilder ja verpflichtet nach berufsbildungsgesetz, aber ich würde gott sei dank nicht jeden monat vor der verbraucherinsolvenz stehen :wink:

gruss

der shob

p.s. mir kommts fast so vor, als ob wir gleichzeitig online sind :wink:

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Prinzipiell…
Hi!

…gebe ich Dir ja recht!

Aber hier war die Rede von 2 - 3 mal im Jahr ein oder zwei Tage…

Vielleicht hilft es ja ganz einfach, mal den AG oder das Personalbüro dezent darauf anzusprechen?!

Gruß
Guido

Vielen Dank für Eure rege Anteilnahme.

Wir haben schon öfters, auch von Betriebsratsseite, in unserer Personalabteilung nachgefragt, warum das Geld so spät angewiesen wird. Auskunft: Dann liegt es wohl an Ihrer Bank. Könnte ja sein, wenn es nur immer ein und dieselbe wäre. Aber bei allen? Wir haben schlicht den Verdacht, daß hier von seiten des AG länger mit unserem Geld gearbeitet wird. Unser Betriebsrat wird sich jetzt der Sache annehmen und offiziell um Abhilfe ersuchen.

Nochmals Dank!
Rosamund

Das liegt an der Bank…
Hi nochmal!

Ich habe einige Jahre Erfahrung in einem sehr großen Unternehmen mit mehr als 60000 Beschäftigten gesammelt. Die Aussage: „Das liegt an Deiner Bank“ kann man eigentlich nur so tätigen, wenn Du Dein Konto bei der großen gelben Bank mit den vier Buchstaben hast. Die sind in der Tat immer einen Tag langsamer als der Rest!

Allerdings gab es auch Kuriositäten: Die Citibank teilte auf Anfrage mit, dass die Computer in Düsseldorf wegen des Hochwassers abgesoffen seien (dort liefen alle Konten in NRW!) und das Notprogramm in Frakfurt überlastet ist. Das kam allerdings auch nur einmal vor - da hat es dann allerdings auch vier Tage gedauert!

Nachdem ich jetzt mit vier Abrechnungsprogrammen gearbeitet habe, läßt sich grob sagen: Zwei Werktage (außer Postbank-hier drei) dauert eine Massenüberweisung!

Gruß
Guido

Hallo
im BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) heisst es, das Geld muß so rechtzeitig überwiesen werden, dass der Angestellte am Zahltag (hier 15. des Monats) darüber verfügen kann. Ist der 15. ein Sonn- oder Feiertag, entsprechend vorher !
Also schaue mal in Deinen Tarifvertrag.
Andreas

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