Wann muss ich auf einem Flyer V.i.S.d.P. angeben?

Wir haben hier in Hessen eine Bürgerinitiative gegründet und wollen kommende Woche In unserer Stadt Flyer verteilen. Meine Frage nun: Muss ich auf dem Flyer eine Person (oder können es auch mehrere Personen sein) benennen, die verantwortlich im Sinne des Presserechts ist oder sind?

In unserem Hess. Pressegesetz kann ich das nicht so recht nachvollziehen. Da der Flyer nicht periodisch erscheint, verstehe ich es so, dass das nicht angegeben sein muss. Nur der Drucker muss sich zu erkennen geben. Da stellt sich auch noch die Frage, wer der Drucker ist? Die Druckerei oder der, der die Vorlage für den Druck erstellt?

Schon jetzt vielen Dank für sachdienliche Hinweise!!!

Hallo und guten Tag,

also es genügt, wenn da ein Ansprechpartner mit Adresse, E-Mail und Telefonnummer erwähnt wird.
Der Drucker muss nicht mit drin stehen kann jedoch.
Doch nur dann, wenn das eine Firma ist
Einfach die Person fragen, ob sie mit erwähnt werden möchte.

Das sollte genügen

Gruß, HGM