wenn ich ein Hotel buche für mich und meine Freundin (Doppelzimmer, EU-Ausland), kann ich ihren Namen dann erst mal verschweigen oder muss ich ihn bei der Buchung gleich angeben? Wie läuft der Prozess z.B. bei booking.com ab?
Ist es anders, wenn ich beim Hotel direkt buche statt über eine Plattform? (Wie macht man das und ist das tendenziell teurer oder günstiger?)
Es geht nicht darum, zu betrügen o.ä., ich würde nur gern aus bestimmten Gründen die Daten der zweiten Person nicht hinterlegen, bevor wir im Hotel einchecken.
ist für die vorliegende Frage keine ausreichende Spezifizierung, es gibt zu diesem Thema (letztlich handelt es sich um Melderecht) verschiedene nationale Regelungen.
In den 1970er/80er Jahren habe ich bei meinen ersten Frankreich-Reisen regelmäßig mit einer Mischung aus Scham und Schauder überall in den Hotelzimmern sehr detaillierte und ziemlich rigorose Vorschriften zur Anmeldung von Gästen gelesen, die sich auf ein Gesetz des État français von 1941 bezogen, das aus irgendeinem kühlen Grund (vermutlich Schlamperei) zu tilgen vergessen worden war. Nur die noch ein bisselchen rigoroseren Sonderbestimmungen für Juden waren in dem Text nicht mehr enthalten.
Bei Familienbesuchen in der DDR mußten wir uns nicht nur am ersten Werktag nach Ankunft bei der zuständigen Wache der VoPo anmelden, sondern noch vorher, unmittelbar bei Ankunft, in das im Haushalt der Gastgeber zu führende Besucherbuch (ich weiß nicht mehr, wie seine offizielle Bezeichnung war) eintragen.
Es gibt auch heute in Europa verschiedenste Ausprägungen von Kontrolle und Schnüffelei, und es würde mich wundern, wenn die heute geltenden Regelungen in Frankreich, den Niederlanden, Portugal, Dänemark und Rumänien die selben wären.
Dazu kommt, dass man in Hotels weiß, dass so manches da übernachtende Paar verheiratet ist - nur halt nicht miteinander.
Diese Branche übt die Diskretion.
Hausbuch. Kenne ich allerdings nur vom Hörensagen. Die Meldepflicht gab es selbstverständlich.
Vielleicht komm ich heute noch drauf, was deine weitreichenden Reiseerfahrungen mit der Frage vom Spontanphilosoph zu Übernachtungen in Hotel zu tun haben. Das Wort „Hotel“ kommt in seinem Text 3x vor. Es scheint von zentraler Bedeutung zu sein.
Genau wie in dem Text mit Bezug auf das Gesetz vom sowiesovielten Germinal 1941, der bis weit in die 1980er Jahre in jedem französischen Hotelzimmer hing.
Die besonderen Meldevorschriften aus diesem Gesetz bezogen sich ausschließlich auf Hotels (und waren natürlich gemacht, um Leute ausfindig machen zu können, die auf dem Weg in die rettenden Häfen Portugals und Spaniens waren).
Es ist halt so, dass auch Hotelübernachtungen nationalem Recht unterliegen, auch wenn man angesichts der Buchungsportale glauben könnte, es gäbe dafür ein universelles, höheres Recht, das nationale Normen aufhebt. Dabei ist durchaus nicht gesagt, dass Meldepflichten erst mit dem Aischägge oder wie die schaise hais entstehen.
Ein einziges Wörtlein wie z.B. Luxembourg, Malta oder Tschechische Republik würde genügen, um da recht Konkretes finden und präsentieren zu können.
" Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten), für länger als sechs Monate aufgenommen wird, unterliegt der Meldepflicht nach § 17 oder § 28. Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden, sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
(2) Beherbergte Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der die in § 30 Absatz 2 aufgeführten Daten enthält. Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. "
Also muss Spontanphilosoph lediglich die Anzahl seiner Begleiterinnen angeben, solange er weniger als 6 Monate lang dort absteigt? Hab ich das richtig aus dem Gesetz gelesen? Angenommen, das fände im Geltungsbereich dieses Gesetzes statt,
Nein. Wer für sechs Monate absteigt, unterliegt den normalen Meldepflichten und nicht mehr den vereinfachten für Gäste in Hotels & Co. Udo Lindenberg musste also schon vor ein paar Jahren beim Einwohnermeldeamt vorstellig werden; der Meldezettel reicht da nicht mehr.
Dort gibt man den Namen des Hauptgasts und die Zahl der Gäste an.
So kenne ich das im Übrigen bei allen Buchungsarten in vielen Ländern. Man bucht ein Doppelzimmer (mit Doppelbett) für zwei Personen. Geschlecht, Hautfarbe, Beziehungsstatus interessiert da niemand. Es kann höchstens vor Ort zu Problemen kommen, wenn du z.B. mit einer Minderjährigen ankommst, die nicht deine Tochter ist. Ansonsten trägst du auf dem Zettel als Begleitperson „Susi Spontanphilosoph“ ein. Man muss einen streng religiös eingestellten Rezeptionisten ja nicht unnötig in Gewissenskonflikte bringen.
Manche Hotels haben eine eigene Internetseite, auf der man auch buchen kann. Das geht dann im Prinzip wie bei booking.com, meist nur mit Kreditkarte. Bei anderen kann man anrufen oder per Telefon oder Mail buchen. Je nach Land und Hotel kann dann eine Anzahlung z.B. per Überweisung verlangt werden.
Du übersiehst scheinbar den relevanten Punkt in der Fragestellung. Es geht dem Fragesteller darum, ob er die Namen schon bei der Reservierung/Buchung des Hotelzimmers oder erst bei Ankunft im Hotel nennen muss.
Mir ist bisher ausschließlich eine solche Pflicht bei Ankunft untergekommen. Die Buchungsportale fragen in der Regel pro Zimmer den Namen einer erwachsene Person ab (wobei das Alter nicht näher geprüft wird)
Ich habe auf Einlassung „wen geht’s an“ reagiert. Die Ausgangsfrage lässt sich nicht beantworten, weil die Angabe des Landes fehlt, um das es geht. In Spanien bspw. müssen die Daten unmittelbar nach der Buchung erhoben werden - so sagten mir ein Hotelier und ein Vermieter.
es sich handelt, denn Melderecht ist nationales Recht und nicht innerhalb der EU harmonisiert.
Für Frankreich und Spanien kann ich nur anmerken, daß ich bei Buchungen über Portale oder aber auch direkt auf Hotelseiten schon lange keine Mitreisenden mehr benennen mußte, sondern nur die Zahl der Mitreisenden.
Ich kenne aber auch noch die Zeiten der spanischen „Transicion“ nach Francos Tod, bei der alle Zimmerbewohner beim Einchecken einen Meldezettel ausfüllen mußten. Bei „Terroralarm“ mußte abends auch der Pass bzw. PA hinterlegt werden, da die Guardia Civil abends zwischen 19:00 und 22:30 zum Kontrollieren der Meldezettel (und ggfs. Pässe) kam.
Und außerhalb der touristischen Hotspots wurden die Hotelbesitzer wohl gerne mal befragt, ob denn das neue Gästepaar einen „verheirateten“ Eindruck gemacht hätte - zB, ob sie etwas nach Ehering Aussehendes getragen hätten.
Dazu hat die katholische Kirche von der Kanzel oder aber per Hirtenbrief gerne die guten Katholiken unter den Hoteliers und deren Beschäftigten aufgefordert, im Zimmer nach der Anti-Baby-Pille zu suchen und einen Fund sofort der Guardia Civil zu melden. Bis um ca. 1980 waren der Besitz und erst recht die „Einfuhr“ von Verhütungsmitteln in Spanien gesetzlich verboten und wurden nur mehr oder weniger ab Anfang der 70er in den touristischen Hotspots der Pauschalurlauber geduldet.
Und je nachdem, in welchem Land sich die Unterkunft befindet, erhält man kurz nach der Buchung eine Nachricht vom Vermieter/Hotel, in der man dazu aufgefordert wird, den lokalen Meldeerfordernissen nachzukommen. Das kann ein Formblatt sein, das man u.U. auch für jeden Gast ausfüllen muss oder ein Link zu einer Internet-Seite, auf der man die entsprechenden Daten hinterlegen soll.
Vielleicht hat der Anfragesteller noch die unendliche Güte, noch vor aller Zeiten Ende das Land zu nennen.
Es kommen 26 in Betracht. 27, wenn man das Vereinigte Königreich, der Tradition halber, noch mitzählt.
Auf diese Kleinigkeit wies ich ja auch schon hin; mir fällt die Fantasie, um mir vorzustellen, wie man darauf kommt, dass die Angabe „EU-Ausland“ für die Beantwortung der Fragen ausreichend sein könnte.