Wann muss man die LKW-Berechtigung beim alten FS Klasse 3 erneuern?

Hallo,

Wie „jung“ musste man zu welchem Stichtag sein, um mit 50 und dann 55, 60 usw. den FS erneuern zu lassen?

Wenn man z.b. seinen alten 3er 1981 gemacht hat, und dieser 1999 gegen nen Scheckkarten-FS eingetauscht hat, bei dem die alten Zahlen dann auf die Buchstaben umgeschrieben wurden, dann steht da jetzt B, C1 (171), BE, C1E und L (174, 175).

Vor 2 Wochen habe ich irgendwo gelesen, dass man „neuerdings“ ab 50 (und dann alle 5 Jahre wieder) seinen C1E erneuern lassen muss (Gesundheitszeugnis und Sehtest), um nicht auf C1 (bzw. BE) zurückgestuft zu werden.

Seit wann gilt diese Regelung, bzw. ab welchem Alter zu welchem Stichtag? Ist der Eintrag C1E im oben beschriebenen Fall schon ungültig?

Freundliche Grüße, Pit

Hallo!

ich bin ganz sicher, aber wenn Du bereits 50 Jahre oder ältere bist, dann ist die Klasse C1 und C1E erloschen und kann auch nicht verlängert werden.

mfG
duck313

Hallo,

willst Du überhaupt gewerblich fahren oder nur ab und zu bei einem Umzug helfen ?

&Tschüß
Wolfgang

Hi,
da hast du wohl etwas falsch verstanden. Unterschieden wird zwischen Fahrberechtigung und Dokument. Eine ein Mal ausgestellte Berechtigung wird nicht nachträglich befristet! Egal, wie alt derjenige ist. Eine ein Mal ausgestellte Berechtigung wird auch nicht dadurch befristet, dass sie in die neueren Klassen umgeschrieben wird.
Die Regelung, zu befristen, gilt für Fahrberechtigungen, die seit 1999 erteilt wurden. Das läuft aber völlig unabhängig vom Datum der Ausstellung des Dokumentes.

Heißt: Wer den Führerschein 1981 gemacht hat, behält alle Berechtigungen, die er damals erworben hat. Mit dem Umschreiben 1999 ist da nichts passiert, denn es wurde 1999 ja nur das Dokument ausgetauscht (und dabei die Klassen umgeschrieben), nicht eine neue Berechtigung erteilt. Somit ändert sich an der Fahrtberechtigung nichts, solange einem die Fahrerlaubnis nicht aus konkretem Grund entzogen wurde (konkrete körperlich, geistige, charakterliche Mängel - Alter ist kein Mangel!). Wäre das der Fall, wäre die alte futsch. Dann gingen Fahrerlaubnis und Lappen futsch einher. Dann müsste man eine neue Fahrerlaubnis machen. Die wäre dann nach 1999 erteilt und würde dann der Befristung unterliegen.

Grüße

Uli

Hallo,

grundsätzlich gilt in Deutschland die sogenannte Besitzstandswahrung, das heißt die damals von dir erworbene Fahrerlaubnis gilt auch weiterhin.
Aber…
da unsere (und vor allem die EU-Bürokraten) ja immer wieder auf neue Abzock-Ideen kommen
wurde 2010 die neue Fahrerlaubnis-Verordnung eingeführt.

Mit dieser erlischt deine Berechtigung Lkw bis 7,5 Tonnen zu fahren mit dem Alter von 50 Jahren.

Willst du jetzt wieder Lkw fahren, brauchst du
a) medizinische Untersuchung nach der FEV

b)den neuen Plastikführerschein von 2013, weil die

c)elektronische Fahrerkarte

die du auch brauchst, nämlich nur mit diesem Plastikkärtchen gültig ist.