Hallo,
wird eine akute Verschlimmerung geltend gemacht, dann gibt es grundsätzlich keine Mindestfrist für einen Erhöhungsantrag.
Allerdings kannst Du selbst so viel schreiben wie du willst, es interessiert idR das Versorgungsamt nicht die Bohne, solange es nicht von einem behandelnden Arzt bestätigt wird.
Es ist immer wichtig, den Bewertungsrahmen, die sog. „Versorgungsmedizinverordnung“ (VersmedV) zu kennen. Bei Dir wäre es im Teil B die Nr. 8:
https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html
Hier macht es schon einen Unterschied, ob das VA eine „chronische Bronchitis“ (Nr. B 8.2) oder tatsächlich ein Bronchialasthma ( Nr. B 8.5) bewertet hat - ggfs. mit (gemessenen) Einschränkungen der Lungenfunktion (Nr. B 8.3).
Bei einem Antrag auf Schwerbehinderung sollte man übrigens, wenn man mit der Bewertung nicht einverstanden ist, Widerspruch mit dem Verlangen nach Akteneinsicht einlegen. Erst mit der Akteneinsicht erfährt man, wie denn tatsächlich einzeln bewertet wurde und was denn die behandelnden Ärzte - falls angefragt - dazu geschrieben haben. Ohne diese Unterlagen ist eine fundierte Widerspruchsbegründung kaum möglich.
Und Ärzte sind idR keine guten Ratgeber zu Behinderungsgraden - kennen sie doch idR den Bewertungsrahmen selbst nicht wirklich, geben das aber ungern zu.
&Tschüß
Wolfgang