Hallo Mark,
wenn ich eine Marke als Wortmarke geschützt habe, sie dann blau einfärbe und z.B. mit einer courier schrift versehe, darf ich dann trotzdem mein „R“ drankleben? Oder muss ich die Marke vorher als Wort/Bildmarke schützen lassen?
Lieben Danke für Deine Hilfe
Hallo,
wenn Du die Wortmarke hast schützen lassen, kannst Du diese einfärben bzw. in einer beliebigen Schriftart verwenden. Du kannst aber, falls dein Logo besondere Bildbestandteile enthält, dieses zusätzlich als Wort-/Bildmarke anmelden, damit auch das Design geschützt ist.
Grüße!