Wann sind Schüler versichert?

Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage:
Der Klasse meiner Tochter wurde mitgeteilt, dass Sie - wenn sie ein bestimmtes Utensil vergessen- dieses von zu Hause holen müssten. Für mich war sofort klar, dass sie dann doch nicht versichert wären, da es sich nicht um eine Schulveranstaltung handelt. Oder liege ich da falsch? Zumal es Schüler gibt, die eine Fahrt mit Bus und/oder Bahn antreten müssten, und einen Bahnübergang überqueren müssen. Ich würde gerne das Gespräch mit dem Schulleiter suchen, möchte aber auch die Diskussionsgrundlage absichern. Es handelt sich übrigens um eine 5. Klasse in Hamburg.
Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Thomas

Hallo,
meines Wissens nach ist der Schulweg, hin und zurück, „versichert“. Was auch immer Du für eine Versicherung meinst. Wegeunfälle werden über die Unfallkassen abgedeckt.
Trotzdem würde ich hier nochmal genauer nachfragen, was mit dieser Maßnahme erreicht werden soll bzw. ob sie überhaupt so stattfinden soll. Vielleicht hat da jemand ja auch was falsch verstanden.
Gruß
Daniela

Danke für die schnelle Antwort.
Das war scheinbar ernst gemeint, da uns auf dem ersten Elternabend das Gleiche erzählt wurde. Da habe ich dann sofort gemeint, dass dies ja wohl nicht möglich sein dürfte. Die Lehrerin bestätigte zunächst die Freigabe dieser Maßnahme durch die Unterstufenleiterin, zog sich dann aber mit ihren Argumenten zurück und meinte, dass dieses bestimmte Utensil einfach nicht vergessen werden sollte. Diese Aussage sollte auf jeden Fall in den Köpfen der Kinder bleiben, und das ist gelungen.
Mit der Versicherung meinte ich die, die auf den DIREKTEN Schulwegen für evtl. Schäden oder Verletzungen einspringt.

Gruß
Thomas

Hallo,

der Weg ist (in Hessen, aber ich bin ziemlich sicher, dass das in anderen BL auch gilt) versichert. Allerdings nur der direkte Weg (also nicht, wenn man einen Umweg macht, um beim Eisladen vorbeizugehen).

Gruß
Elke

Hallo,
ich weiß, es hat nichts mit der Versicherung zu tun (wobei auch ich da deiner Meinung bin). Aber was ist denn mit der Aufsichtspflicht der Schule? Bei uns an der Schule hieß es immer: wir schicken die Kinder nicht vor offiziellem Unterrichtsende nach Hause, weil wir die Aufsichtspflicht erfüllen müssen (wenn zum Beispiel die letzten beiden Stunden ausfallen würden). Ich kann mich erinnern, dass das auch noch in der 6. Klasse so war, weiß aber nicht, wie lange.

Aber ich frage mich, wie lange es dauert, bis Schüler

um beim Eisladen vorbeizugehen):

genau das machen: ach… ich hab mein Heft vergessen, ich fahr dann noch mal nach Hause…
Ich glaube, da gibt es doch effektivere Mittel…
Gruß
ShannonS

das größere Problem sehe ich wenn keiner zuhause ist und sich das Kind dann nicht mehr in die Schule traut, was passiert dann, AUCH wenn eigendlich die Mutter/Vater/Oma etc zuhause sein sollte, man ist auch mal einkaufen…

Dieses Vorgehen der Schule würde ich genau hinterfragen, auch in der 5ten Klassen sind es noch Kinder. Ich würde als Elternteil das wiedersprechen, Mein Kind darf nicht nach Hause gehen, mit der Begründung das ich nicht da wäre.