Hallo
ich habe ab dem 11.7. Mutterschutz.
Prinzipiell ist es doch so, dass das Elterngeld, sowie das Mutterschaftsgeld aus den letzten VOLLEN Monaten gerechnet wird, also EG von Juli13-Juni14 und MSG von April bis Juni, richtig?
Das heißt ja im Umkehrschluss, dass mein Mann wieder in Steuerklasse 3 kann, im Monat JULI, wo ich in Mutterschutz gehe, ohne das sich mein Elterngeld oder so verringert, ODER?
Waren von Juli13-Nov13 beide in Stk 4, Dez13-Juni14 ich in 3 mein Mann in 5. Ich wäre sehr dankbar wenn jmd. was dazu schreiben könnte
Ich wäre sehr dankbar wenn jmd. was dazu schreiben könnte