Guten Tag,
mal angenommen ein junger Mann ist seit dem 03.01.1997 an seinem jetzigen Wohnsitz gemeldet. Die Haus- und Wohnungsklingel sowie der Briefkasten sind ordnungsgemäß mit dem Nachnamen beschriftet. Es findet ihn also jeder, der ihn finden will.
Seine Nachbarin erzählt ihm nun, dass gestern während seiner berufsbedingten Abwesenheit zwei Polizisten vor Ort waren und sich erkundigten, ob er denn noch hier wohnen würde. Die Polizisten wurden von der Nachbarin ins Haus gelassen und haben wohl die Namensschilder kontrolliert. Mehr wusste die Nachbarin aber auch nicht, weil sie im ersten Stock wohnt und die Polizisten ja zu der Wohnung des jungen Mannes in die vierte Etage gingen.
Als sich der junge Mann später telefonisch bei der Polizei erkundigte, teilte man ihm mit, dass es wohl eine Nachfrage wegen unzustellbarer Post gäbe.
Die Aussage verwunderte den jungen Mann, denn er erhält eigentlich alle Post und er vermisse auch keine Sendung. Auf seine Nachfrage, ob denn jede Firma xyz sich zwecks Adressenüberprüfung der Polizei bedienen dürfte, wurde ihm mitgeteilt, dass solche Anfragen in der Regel von Behörden kommen. Von wem die Anfrage aber konkret kam, wollte oder durfte man ihm nicht sagen.
Der junge Mann wüsste nicht, welche Behörde solch eine Anfrage stellen sollte, da er wirklich alle wichtige Post erhält - sämtliche Strafzettel, Wahlunterlagen, Arbeitsamt, Krankenkasse, Lohnsteuerkarte, Kfz-Steuer, Versicherungen, Handyrechnung usw. Zudem erhält der junge Mann keinerlei staatlich Leistungen, so dass auch eine Kontrolle wegen Leistungsmissbrauch oder ähnliches ausgeschlossen werden kann.
Kann jemand sagen, wer überhaupt befugt ist einen Streifenwagen zur Kontrolle der Meldeadresse vorbeizuschicken? Und welchen konkreten Anlass es geben muss? Hat der junge Mann ein Auskunftsrecht, von wem die Anfrage konkret kam?
In unserem theoretischen Fall wohnt der junge Mann noch bei seiner Mutter. Beide bewohnen zusammen eine vier Zimmermietwohnung. Der junge Mann ist 22 Jahre alt, deutsch, schuldenfrei, nicht vorbestraft, und bundeswehrbefreit (also auch die können ihn nicht suchen). Er hat nach dem Schulabschluss eine Ausbildung gemacht und ist jetzt berufstätig.
Wer also könnte ein berechtigtes Interesse haben die Meldeadresse des jungen Mannes zu überprüfen und darf sich hierbei der Hilfe der Polizei bedienen?