Wann überprüft die Polizei eine Meldeadresse?

Guten Tag,

mal angenommen ein junger Mann ist seit dem 03.01.1997 an seinem jetzigen Wohnsitz gemeldet. Die Haus- und Wohnungsklingel sowie der Briefkasten sind ordnungsgemäß mit dem Nachnamen beschriftet. Es findet ihn also jeder, der ihn finden will.

Seine Nachbarin erzählt ihm nun, dass gestern während seiner berufsbedingten Abwesenheit zwei Polizisten vor Ort waren und sich erkundigten, ob er denn noch hier wohnen würde. Die Polizisten wurden von der Nachbarin ins Haus gelassen und haben wohl die Namensschilder kontrolliert. Mehr wusste die Nachbarin aber auch nicht, weil sie im ersten Stock wohnt und die Polizisten ja zu der Wohnung des jungen Mannes in die vierte Etage gingen.

Als sich der junge Mann später telefonisch bei der Polizei erkundigte, teilte man ihm mit, dass es wohl eine Nachfrage wegen unzustellbarer Post gäbe.
Die Aussage verwunderte den jungen Mann, denn er erhält eigentlich alle Post und er vermisse auch keine Sendung. Auf seine Nachfrage, ob denn jede Firma xyz sich zwecks Adressenüberprüfung der Polizei bedienen dürfte, wurde ihm mitgeteilt, dass solche Anfragen in der Regel von Behörden kommen. Von wem die Anfrage aber konkret kam, wollte oder durfte man ihm nicht sagen.

Der junge Mann wüsste nicht, welche Behörde solch eine Anfrage stellen sollte, da er wirklich alle wichtige Post erhält - sämtliche Strafzettel, Wahlunterlagen, Arbeitsamt, Krankenkasse, Lohnsteuerkarte, Kfz-Steuer, Versicherungen, Handyrechnung usw. Zudem erhält der junge Mann keinerlei staatlich Leistungen, so dass auch eine Kontrolle wegen Leistungsmissbrauch oder ähnliches ausgeschlossen werden kann.

Kann jemand sagen, wer überhaupt befugt ist einen Streifenwagen zur Kontrolle der Meldeadresse vorbeizuschicken? Und welchen konkreten Anlass es geben muss? Hat der junge Mann ein Auskunftsrecht, von wem die Anfrage konkret kam?

In unserem theoretischen Fall wohnt der junge Mann noch bei seiner Mutter. Beide bewohnen zusammen eine vier Zimmermietwohnung. Der junge Mann ist 22 Jahre alt, deutsch, schuldenfrei, nicht vorbestraft, und bundeswehrbefreit (also auch die können ihn nicht suchen). Er hat nach dem Schulabschluss eine Ausbildung gemacht und ist jetzt berufstätig.

Wer also könnte ein berechtigtes Interesse haben die Meldeadresse des jungen Mannes zu überprüfen und darf sich hierbei der Hilfe der Polizei bedienen?

Guten Tag,

Wer also könnte ein berechtigtes Interesse haben die
Meldeadresse des jungen Mannes zu überprüfen und darf sich
hierbei der Hilfe der Polizei bedienen?

Hier wird wohl ein Gericht nach unbedienter Zustellung einer Zustellungsurkunde den Staatsanwalt um Hilfe geben haben.

Dieser wiederum hat wohl die Polizei um Amtshilfe gebeten.
Aber dein Aufsatz sagt leider nichts genaues, also muss jede Antwort ungenau sein.

Schönen Gruß
Termid

sorry, aber…
Hi!

Hier wird wohl ein Gericht nach unbedienter Zustellung einer
Zustellungsurkunde den Staatsanwalt um Hilfe geben haben.

Welchen Anhaltspunkt hast du denn für diese Annahme?

Dieser wiederum hat wohl die Polizei um Amtshilfe gebeten.
Aber dein Aufsatz sagt leider nichts genaues , also muss jede
Antwort ungenau sein.

Ungenau? Der UP hat alles genannt, was ihm dazu eingefallen ist.
Wie genau hättest du es gern? Was hätte genauer sein müssen?

tztztzt
LGFlaschenpost

Hallo Flaschenpost,

die wird wohl angenommen, auch ohne Postzustellungsurkunde (blaue Briefe).

Hier wird wohl ein Gericht nach unbedienter Zustellung einer
Zustellungsurkunde den Staatsanwalt um Hilfe geben haben.

Welchen Anhaltspunkt hast du denn für diese Annahme?

Keinen aber auch keinen dagegen, es wurde nichts darüber gesagt.

Dieser wiederum hat wohl die Polizei um Amtshilfe gebeten.
Aber dein Aufsatz sagt leider nichts genaues , also muss jede
Antwort ungenau sein.

Ungenau? Der UP hat alles genannt, was ihm dazu eingefallen
ist.

Nein.

Wie genau hättest du es gern? Was hätte genauer sein müssen?

tztztzt

Ich hätte gerne den Vorgang gewusst, um was es überhapt geht, und die Vorgeschichte. Ansonsten kann man ja alles ‚etrzählen‘. Der im Ansatz beschriebene Vorgang kann von mir nicht nachvollogen werden, weil jeder Hintergrund feht.

Oder hast du das richtig verstanden? Ansonsten halte dich bitte mit destruktiven Meinungen einfach aus dem Forum raus. Denn dein Beitrag hat ausser mich zu frustrieren nichts weiteres bewirkt.

… und hatte auch sonst nur einen leeren Inhalt.

Schöne Grüsse
Termid

1 Like

Hallo,

Das, was hier gemacht wird, das ist ein Wettraten. Es kann 1000 Gründe geben. Man könnte genausogut fragen: Gestern habe ich einen Polizisten an der Kreuzung gesehen; warum stand er da?

Gruss

Iru

4 Like

Hallo Iru,

Das, was hier gemacht wird, das ist ein Wettraten.

…, das sagte ich bereits gestern.

Schönen Gruß
Termid

Vielen Dank für alle theoretischen Antworten und den einen praktisch guten Witz:

Man könnte genausogut fragen: Gestern habe
ich einen Polizisten an der Kreuzung gesehen; warum stand er
da?

Der junge Mann würde den Antworten entnehmen, dass die Amtshilfe nur von einem Staatsanwalt angefordert werden kann, so dass es sich also um ein wichtiges Schreiben handeln müsste. Das würde aber auch bedeuten, dass der Postbote des jungen Mannes lieber früher Feierabend macht und deshalb Zustellungsurkunden nicht zustellt, sondern vorzugsweise mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“ zurückgehen lässt. Das erscheint dem jungen Mann geradezu unvorstellbar. Aber wenn das tatsächlich so wäre, dann würde sich der junge Mann wahrscheinlich gerne mal massiv bei seinem Zustellpostamt beschweren. Dazu müsste er aber mehr Informationen zum Sachverhalt von der Polizei erhalten, welche er aber nicht erhält. Deshalb wollte der junge Mann ja auch wissen, ob er ein Auskunftsrecht hat, von wem die Anfrage konkret kam. Zumindest den vergeblichen Zustelltag und Art des Schreibens müsste der junge Mann bei seiner Postbeschwerde schon vorbringen können…

Der junge Mann wollte auch einen möglichen Missbrauch der Amtshilfe ausschließen, deshalb war es gut zu erfahren, dass nur ein Staatsanwalt diese anfordern kann.

1 Like

Hi
bist ja echt auf Stand.
Die Postzustellungsurkunden sind seit Jahren nicht mehr blau sondern gelb.

Zur Sache: es scheint, dass irgendeine (gerichtliche oder behördliche (auch die dürfen fragen)) Zustellung nicht geklappt hat und die Polizei im Wege der Amtshilfe eine Adressermittlung durchführt.

In größeren Städten gibt es einen eigenen Außendienst, der solche Ermittlungen durchführt - aber nich überall - und in kleineren macht das oft die Polizei.

Gruß
HaWeThie

hi,

Wer also könnte ein berechtigtes Interesse haben die
Meldeadresse des jungen Mannes zu überprüfen und darf sich
hierbei der Hilfe der Polizei bedienen?

nein - und der nachbarin würde ich umgehend den schlüssel wegnehmen. wie kann man denn so unverschämt, naiv und doof sein, jemanden in eine fremde wohnung zu lassen.

Die Beispiel-Nachbarin hat die Polizei nur ins Haus gelassen, nicht in die Wohnung…na das wäre ja noch schöner ;o)

Kann so eine Anfrage auch von einer Bank, zum Beispiel der Berliner Sparkasse, kommen?

Hallo,
es geht dann um sowas http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellungsurkunde . Meist ist für den Empfänger nichts erfreuliches drin, wenn nicht gerade ein Nachlaßgericht Erben für ein paar Millionen sucht.
Das darf nicht einfach in den Briefkasten geworfen werden sondern muß in der Regel „einem Menschen“ übergeben werden. Wenn niemand angetroffen wird (soll ja vorkommen, wenn alle Bewohner der Wohnung arbeiten - eigentlich sollte man erwarten, daß es dann mal am Wochenende oder frühmorgens oder spät am Abend versucht wird), kommen die wieder und irgendwann geht es an einen geeigneten Ort, an dem man es sich selbst abholen kann. In diesem Fall sollte man aber mindestens eine Nachricht erhalten haben.

Cu Rene

Hallo nochmal,
sind Banken Behörden?
Private Organisationen müssen sich anderer Mittel und Wege bedienen, die jedermann offen stehen (Melderegister, Auskunfteien, Post…).
Bei Sparkassen bin ich mir nicht sicher, da diese ja irgendwie öffentlich sind…

Gruß
HaWeThie

Die Polizei ist berechtigt Meldeadressen ggf. auch durch persönliches Erscheinen, in den Fällen abzuklären, in denen sie verpflichtet ist, (z.B. anderen Behörden-/Verwaltungen) Amtshilfe zu leisten. Eigentlich sollte die Polizei auch kein Problem haben, dem Betroffenen auf eine Nachfrage mitzuteilen, wer dies bei denen an-/aufgefordert hat. Der normale und übliche Weg wäre allerdings, die Abklärung der Meldeadresse über das zuständige EMA (Meldeamt) abzuklären. Wenn das nichts hilft, können die also auch bei dir vorbeifahren und direkt nachsehen ob du da tatsächlich wohnst.
Ist mir früher auch schon passiert, weil die ARGE die vorbeigeschickt hatte (da wurde mir persönlich von den Beamten aber auch ganz problemlos auf Befragen gesagt, wer das veranlasst hatte).

PZU - „Das darf nicht einfach in den Briefkasten geworfen werden…“

Voll der Irrtum vom Amt.
Postzustellungen dürfen sehr wohl in den Briefkasten eingeworfen werden. Das wird dann jeweils auf der PZU vom Zusteller schriftlich vermerkt.
Früher wurden die noch bei der Post für weitere 3 Monate niedergelegt (wo man sie abholen konnte) und erst danach an den Absender zurückgegeben als nicht abgeholt. Das „Hinterlistig“ bei einer PZU ist, dass sie aber trotzdem mit dem Tage des Zustellversuches als tatsächlich zugestellt zu betrachten ist und auch evl. Fisten eits mit dem Tae der „Zustellung“ zu laufen beginnt - das ohne jede Rücksicht darauf, ob jemand an dem Tag der versuchten Übergabe das Schriftstück entgegen genommen hat, oder ob es in den Briefkasten eingeworfen wurde (wobei es evl. auch vorkommen kann, dass dass Schriftstück verlustig ging (z.B. weil evl. ein bösgesinnter Nachbar es herausgefischt hat oder aus wer-weiss-was für sonstigen, möglichen Gründen). Wenn z.B. die Frist für eine Reaktion 1 Woche ist und der Betreffende erst nach 14 Tagen (z.B. wegen Krankenhaus- oder Urlaubsabwesenheit) dazu kommt, tatsächlich vom Inhalt Kenntnis zu nehmen, hat er Pech gehabt. Es ist jedenfalls nach den Regeln jeder selbst dafür verantwortlich, dass er möglichst unverzüglich vom Inhalt einer PZU Kenntnis nimmt.
Die einzige Ausnahme davon ist, dass ausdrücklich auf dem zuzustellenden Kuvert vermerkt ist: Nicht durch Niederlegung zustellen, oder, keine Ersatzzustellung.

Es sind auch nicht ausschliesslich Gerichte oder StA, die sich der PZU/ZU bedienen, sondern auch alle Kommunal- u. Verwaltungsbehörden, sowie Krankenkassen, Berufsgenossenschaften u.s.w.

Selbst der private Bürger kann sich der Versendungsform der PZU/ZU bedienen, was allerdings regulär die grosse Ausnahme ist und in den Postvorschriften nicht vorgesehen. (weil die auch richtig viel Gebühren kostet - mein letzter Erinnerungsstand sind da 5,60 Euro (zu DM-Zeiten waren das auch schon mal 11,-- DM)
Nähere Infos zu Postzustellungsurkunden gibt es auch hier:

http://www.deutschepost.de/dpag?skin=hi&check=yes&la…

Diese Ausführungen dürften wohl dazu Klarheit schaffen.