Wann verfällt ein Palettenschein einer Spedition?

Hallo zusammen,
Ich würde gern wissen ab wann ein Lademittel Begleitschein bzw. ein Palettenschein verfällt. Habe dazu im Internet nichts gefunden…

Hallo,
ich wüsste keinen Grund warum ein Palettenschein überhaupt „verfallen“ sollte.
Er dokumentiert ja nur einen bestimmten Vorgang. Der Schein gilt heute wie später, weil sich ja am Vorgang nichts mehr verändert.

Frühestens mit dem Ende der gesetzl.Aufbewahrungsfrist für alle allgemeinen Firmendokumente eines Jahrgangs (7 oder 10 Jahre?) könnte dann wohl so ein Schein erfolgreich verschwinden/bzw.nicht mehr zwingend zur Ansicht angefordert werden können.

Hallo Heico,
ich kenne es nur aus der Praxis, dass er da nicht verfällt. Ob es da aber gesetzliche Regelungen gibt, kann ich die nicht sagen. Aber der Verfall eines Palettenscheins wäre unlogisch. Es sei denn, du meinst, wann nicht getauschte Paletten in Rechnung gestellt werden dürfen, aber das kann ich dir leider nicht sagen. Bei der letzten Firma haben wir fehlende Paletten nach 4 Wochen berechnet.

Hallo Hiko

Auch mir ist dies nicht bekannt und diese Frage müsste an dem entsprechenden Speditionsverband in dem entsprechenden Land zu stellen. In der Schweiz SPEDLOGSWISS. Wir in unserem Betrieb vertreten die Meinung, dass ein Verrechnungsrecht bis 5 Jahre besteht, wie für Lieferungen und Leistungen.
Damit Du keine Zeit verlierst und raschmöglichst Besheid weißt, bitte ich Dich diese Frage direkt an SPEDLOGSWISS.COM zu richten.
Gruß
Marcel

Hallo zusammen,
Ich würde gern wissen ab wann ein Lademittel Begleitschein
bzw. ein Palettenschein verfällt. Habe dazu im Internet nichts
gefunden…

Da gibt es offenbar doch Verjährung (weil Palettenforderungen an den Fracht-/Speditionsvertrag gekoppelt sind, mit Ausnahmen wie z.B.Kontoführung)

Lies mal den 4.Beitrag:
http://cargoforum.de/Forums/viewtopic/t=3227.html

hallo,soviel wie ich weiß verfällt ein sogenannter pallettenschein nicht.
aber genau weiß ich es nicht.

Hallo Heico.

Der Palettentausch ist nicht gesetzlich geregelt. Es kommt darauf an was vereinbart wurde. Man könnte vermuten, dass in Deinem Fall § 439 HGB mit 1jähriger Verjährung greift.

Ist eine spezielle Tauschvereinbarung geschlossen, z.B. Kölner-od.Bonner Palettentausch oder etwas Individuelles, dann kann z.B. durchaus eine Bringschuld Des Auftraggebers (!) innerhalb eines Monats in Frage kommen.

Mit freundlichem Gruß
Peter-Wilhelm

Ein Palettenschein verfällt grundsätzlich überhaupt nicht. Er dient lediglich dazu, eine Forderung zu dokumentieren, d.h. zu belegen. Er stellt quasi einen Buchungsbeleg dar. Die damit dokumentierte Forderung oder Verbindlichkeit in Form von Ladehilfsmitteln unterliegen der Verjährung gemäß HGB analog zu Frachtforderungen und -verbindlichkeiten. Hier unterscheidet man nach nationalen und internationalen Transporten.

Grüße

Detlef Symanski

Hallo,

die anderen „Mitstreiter“ hatten schon geantwortet, was ich schreiben wollte.

Keine gesetzliche Regelung für Palettentausch und was damit zusammenhängt, daher Transportvertrag und damit verbundene AGBs etc zu Rate ziehen.

Gruß
Thomas