Wann verfällt Urlaub nach langer Krankheit

Hallo,

unter dem folgendem Link habe ich folgende Erklärung gefunden:

Ist Ihr Mitarbeiter Anfang 2020 erkrankt, bekommt ab Februar 2020 Krankengeld und kommt im August 2021 wieder zur Arbeit, stehen ihm die Urlaubstage aus zwei Jahren zu (Mindestanspruch für zwei Kalenderjahre: 2 x 4 = 8 Wochen).

Jedoch hat das BAG eine zeitliche Grenze für das Ansammeln von Urlaubstagen gesetzt. Demnach verfällt der Urlaubsanspruch auch ohne tarifvertragliche Regelung bei langer Krankheit nach 15 Monaten nach Ablauf des Urlaubsjahres. Beispiel: Wenn Ihr Mitarbeiter seit 2016 arbeitsunfähig krankgeschrieben ist und zum Beispiel im März 2020 zurückkommt, hat er lediglich Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung für 2019 und anteilig für 2020. Denn der Urlaubsanspruch für 2016 ist im März 2018 verfallen; der Anspruch von 2017 im März 2019 usw.

Wie ist es aber, wenn man nicht von Anfang eines Jahres erkrankt ist ?

Angenommen der Mitarbeiter ist z. B. seit April 2021 krank, hat davor keinen Urlaubstag verbraucht und kommt wieder im Februar 2022 zurück.
Wenn wir jetzt annehmen, er hat den Mindestanspruch, dann ist ja noch genug Zeit, dass er den Urlaub bis 31.03.2022 nehmen kann. Es sei den, man einigt sich mit dem Arbeitgeber, dass man in später noch nehmen kann, ohne dass der Anspruch für 2021 verfällt.

Aber wenn der Mitarbeiter erst im April 2022 wieder kommt ? Gilt dann trotzdem diese Frist mit „15 Monaten nach Ablauf des Urlaubsjahres“ ?

Danke für´s Lesen und Grüße

Hallo,

die von dir verlinkte Seite ist Murks, da sie nicht berücksichtigt, daß es evtl. je nach Aufgliederung des Urlaubsanspruches aufgrund Rechtsprechung unterschiedliche „Verfallsdaten“ gibt. Auch Tarifverträge können Bestimmungen zum Urlaubsverfall enthalten.

Deswegen sind folgende Angaben notwendig:

  • Wieviel Urlaubstage hast Du insgesamt pro Jahr?
  • Arbeitest Du lt. Arbeitsvertrag an 5 Tagen/Woche?
    Gilt für Dich ein Tarifvertrag?

&tschüß
Wolfgang

Hallo,

es sind 30 Urlaubstage pro Jahr und Arbeit an 5 Tagen/Woche.
Kein Tarifvertrag.

Danke und Gruß

Hallo,

ohne jetzt exotische Sonderfälle zu vermuten, kann man bei 30 Tagen Urlaub im Rahmen einer 5-Tage-Woche davon ausgehen, daß folgendes gilt:

  • 20 Tage (= 4 Wochen) gesetzlicher Mindesturlaub
  • 10 Tage zusätzlich vom Arbeitgeber gewährter Urlaub

Wenn in Deinem Beispiel in 2020 kein Urlaub vor der AU genommen wurde, gilt folgendes:

  • 10 Tage zusätzlich gewährter Urlaub verfallen am 31.03.2022 gem. § 7 BUrlG
  • 20 Tage gesetzlicher Urlaub verfallen am 31.03.2023

Dabei ist zu berücksichtigen, daß lt. Rechtsprechung immer zuerst der gesetzliche Urlaub genommen wird und weder AG noch AN bei dieser Reihenfolge einseitigen „Gestaltungsspielraum“ haben.
Lediglich im Einvernehmen zwischen AN und AG dürfen diese Fristen hinausgeschoben werden und/oder die Reihenfolge der Urlaubsarten zugunsten des AN verändert werden.

Der AG darf allerdings nach Rückkehr aus langer AU einen Urlaubsverfall durch Nichtgenehmigung nicht „provozieren“.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo,

vielen vielen Dank nochmal !

Wenn man also z. B. ab April 2022 wieder arbeitet, hat man demnach noch Anspruch auf die 20 Tage gesetzlichen Urlaub aus 2021.

Aber wenn man z. B. vor Ende März 2022 zurück kommt und bis zum 31.03.2022 nur 10 Urlaubstage genommen hat, dann hat man nur noch Anspruch auf 10 Tage gesetzlichen Urlaub aus 2021. Korrekt ?

Hallo,

Streng genommen ja, es kommt aber u. U. darauf an, warum der AN nur diesen Teil genommen hat bzw. nehmen konnte. Und außerdem soll es AG geben, die an diesem Punkt mit sich reden lassen …

&tschüß
Wolfgang

Ja genau, wie du bereits gesagt hast, einfach provozieren, darf der AG das nicht.

Gibt es eigentlich eine Regel oder Definition, ab wann die „Verjährung bei langer Krankheit nach 15 Monaten nach Ablauf des Urlaubsjahres“ greift ?
Sprich, wann wird eine Krankheit als lange Krankheit angesehen, sodass diese Regelung greift ?
Zum Beispiel, wenn man ins Krankengeld rutscht ?

Denn normalerweise verfällt ja auch der gesetzliche Urlaub am 31.03. des Folgejahres.

Hallo,

das hat nichts mit irgendeiner Definition von Langzeiterkrankung zu tun - die es sowieso nicht gibt -, sondern mit den konkreten Einzelfallumständen, die dazu führen, daß der Urlaub nicht im laufenden Jahr genommen wird bzw. werden kann. AU ist AU, ganz egal warum und wie lange.