Ich habe sehr wohl verstanden, was eine Verwarnung ist und dass sie ausgeprochen werden KANN, aber nicht muss. Es spielt auch keine Rolle, ob von den 38,50€ nun 10€ Strafe sind oder sonst ein Betrag. Man bezahlt eine Endsumme. Da kann noch so aufgeschlüsselt werden wie man gerne möchte. Summe bleibt Summe. Und da die Gebühr auch an der Höhe der Strafe gemessen wird ergibt sich ein direkter Zusammenhang zwischen Strafe und Gebühr nach §107 OWiG.
Nur zum Verständis: 5/100 der Strafe, jedoch min. 25€ und max 7500€
Bei OWis bis 500€ sind 25 okay? und bei mehr kostet es mehr?
Und das soll angemessen sein?
Gut, ich will mich nicht streiten. Meine Informationen habe ich soweit bekommen, danke dafür.
PS: Nach kurzem freundlichen Telefonat mit der Bußgeldstelle wurde festgestellt, dass kein Anhörungsbogen verschickt wurde (wie mir auch mitgeteilt wurde muss das auch nicht sein). Demnach gilt in meinem Falle die Verjährungsfrist von 3 Monaten, welche mit rund 1,5 Monaten überschritten wurde, was mir übrigens auch von der Bußgeldstelle bestätigt wurde. Fertig.