Wann verjährt eine Blitzer-Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

Am 12.12.2015 wurde ich geblitzt (mit 7km/h) zuviel nach Toleranzabzug) und den Bußgeldbescheid habe ich am 06.05.2016 per Einschreiben erhalten (ausgestellt wurde er am 03.05.2016), vorher gab es keine Benachrichtigung.
Nun habe ich im Netz gelesen, dass es eine Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten gibt.

Wie hoch ist diese Verjährungsfrist und kann ich nun berechtigt Einspruch erheben?

MfG,
tbol

Hi!

VG
Guido

Wobei es bei 7 km/h „ungewöhnlich“ ist, dass ein Bußgeldberscheid ohne vorhergehende schriftliche Verwarnung (Anhörungsbogen) erfolgt.

Dazu muss ich sagen, dass ich im Februar umgezogen bin, ABER mit 6 monatigem Nachfolgeauftrag bei der Post. Die Anschrift auf dem Bußgeldschreiben ist die alte, durchgestrichen und die neue darüber geschrieben. Und ABER, das Schreiben ist am 03.05.2016 erstellt worden! Also lange nach dem Umzug und Ummeldung von KFZ und Wohnort. Habe ich da noch etwas zu befürchten?

Keine Ahnung!

Es wird wohl ein Anhörungsbogen verschickt worden sein, der die Verjährungsfrist unterbrechen würde.
Inwieweit die Behörde jetzt die Zustellung des Bogens belegen muss, weiß ich nicht.
Für mein Rechtsverständnis (Achtung: MEINUNG!, kein Wissen) liegt der Ball da bei der Behörde - es sei denn, der Wagen war nicht rechtzeitig umgemeldet (da wird vermutlich irgendwas in der FZV geregelt sein).

Danke für die Infos. Ich denke, dass eventuell ein Anhörungsbogen an die alte Adresse versendet worden sein könnte, welche aber per Nachsendeauftrag auch an mich zugestellt werden müsste. Jetzt müsste ich nur wissen, wann dieser zugestellt worden ist, um die Verjährungsunterbrechung miteinzuberechnen, so dass ich prüfen kann, ob zwischen Zustellungsdatum des Anhörungsbogen und Zustellungsdatum des Bußgeldbescheides 3 Monate vergangen sind. Geht vermutlich nur über Akteneinsicht. Ist diese telefonisch zu erhalten?

Keine Ahnung, aber ein Anruf könnte die Frage beantworten.

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Verwarnungsgelder [unter 60€] werden in einem vereinfachten OWi-Verfahren erhoben.
Dem Halter wird das Angebot gemacht die begangene OWi mit Zahlung des Verwarnungsgeldes aus der Welt zu räumen. Wird gezahlt ist das erledigt.

Dir [als Halter] müsste also ein solches Verwarnungsgeldangebot geschickt worden sein, wird darauf nicht reagiert [auch wenn unverschuldet], dann ist der nächste Schritt die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Das würde bedeuten Du hältst jetzt einen Bußgeldbescheid in den Händen in dem zum ursprünglichen Verwarnungsgeld von 10€ bzw. 15€ auch Gebühren/Auslagen von 28,50€ zu zahlen sind?

Akteneinsicht kannst Du beantragen - wenn diese gewährt wird dann rein rechtlich gesehen sicher nur vor Ort und keinesfalls telefonisch [sonst könnte ja jeder nachfragen].
Es kann sich aber durchaus lohnen direkt den Sachbearbeiter anzurufen der den Bußgeldbescheid ausgestellt hat, wenn der nicht gerade einen schlechten Tag hat wird er Auskunft darüber geben welche unterbrechende Maßnahme es gab und die gesuchten Daten nennen.

Anderenfalls könntest Du auch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und auf die Verjährung nach §26 Abs.3 StVG hinweisen.
Die Bußgeldbehörde muss dann erklären wie der zeitliche Ablauf war. Entweder hast Du dann Klarheit und musst zahlen, oder das Verfahren wird eingestellt.

Gruß Crack

Ja, das ist richtig. Der Bußgeldbescheid enthält Bußgeld von 10 €, 25€ Gebühren und 3,50€ Auslagen. Allerdings habe ich nie einen Anhörungsbogen beziehungsweise überhaupt ein Schreiben vorher bekommen.
Das ist doch totaler Mist. Wenn man [unverschuldet] den Anhörungsbogen beziehungsweise irgendetwas vorher NICHT bekommt und wie in meinem Falle nicht einmal bis zum Erhalt des Bußgeldbescheides wusste, dass man eine OWi begangen hatte, ist man ja der Gelackmeierte. Jetzt muss ich mehr als die 3 fache Summe bezahlen. Einfach so. Weil Zeit vergangen ist. Toller Staat… :frowning:

steigen durch den einspruch eigentlich nochmals die bearbeitungsgebühren?

nö. weil du dich - aus welchen gründen auch immer - nicht gemeldet hast, musste sich jetzt ein bearbeiter perönlich um die sache kümmern.
wie kommst du darauf, dass das die allgemeinheit (und damit z.b. ich) für diese zusätzliche arbeit zahlen soll und nicht du, der du doch (durch dein ordnungswidriges verhalten) der verursacher der ganzen angelegenheit bist?

toller bürger…

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Das ich durch ordnungswidriges Verhalten eine Strafe zu erwarten habe, dessen bin ich mir bewusst und übernehme da gerne Verantwortung. Wie kann ich aber sachgemäß Verantwortung übernehmen, wenn ich keine Chance habe von dem Ordnungswidrigen Verhalten Kenntnis zu erlangen? Oder ist es Bürgerpflicht sich in einem regelmäßigen Intervall über seine Ordnungswidrigkeiten selbst zu informieren? Den Bearbeitungsaufwand des Auskunftgebens möchte ich möchte ich jetzt mal nicht gegenrechnen.

Nochmal, Strafe muss sein. Kein Thema. Aber nicht Bescheid geben und im Anschluss den sich selbst auferlegten Aufwand in Rechnung stellen ist unter aller Sau.

Und ja. Nachvollziehbar ist dieser Prozess, wer wann was wo abgelegt / verzeichnet hat. Sobald ich weiß, ob ein Anhörungsbogen ausgestellt wurde (steht ja in der Ermittlungsakte) ist die Gebühr und alles Weitere total in Ordnung.

Aber mehr Geld zu wollen, weil jemand verbummelt hat seine Akten auf dem Schreibtisch abzuarbeiten (oder irgendein doofer Personalchef meint sein Personal wäre ausreichend dafür) finde ich nicht gerechtfertigt. That’s all.

Des weiteren wäre es besser, wenn der (extra wegen mir) Beauftragte einen Blick in die Ermittlungsakte wirft und sieht: Ahhh… der hat ja keinen Anhörungsbogen erhalten und ist mittlerweile außerhalb der Verjährungsfrist. Den brauch ich gar nicht anschreiben bzw. abzumahnen bzw. automatisiert eh nur Bußgeldbescheide ausstellen zu lassen, deren Verjährungsfrist noch nicht überschritten wurde. Leider ist der Staat aber so intransparent, dass der Bürger nur bedingt Einblick hat. Da kann man nämlich Geld eintreiben, obwohl der Bürger im Recht ist. Man kan nes ja mal probieren. Und ja, das unterstelle ich den Behörden, DENN: Jeder macht Fehler :wink:

Nein, die Gebühren und Auslagen im Bußgeldverfahren bleiben gleich.

Gruß Crack

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du hast noch immer nicht verstanden, was eine verwarnung ist: eine KANN-bestimmung. die behörde muss gar keine verwarnung anbieten.
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__56.html
und die bearbeitungsgebühr ist KEIN teil der strafe.

natürlich hat das auch genau gar nichts mit irgendeinem intransparenten staat zu tun, wenn du die gesetze nicht kennst. und dass du deine post nicht bekommen hast ist erst recht nicht das problem von einem angeblich bummelnden beamten oder eine boshaftigkeit desselben.

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Ich habe sehr wohl verstanden, was eine Verwarnung ist und dass sie ausgeprochen werden KANN, aber nicht muss. Es spielt auch keine Rolle, ob von den 38,50€ nun 10€ Strafe sind oder sonst ein Betrag. Man bezahlt eine Endsumme. Da kann noch so aufgeschlüsselt werden wie man gerne möchte. Summe bleibt Summe. Und da die Gebühr auch an der Höhe der Strafe gemessen wird ergibt sich ein direkter Zusammenhang zwischen Strafe und Gebühr nach §107 OWiG.

Nur zum Verständis: 5/100 der Strafe, jedoch min. 25€ und max 7500€

Bei OWis bis 500€ sind 25 okay? und bei mehr kostet es mehr?
Und das soll angemessen sein?

Gut, ich will mich nicht streiten. Meine Informationen habe ich soweit bekommen, danke dafür.

PS: Nach kurzem freundlichen Telefonat mit der Bußgeldstelle wurde festgestellt, dass kein Anhörungsbogen verschickt wurde (wie mir auch mitgeteilt wurde muss das auch nicht sein). Demnach gilt in meinem Falle die Verjährungsfrist von 3 Monaten, welche mit rund 1,5 Monaten überschritten wurde, was mir übrigens auch von der Bußgeldstelle bestätigt wurde. Fertig.

Wird Behördenpost überhaupt nachgesendet? Ich meine, dass die von der Post, zusammen mit der (lt. Nachsendeantrag) neuen Adresse des Empfängers, zum Absender zurückgeschickt wird (Stichwort: Vorausverfügung des Absenders).

Glückauf!

Du musst das anders sehen:

Das Verwarnungsgeld ist ein vereinfachtes, preiswertes Verfahren, quasi eine Vergünstigung.

Du bist nicht der Gelackmeierte, der ungerecht behandelte Bürger. Man will kein Geld extra von dir. Du hast lediglich die Vergünstigung nicht erhalten.
Du zahlst also nicht MEHR als andere - eigentlich zahlst du den „Normalpreis“.
Nur: fast alle anderen bekommen halt die Vergünstigung.

Das bedeutet am Ende das Gleiche. Aber vielleicht fühlst du dich jetzt besser, wenn du weißt, dass du nicht extra hart bestraft wurdest, sondern nur als Einziger nicht extra milde behandelt worden bist.
Lach mal wieder…

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So sieht es das Gesetz vor

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