Wann verstoße ich gegen Markenrecht/Schutz?!

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

ich möchte ein Stadtmagazin unter dem Alt-deutschen Namen unserer Stadt herausbringen. Dazu soll es auch einen Gastro-Guide mit ähnlichem Namen geben. Kürzlich verwies mich ein Restaurant darauf dass sie diesen Namen, in einer abgewandelten Form, als Marke, als Marke für den Bereich Gatronomie, hätten schützen lassen.

Meine Titel haben aber sowohl ein Wort mehr und am Ende auch einen Buchstaben mehr. Zudem ist das eine ein Magazin und das andere ein Gastro-Guide. Würden also meiner Meinung nach 1. anders geschrieben und 2. fallen nicht in den Bereich Gastronomie, sondern in Medien/Magazine.

Darf ich die Namen nutzen oder nicht?!

Zumal ich bislang auch noch nie auf eine Ähnlichkeit mit dem Restaurant angesprochen wurde…

Ich würde mich über FAchkundige Ratschläge freuen.

Hallo,

das ist in der Tat nicht ganz eindeutig, da geklärt werden muss ob die andere Marke auch für den Bereich Printerzeugnisse registriert ist und wie ähnlich sie wirklich ist. Ersteres kann man leicht bei der DPMA-Recherche herausfinden, bei letzterem ist die Beurteilung durch einen Anwalt sinnvoll/notwendig.

Viele Grüße

Mark von www.namerobot.de
Guten Tag,