Wann Wartelinie bei "Vorfahrt gewähren"?

Hallo Experten.
Frage: Wie ist festgelegt, wann es eine Haltelinie bei „Vorfahrt gewähren“ geben soll?

zum Hintergrund: Ich arbeite in der Nähe einer Kreuzung, an der an den von rechts und links einmündenden Straßen „Vorfahrt gewähren“ steht, die Vorfahrtstraße geht geradeaus.
Es gibt keine Linien an der Kreuzung, das Schild „Vorfahrt gewähren“ steht ca. 10 Meter vor der Kreuzung.
Dadurch scheint vielen Verkehrsteilnehmern die aus der nicht vorfahrtberechtigten Straße kommen die Lage unklar zu sein. Mehrfach täglich wird an der Kreuzung gehupt, es gab auch Bereits Unfälle. Die ständige Huperei nervt beim Arbeiten.
Eine Wartelinie würde sicherlich Abhilfe schaffen. Eine Anfrage bei der Gemeindeverwaltung erbrachte nur den Hinweis, die Verkehrslage sei eindeutig.

Geschätzt oder abgemessen. Oder anders herum, gibt es einen baulichen Grund warum das Schild ungewöhnlich weit von Einmündung entfernt steht (stehen muss) ?

Und auf der „langen Strecke von 10 m“ von Schild bis Einmündung kann man auf die Idee kommen es handelt sich um"Rechts vor Links" oder warum kommt es zu Unklarheiten ?

An Einmündiungen mit „Vorfahr gewähren“ gibt es regelmäßig keine Haltelinie. Die gibt es bei „Stop“-Schild.

MfG
duck313

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Die Verkehrslage ist eindeutig. Die Leure, die aus der Straße kommen, an der das Schild „Vorfahrt gewähren“ steht, müssen - surprise! - „Vorfahrt gewähren“. Eine Haltelinie gibt es nur bei Stopp-Schildern („Halt! Vorfahrt gewähren!“), weil dort zwingend gehalten werden muss.

Es gibt sehr wohl Vorfahrt gewären mit einer Linie. Sorry, wenn ich die Begrifflichkeiten nicht so genau kenne, deshalb habe ich ja hier nach Experten gefragt. Es ging mir nicht um eine Abstimmung oder allgemeine Stimmungslage, sondern vielmehr um die gesetzlichen Grundlagen.


Wann wird eine >>Wartelinie<< verwendet. Wie gesagt, es es eine scheinbar unklare Verkehrslage, sonst würde nicht so oft gehupt. Mir erscheint die Positionierung des Vorfahrt-Gewähren-Schilds so weit vor der Kreuzung eigenartig, eine unterbrochene Wartelinie würde für jeden für Klarheit sorgen.

Hallo duck313, ich habe ein Foto bei der anderen Antwort angehangen. Die Entfernung ist geschätzt, liegt zwischen 5 und 10 Metern. 2 wartende Autos passen jedenfalls zwischen Schild und Kreuzung.

Hinweis an die Verwaltung geben:

Das Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) ist unmittelbar vor der Kreuzung anzuordnen.
Die Verwaltungsvorschrift sollte eigentlich bekannt sein:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

Ürbigens:
Im Titel hast du die Linie korrekt als Wartelinie bezeichnet (Zeichen 341 StVO), diese ist grundsätzlich von der Haltlinie zu unterscheiden.

Nachtrag (das Bild wurde gepostet, während ich den Beitrag schrieb):
Das Zeichen 205 ist ohne Notwendigkeit mit großem Abstand (ca. 2 PKW-Längen, das können schon 10m sein) vor der Kreuzung positioniert worden. Ich sehe da einen Verstoß gegen die Verwaltungsvorschrift.

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Bild-Quelle: https://www.colliseum.eu/wiki/Haltlinie,_Wartelinie
Vielen Dank X_Strom.
Ich würde mir eine eindeutige Wartelinie wünschen, dann hätte die Huperei ein Ende.
Davon möchte ich die Gemeindeverwaltung überzeugen. Die sind aber nicht so leicht zu bewegen. :slight_smile:

Vielleicht ist auch das hier für die Verwaltung von Interesse:

Die Verkehrsregelung an Kreuzungen und Einmündungen soll so sein, daß es für den Verkehrsteilnehmer möglichst einfach ist, sich richtig zu verhalten. Es dient der Sicherheit, wenn die Regelung dem natürlichen Verhalten des Verkehrsteilnehmers entspricht. Unter diesem Gesichtspunkt sollte, wenn möglich, die Entscheidung darüber getroffen werden, ob an Kreuzungen der Grundsatz „Rechts vor Links“ gelten soll oder eine Regelung durch Verkehrszeichen vorzuziehen ist und welche Straße dann die Vorfahrt erhalten soll. Bei jeder Regelung durch Verkehrszeichen ist zu prüfen, ob die Erfaßbarkeit der Regelung durch Längsmarkierungen (Mittellinien und Randlinien, die durch retroreflektierende Markierungsknöpfe verdeutlicht werden können) im Verlauf der Straße mit Vorfahrt verbessert werden kann.

(Zitat aus der bereits verlinkten Verwaltungsvorschrift)

Sonst schau doch mal, welche Ratsmitglieder im Verkehrsausschuss deiner Stadt sitzen. Einfach mal direkt anschreiben, das kann helfen, die Verwaltung in Bewegung zu setzen.

Ist die Vorfahrtstraße denn wenigstens an dieser Kreuzung als solche gekennzeichnet? Ich sehe da keine Schilder. Als Vorfahrtsberechtigter und Ortsunkundiger würde ich an so einer Kreuzung nämlich auch Zweifel haben, ob ich da wirklich Vorfahrt habe oder ob da der von rechts nicht doch Vorfahrt hat. Und im Zweifel bremse ich!

Vergiss die Wartelinie.
Zuerst gehört das Zeichen 205 da aufgestellt, wo es hin MUSS.

Zusätzlich (also optional) sollte die Vorfahrtstraße deutlich gekennzeichnet sein, einmal durch Zeichen 306 (Vorfahrtstraße), gerne auch zusätzlich durch durchgehende Randlinien:
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