Wann werden balkonkraftwerke bis 800 watt freigegeben?

Bundesregierung noch in diesem Jahr vereinfachte Gesetze & Regelungen für Balkonkraftwerke (800 Watt Einspeisung) in Kraft treten lassen?

viele warten schon seit jahren!

Wen fragst Du hier?

Die Glaskugel?

Verstehe ich nicht.
Die Ertragsunterschiede zwischen einer PV-Anlage mit zwei 400 W Solarmodulen an einem 600 W Wechselrichter oder einem 800 W Wechselrichter sind gering.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist meist unbürokratisch möglich, der Tausch gegen einen Zähler mit Rücklaufsperre ist kostenlos. Die Anmeldung bei der BNetzA ist ebenfalls simpel.

Der Forderung, Zähler legal rückwärts laufen zu lassen, widerspreche ich kategorisch.
Das Stromnetz ist kein Speicher, den man kostenlos mit 300 kWh „befüllen“ darf, um dieselben 300 kWh nachher wiederum kostenlos abzurufen.

Eben, und so wie ich die Sache verstehe ,geht es beim Zähler allenfalls um die kurze Zeit zw. Meldung und Zählertausch. In der Zwischenzeit darf man die Anlage nutzen und der alte Zähler ohne Rpcklaufsperre zählt möglicherweise rückwärts. Das soll hingenommen werden.
Wie gesagt, das ist kein Normalzustand für immer !

Nein, wenn man die VDE-Pressemitteilungen selbst liest, steht da recht eindeutig, dass jeder Zähler erlaubt sein soll, von einer Übergangslösung steht da nichts.

Der andere wichtige Punkt ist, dass der VDE(!!!) vorschlägt, dass der Schuko-Stecker ausreichen soll. Das war bisher immer ein Streitthema, inklusive der Frage, ob die 16A-Absicherung denn dann noch geeignet ist.

Technisch ist das irrelevant, denn ob der auch jetzt schon eingespeiste Strom gezählt wird oder nicht, macht keinen Unterschied. Es geht nur ums Finanzielle, und da bietet diese Regel dann einen weiteren Anreiz.

Das mag da nicht stehen,ist aber m.E. gemeint und als selbstverständlich vorausgesetzt und würde ja auch von den Netzbetreibern beachtet. Also, die bauen neue Zähler ein wenn sie die Meldung einer neuen BKW erhalten.
Also ist es praktisch die Übergangszeit in der man etwas Stromkosten weniger zahlt weil der Zähler möglicherweise zurückzählt. Es ist doch der Netzbetreiber/Versorger der ein eigenes Interesse hat,dass diese Zeit möglichst kurz ist oder gar nicht anfällt.

Und übrigens,denjenigen die nicht anmelden und noch alte Zähler haben ist es schon gleich egal,ihr Zähler läuft rückwärts und es würde vermutlich bei Abrechnung nicht mal auffallen.

Ich zitiere mal vom VDE:

Ich finde, da gibt es nichts, was Interpretationsspielraum lässt, das ganze darf so bleiben, bis irgendwann mal die Smartmeter kommen. Ob die dann rückwärts zählen oder auch nicht, wird sich zeigen. Und ganz ehrlich: wir wollen Energiewende, wenn das Balkonkraftwerk nicht nur Strom spart, sondern auch noch ein paar Euro erwirtschaftet, ist das für viele nochmal ein extra Anreiz. Man sollte wirklich überlegen, ob rückwärts zählen wirklich so ein Problem ist.

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Eben: Eine Einspeisevergütung in Höhe des Verkaufspreises. Die möchte ich dann bitte auch haben.
Ich werde wohl morgen einen Gleichstand zwischen Bezug und Einspeisung erreichen:

Meine Anlage bringt 39Ct/kWh.

Neuere Anlagen deutlich weniger, wobei kleine mehr wie große. Ich sehe da nicht das Problem, ganz kleinen auch den Verkaufspreis zu geben.

Keiner der kaufmännisch denkt wird Dir das bezahlen.

Hallo @robi187,

ich sehe das ganze doch erst mal recht pragmatisch dahingehend, abs bei den derzeitigen 600 Watt-Anlagen etwas überdimensionierte Beigabepanels eher dazu beitragen, die optimale Maximaleinspeisung über längere Zeit des Tages überhaupt zu erreichen, bzw. bei etwas ungünstigeren Witterungslagen überhaupt noch erreichen zu können incl. Eigenbedarfsausgleich der technischen Anlage.

Und nun mal ehrlich, bei einem BK mit 840 Watt Nenn-Maximalleistung von den Panels gegenüber max. 600 Watt / VA Einspeisung vom Inverter ins Netz für höchstens ggf. mal näherungsweise eine Stunde am Tag hast Du den Kohl doch insgesamt wirklich nicht fett gegenüber einer Hebung auf 800 Watt, wozu Du dann ggf. 1200 Watt Panel-Leistung bräuchtest.

Schöner wäre es da doch, auch bei solchen Kleinanlagen einen Microinverter mit optionalem Side-Pass Output für eine netzunabhängige Kleininsel mit separatem Akku und Zusatzinverter bekommen zu können.

Ansonsten dürfte @X_Strom mit Seiner / Ihrer PV-Anlage im MW-Bereich p.A. da durchaus schon ein ganz anderes Kaliber mit erheblich größeren Interressen sein, als unsereins kleinkrauterisch mit höchtens ein paar (dutzend) KWh Ertrag beim jährlich durchschnittlichen Anlagen-Output.

Ich denke als zwar nur grundlegend elektronisch anwendbar ausgebildeter Mensch in Niederspannungsanwendungen aber irgendwie, dass die Netzbetreiber im klassischen Verbund noch nicht selbststabilisierend für zu viele 100K bis mögliche Millionen dieser sogenannten „B.K“ - Kleinstanlagen bereit sind, wenn das derzeit noch nicht zu stark schwankend in Pump- / und sonstigen Speicherstrukturen direkt und zeitnah im Peak aufgefangen werden könnte.

Mitlesend in einem anderen Forum bekommen einige Heimanlagenbetreiber sehr regional begrenzt ihre Einspeiseenergie selbst im niedrigen KWh - Bereich regional da zeitweise nicht voll ins regionale Heimnetz eingespeist über 3 Phasen Drehstrom, wenn die kleinen und nächstgrößeren Cluster in Peaks dadurch zu oft und schnell mangels Puffer übersättigt werden.

Auf der anderen Seite ist es aber auch durchaus möglich, an einem geeigneten On-Grid Microinverter teils mehr als 600 Watt / VA über die Panels einzuspeisen. Dieser zeitweilige Peak-Tagesüberschuss kann bei den meisten günstigen BK halt nicht abzweigend abseits der netzgebundenen Abfrage „abgezweigt“ werden, wenn das ganze nicht gleich vierstellig werde soll bei nicht gedecktem Eigenbedarf vs. Einspeisung im Peak an der eigenen Anlage.

LG

Gut gedacht, denn sowohl bei Einspeisung und Nutzung ohne Anlage, wie auch bei Rückeinspeisung vom Privatverbraucher in die Infrastruktur fallen im Verteilernetz außerhalb des Haushalts ja schon mal auch Teilgebühren der Infrastruktur, bzw. deren Wartung zum funktionellen Aufrechterhalt dieser Strukturen an. Irgend jemand muss die ganze Sache ja auch instand halten, und ggf. auch deren Ausbau bezahlen.

Aber so weit ist unsere Politik nun mal noch nicht in der optimalen Gleichverteilung aller beteiligten Parteien in den Gebühren und Steuern zwischen reinem Verbraucherhaushalt, Kleinstanspeisern, Großeinspeisern, und den Haupteinspeisern.