Wann wird erbschaftssteuer fällig?

Hallo.
hab’s versucht selbst rauszufinden, ist aber nicht ganz so einfach.
Der Opa ist vor 1,5 Jahren verstorben und hat den Eltern ein großes Grundstück vererbt. Der Wert liegt bei ca. 350.000€. Die Eltern würden den Vier Kinder jetzt gerne weitervererben. Es ist aber noch unklar wie das mit der Erbschaftsteuer ist. Müssen sie fünf Jahre mit dem verkauf des Grundstücks warten um weniger Steuern zahlen zu müssen? Wann wäre eine Schenkung möglich?
Es wäre großartig wenn jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank!

Das Erbe an Kinder ist „erst“ ab 400.000€ erbschaftsteuerpflichtig

Aber auch dann wenn die Eltern noch leben?

Dann ist es Schenkung. Dafür gelten die gleichen Freibeträge.

1 - vom Opa an die Eltern
2 - von Eltern an die Kinder

Nach 10 Jahren

"Grundsätzlich ist zwar der Gewinn, den ein Privatmann aus der Veräußerung einer geerbten Wirtschaftsgutes erzielt, nicht der Besteuerung unterworfen.

Von diesem Grundsatz sieht das Gesetz aber unter anderem für Immobilien in §§ 22 Nr. 2, 23 EStG (Einkommensteuergesetz) eine im Einzelfall folgenreiche Ausnahme vor.

Soweit nämlich zwischen dem Erwerb und der Veräußerung einer Immobilie weniger als zehn Jahre liegen, unterliegt der hierbei erzielte Gewinn der Einkommensteuer.

Für die Berechnung der maßgeblichen Zehnjahresfrist stellt das Gesetz dabei auf den Erwerb der Immobilie durch den Erblasser ab. Hat der Erblasser also beispielsweise kurz vor seinem Tod eine Immobilie günstig erworben und veräußert der Erbe diese Immobilie unmittelbar nach dem Eintritt des Erbfalls zu einem höheren Preis, dann muss sich der Erbe für diesen Vorgang auf eine Einkommensteuerforderung des Finanzamtes einrichten."
Quelle: https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/steuern/nachlassimmobilie.html
ramses90

Sorry, aber in deinem Beitrag geht so Einiges durcheinander:

  1. Wurde das Grundstück vom Opa tatsächlich an beide Elternteile vererbt (durch Testament) oder nur an einen Elternteil der Kind des Erblassers war? Im wahrscheinlicheren 2. Fall haben wir es dann nämlich bei der Übertragung auf die Kinder wiederum mit einer Übertragung eines einzelnen Elternteils zu tun. Aufgrund der Freibeträge ist dies hier zwar steuerlich egal, bei höheren Werten wäre dies aber von Bedeutung, da die Freibeträge pro Erblasser/Schenker gelten.

  2. Soll das Grundstück verkauft, und dann der Erlös an die Kinder verteilt werden, oder das Grundstück unmittelbar an die Kinder gehen? Denn im 2. Fall kann es zunächst mal keinen steuerlich interessanten Mehrerlös auf Seiten der Eltern/des Elternteils geben. Es käme dann darauf an, wie die Kinder weiter mit dem Grundstück verfahren, um zu prüfen, inwieweit dort dann eine Steuerpflicht entsteht. Wenn die Erben untereinander aber einen Ausgleich zum Nachlasswert herbeiführen, passiert da auch nichts. Nutzt ein Erbe hiernach das Grundstück selbst, und erfolgt der Ausgleich gegenüber den anderen Erben zum Zwecke der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, ist dies auch grunderwerbsteuerfrei.