Loggia | Freisitz
Im Wohnhausbau ab dem ausgehenden 19. Jahrhundert, insbesondere bei städtischen Mietshäusern, wird eine bestimmte Form des Freisitzes als Loggia bezeichnet. In diesem Zusammenhang unterscheidet sich die Loggia vom Balkon und vom Söller (Altan) dadurch, dass sie hinter die Bauflucht zurückspringt, also innerhalb der Kubatur des Gebäudes liegt. Nach vorne schließt sie in der Regel mit einer Brüstung, seltener mit einem Geländer ab. Ihre Nutzung entspricht der des Balkons, sie ist also in der Regel ...