Hallo an alle erstmal.
Am besten formuliere ich die frage anders.
Wann muss die KFZ-Versicherung bezahlen wenn ein KFZ-Diebstahl unverzüglich gemeldet und die 1 Monatsfrist vorbei ist?
Also, als wir in den Flitterwochen waren, wurde bei mir in der Wohnung eingebrochen und einige Wertgegenstände (Laptops,ps3 Wii etc) entwendet sowie ein Autoschlüssel.
Dann hat der Dieb wohl auch noch den Wagen mitgehen lassen.
Dies war Mitte Dezember. Nachdem wir aus den Flitterwochen zurück gekommen sind haben wir den Diebstahl sofort bei der Polizei und bei der Versicherung gemeldet.
Es sind schon 1,5-2 Monate vergangen und ich habe von der Versicherung nichts erhalten.
Soweit ich weiß, wartet die Versicherung erst mal 1 Monat ab um zu sehen ob der Wagen wieder gefunden wird, weil der Wagen erst nach einem Monat das Eigentum der Versicherung wird.
Inzwischen ist der Monat vorbei und ich wollte wissen ob es eine Frist für die Versicherung gibt, die die Versicherung einhalten muss oder kann die Versicherung sich soviel Zeit lassen wie sie will?
Muss ich vielleicht selbst der Versicherung schriftlich eine Frist setzen oder überhaupt etwas tun, damit die Versicherung was macht??
Danke für die Antworten.
Beim Diebstall kann es auch mal einige Monate oder auch ein Jahr dauern bis zur Regulierung…
Ich würde einfach mal die Versicherung anrufen und nachfragen…!
Einen Vers Vermittler habt ihr ja scheinbar nicht der Euch die Arbeit ganz gezielt abnimmt…???
Viel Erfolg
Zumindest solltest du mal die Versicherung konkret kontaktieren!
Die Sache mit der Wartezeit ist korrekt, nur wenn die vorüber ist, sollte der Versicherer aus der Hüfte kommen und wenn er das nicht tut, sollte man ihn mal fragen (den konkreten und nicht andere so pauschal) woran es liegt, dass er sich noch nicht geäußert hat.
Dafür ist auch ein Vermittler da.
Es gibt hierzu einen sehr informativen Artikel aus der AUTOBILD …
Auto geklaut – was nun?
Wer im Fall eines Falles Fehler macht, sieht nach einem Autodiebstahl im schlimmsten Fall kein Geld. Auch vorsätzlich falsche Angaben gegenüber dem Versicherer können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
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1.Was muss ich nach einem Autodiebstahl tun, damit die Versicherung zahlt?
Sie müssen den Diebstahl innerhalb einer Woche schriftlich dem Versicherer melden. Dafür ist in der Regel eine Anzeige bei der Polizei nötig. Ist das Fahrzeug geleast oder finanziert, müssen Sie auch den Leasinggeber oder die finanzierende Bank informieren. Vorsätzlich falsche Angaben gegenüber der Kfz-Versicherung können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen
2. In welcher Frist nach dem Autodiebstahl muss die Versicherung zahlen?
Steht fest, dass die Kasko zahlen muss, überweist sie das Geld innerhalb von 14 Tagen. Zuvor hat sie aber nach Eingang der Schadenanzeige einen Monat Zeit, den Fall zu prüfen.
Hier geht es zum großen Versicherungsvergleich von autobild.de!
3. Welcher Wert genau wird von der Kaskoversicherung ersetzt?
In der Regel wird der Wiederbeschaffungswert am Schadentag ersetzt. Dieser Wert wird durch einen Sachverständigen der Versicherung festgestellt.
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Gibt es bei einem Neuwagen den vollen Kaufpreis erstattet?
Bei einem Auto, das zum Zeitpunkt des Diebstahls noch keine 18 Monate alt war und das der Versicherte als Neuwagen vom Händler gekauft hat, wird der volle Preis erstattet. Bedingung: Es wird wieder ein neues Auto erworben. Bei gewerblich genutzten oder geleasten Fahrzeugen wird nur der Preis ohne die 19 Prozent Mehrwertsteuer erstattet -
Was passiert, wenn ein gestohlenes Auto doch wieder auftaucht?
Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige aufgefunden, muss der Versicherte das Fahrzeug wieder zurücknehmen, nach dieser Frist nicht mehr. -
Wer zahlt für Schäden, die beim Diebstahl am Auto entstanden sind?
Die Teilkasko zahlt den Schaden am Fahrzeug. Bei einem Totalschaden bekommt der Geschädigte aber nur den Wiederbeschaffungswert. Ein Restwert und eine Selbstbeteiligung werden davon noch abgezogen -
Kann man das Auto zurückkaufen, wenn es unversehrt wieder auftaucht?
Das ist grundsätzlich möglich. Meist lehnt die Versicherung einen solchen Rückkauf aber ab. Der kuriose Grund: Sie müsste dem früheren Besitzer als Käufer dann wie ein Autohändler Gewährleistung geben.
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Schmilzt mein Rabatt, wenn die Diebe mit meinem Auto einen Unfall bauen?
Zum Glück nicht, denn nach Paragraf 7 des Straßenverkehrsgesetzes haftet der Halter nicht für Schäden, die mit seinem Fahrzeug verursacht werden, wenn es ohne sein Wissen und gegen seinen Willen benutzt wird. Wird das Fahrzeug also entwendet, ohne dass den Halter ein Verschulden trifft, tritt quasi der Dieb als Verantwortlicher an seine Stelle. Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten und prüft dann, ob sie sich das Geld von einem (gefassten) Dieb eventuell wiederholen kann. -
Wann muss die Versicherung für einen Diebstahl nicht zahlen?
Wenn der Halter grob fahrlässig gehandelt hat. Grob fahrlässig ist es etwa, wenn ein Auto unverschlossen oder mit steckendem Schlüssel abgestellt wird. So ging ein Autofahrer leer aus, dem sein Audi A8 gestohlen worden war. Der Mann hatte gehalten, den Schlüssel stecken lassen und war ausgestiegen, um auf der Beifahrerseite mit einem Passanten zu sprechen (OLG Rostock, Az. 5 U 153/08). -
Wird gezahlt, wenn der Fahrzeugschein im Auto lag?
Den Fahrzeugschein im Wagen zu lassen ist zwar nicht ratsam, aber auch nicht grob fahrlässig. Entgegen der landläufigen Meinung muss die Versicherung in dem Fall zahlen (OLG Hamm, Az. 20 U 118/83).
Tipp: Alle KFZ Versicherungen im Vergleich … http://www.deutschland-versicherungen.info
Mit freundlichen Grüßen,
Eva Lehmann
Versicherungsberaterin