Wanzenbefall in Mietshaus, welche Rechte haben die Mieter?

Hallo,

in unserem Mietshaus wohnt bzw. wohnte ein Mieter, der alkoholkrank ist(war) und häufig nachts randalierte. Oft kam es zu Polizei- und Notarzteinsätzen bei ihm. Die Hausverwaltung war darüber informiertm hat aber trotz massiver Beschwerden nichts unternommen. Vor einigen Wochen nun musste erneut die Tür bei ihm aufgebrochen werden. Ein unfassbarer Gestank entströmte der Wohnung. Den Mieter haben wir seither nicht wiedergesehen, wir wissen auch nicht, ob er diesen letzten Einsatz überhaupt überlebt hat.
Inzwischen haben wir und eine andere Mietpartei immer wieder unerklärliche „Mückenstiche“ und nun haben wir auch Wanzen in unseren Wohnungen gefunden. Wir haben ebenfalls gesehen, wie eine solche unter der Tür dieses Mieters hervorkam. Da die Wohnung erbärmlich stank, vergammelt und verkotet war und sich die Hausverwaltung bis heute nicht gekümmert hat (angeblich könne man nichts machen…), ist davon auszugehen, dass die Wohnung nach wie vor in einem Zustand ist, der erheblich gesundheitsgefährdend sein dürfte.
Heute nun haben wir erneut Alarm geschlagen, nachdem wir die Wanzen gefunden hatten. Die Hausverwaltung machte uns wenig Hoffnung, dass etwas unternommen werden könne und schon garnicht notfallmäßig. Derzeit warten wir auf einen Rückruf…

Meine Frage:

Welche Rechte haben wir, uns selbst zu helfen? Einen Notdienst zu alarmieren, der diese Wohnung aufbricht und entseucht? Erforderlichenfalls auch unsere Wohnung einer professionellen Schädlingsbekämpfung unterzieht - ohne dass es uns(!) in Rechnung gestellt werden kann?

Wer ist da überhaupt Ansprechpartner? Feuerwehr via 112? oder…??

Bitte helft uns…
LG

Wendet euch an die Stadt oder Gemeinde, Ordnungsamt/Gesundheitsamt.
Wanzenbefall ist m.E. meldepflichtig und man schreitet von Amtswegen ein.
Mindestens schickt man Mitarbeiter des Sozialdienstes um dem Bewohner zu helfen. Bei der Gelegenheit würde man den Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen veranlassen.

Sonst( oder natürlich auch gleichzeitig) kann man mietrechtlich gegen den Vermieter vorgehen. Mietminderung etwa, fristlose Kündigung (wenn das gewünscht wird !). Eigenhilfe, also selbst Schädlingsbekämpfer bestellen und die Kosten dann vom Vermieter zurückzuverlangen würde ich erst einmal nicht machen. Es müsste ja an der Schadquelle angesetzt werden, nur bei Euch in der Wohnung ist es nicht so wirksam. In fremde Whg. könnte der Fachmann nur mit Erlaubnis rein.

Beratung dazu wäre nicht verkehrt.

MfG
duck313

Hi!

Nur kurz zwischengefragt: Um welche Wanzen handelt es sich? Wie sehen diese aus?

Anscheinend kam es ja heuer lt. Medien zu eine regelrechten „Wanzenplage“ (von der ich jedoch nichts spürte).

Aber Wanzen finde ich auch öfter in meiner Wohnung, die kommen halt auch ins Warme, wenn es draußen kalt wird.

Handelt es sich also um Bettwanzen o.ä. oder um - im wahrsten Sinne des Wortes - „stinknormale“ Wanzen wie z.b. Baum- oder Kiefernwanze?

Grüße,
Tomh

es sind bettwanzen oder zumindest wanzen, die stiche verursachen. sie kommen definitiv aus der verwahrlosten Wohnung.

neuer zwischenstand: nach erheblichem druck gestern haben sich für heute die Polizei angekündigt, um die Wohnung aufzumachen und ein Schädlingsbekämpfer, um tätig zu werden.

wenn Ihr mögt, werde ich gerne weiter berichten

ja bitte