War das Betrug ? Wie kann ich mich wehren?

Hallo,
wir haben vor ca.5 Wochen in Ebay einen Wohnwagen für 499 Euro via Sofortkauf erworben. In der Artikelbeschreibung wurde u.a. versichert dass die Gasheizung funktionieren würde.Leider mussten wir nach bereits umfangreichen Renovierungsarbeiten feststellen das die Gasheizung bei der letzten Gasprüfung im Mai 2011 abgeklemmt wurde.
Der Verkäufer verweigert jedwige Nachbesserung unter Hinweis auf Garantieausschluss und Bastlerfahrzeug.
Frage hat Er damit Recht oder ist das Betrug gegen den ich mich evtl. mit einer Strafanzeige wehren kann.
Dabei geht es mir weniger um Schadensersatz sondern darum diesem Menschen das Hndwer zu legen, der alleine in den letzten 3 Monaten als „Privatverkäufer“ 8 Wohnwagen verkauft hat.
Vielen Dank im vorraus für hilfeiche Antworten.
MfG

Hallo,

wenn man einen Wohnwagen für 499.- kauft, dann hat man normalerweise ein Schnäppchen gemacht, denn notfalls lässt sich das Innenleben ausschlachten.
Es gibt etliche Besitzer älterer Wohnwagen, die offiziell nicht mehr lieferbare Teile suchen… das können Austellfenster, Mobiliar und sonstiger Klimbim sein…

Natürlich kannst du versuchen, den Verkäufer zu verklagen, aber wie das ausgeht, das weiss man nie, und wenn du Pech hast, dann hast du gewaltige Kosten an der Backe.

Wenn sich allerdings erkennen lässt, dass er wohl ein Wohnwagenprofidealer ist, dann würde ich ihm knallhart sagen/schreiben, dass er nun die Wahl hat, dir einen DEUTLICHEN Rabatt zu geben, oder du sonst die ganze Maschinerie anwerfen wirst, um ihm die entsprechnden Schwierigkeiten zu bereiten…

Gruss
Hummel

Erst mal danke für die Antwort,
das Problem ist nur dass wir in den Wohnwagen noch mal gut 500Euro investiert haben plus jede Menge Arbeit und jetzt ist er eigentlich ganz schnuckelig geworden, so dass wir ihn schn noch ganz gerne ein paar Jahre nutzen würden.
Wegen der Kosten habe ich auch bedenken, denn was nutzt es vor Gericht Recht zu bekommen aber dann alles bezahlen zu müssen, da beim Gegner nichts zu hohlen ist. Daher meine Frage ob das für den Staatsanwalt von Interesse sein könnte oder ob das uninteressante Peanuts sind.
MfG
Treborsaam

Hallo Treborsaam,

Daher meine Frage ob das
für den Staatsanwalt von Interesse sein könnte oder ob das
uninteressante Peanuts sind.

Der Staatsanwalt vielleicht nicht (keine Ahnung). Aber das Finanzamt kann auch ganz schön unangenehm werden… :wink:

Grüße,
Tinchen

Daher meine Frage ob das
für den Staatsanwalt von Interesse sein könnte oder ob das
uninteressante Peanuts sind.

Für den Staatsanwalt ist von Interesse, ob es einen Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung handelt.

Werfen wir einen Blick ins Gesetz:

_StGB § 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft._

Die Tatbestandsmerkmale kann man hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug#Objektiver_Tatbe…

Kurzum: Es muss zumindest ein begründeter Verdacht bestehen, dass der Verkäufer den Mangel kannte und diesen verschwiegen hat um sich am Vermögen des Käufer zu bereichern. Dieser Verdacht besteht nicht. Eine Vermutung reicht nicht, denn dann müsste die Staatsanwaltschaft immer ermitteln, wenn jemand kaputtes Zeug verhökert.

Ich hoffe, die Frage ist damit beantwortet.

Gruß

S.J.

Hallo,

du schreibst oben:

Hinweis auf Garantieausschluss und Bastlerfahrzeug … mehr auf http://w-w-w.ms/a44wlh

ok, das … mehr auf http://w-w-w.ms/a44wlh
hat mir die bescheuerte Programmierung untergejubelt…

Aber das Wort Bastlerfahrzeug und vielleicht im Text gewesene weitere Einschränkungen schliessen für mich schon eigentlich aus, dass der Wohnwagen dann volle Funktion haben muss.

Man sollte mal untersuchen, warum die Heizung abgeklemmt wurde: Es gibt tatsächlich Leute, die lassen Alles, was Gas führt, einfach aus Angst vor Gas abklemmen.

Eine Wohnwagenheizung ( überwiegend Truma ) geht selten kaputt, und wenn, dann sind es relativ leicht ersetzbare Teile, wie Batterie-einheit oder Zündung… und eigentlich kann ich mir keinen Defekt an einer Truma vorstellen, der wirklich gefährlich ist, denn es ist ja ein geschlossenes System.

Nichtsdestotrotz: Eine scharfe Forderung an den Verkäufer, per Geld nachzubesern halte ich nicht für aussichtslos, wenn man gleichzeitig andeutet, die gewonnenen Erkenntnisse über Mehrfachverkäufe gleicher Produkte an das Finanzamt zu übermitteln.

Vor Gericht würdeich nicht gehen: Den Anwälten + Richtern wird - wie üblich -das Verständnis fehlen, um was es überhaupt geht…

Gruss
Hummel

Hallo!

das Problem ist nur dass wir in den Wohnwagen noch mal gut
500Euro investiert haben plus jede Menge Arbeit und jetzt ist
er eigentlich ganz schnuckelig geworden…

Mit dem jetzt schnuckeligen Wohnwagen kann man dem Verkäufer nicht an den Karren fahren. Wenn es überhaupt irgendeine Chance auf Erfolg einer Mängelrüge o. ä. gab, dann nicht erst, nachdem die Mängel beseitigt wurden.

Gruß
Wolfgang

Schon klar. Juristen sind alle saudumm
Hallo,

Nichtsdestotrotz: Eine scharfe Forderung an den Verkäufer, per
Geld nachzubesern halte ich nicht für aussichtslos, wenn man
gleichzeitig andeutet, die gewonnenen Erkenntnisse über
Mehrfachverkäufe gleicher Produkte an das Finanzamt zu
übermitteln.

womit man sich selbst in den Bereich der strafbaren Nötigung bewegt.

Vor Gericht würdeich nicht gehen: Den Anwälten + Richtern wird

  • wie üblich -das Verständnis fehlen, um was es überhaupt
    geht…

Schon klar. Juristen sind alle saudumm und nicht in der Lage ihren Job zu erfüllen.

Noch andere Scheißhausparolen auf Lager?

Kopfschüttelnd

S.J.

1 Like

Schon klar. Juristen sind alle saudumm und nicht in der Lage
ihren Job zu erfüllen.

Noch andere Scheißhausparolen auf Lager?

Hallo,

es macht halt jeder seine Erfahrungen…
Ich habe durch meine berufliche Tätigkeit, die ich schon einige Jahrzehnte ausübe, ungefähr einmal jährlich mit Gerichten zu tun:

Meist als Zeuge, wenige Male als Gutachter und noch seltener als Kläger oder Beklagter.

Natürlich hat ein Jurist erheblich mehr Berührungen mit solchen Angelegenheiten und somit viel mehr Erfahrungen, aber ich denke, ich kann mir zu Gute halten, dasss ich meinen gesunden Menschenverstand behalten habe.

Und da habe ich bei den Profis meine Zweifel, wenn ich mir ansehe, was da vorgetragen wird.

Gruss
Hummel

1 Like

Meinst Du, dass Du mit

es macht halt jeder seine Erfahrungen…
Ich habe durch meine berufliche Tätigkeit, die ich schon
einige Jahrzehnte ausübe, ungefähr einmal jährlich mit
Gerichten zu tun

repräsentativ die Aussage rechtfertigen

" Den Anwälten + Richtern wird - wie üblich -das Verständnis fehlen, um "was es überhaupt geht…

rechtfertigen kannst?

Doch eher Scheißhausparole…

Hallo,

Kurzum: Es muss zumindest ein begründeter Verdacht bestehen,
dass der Verkäufer den Mangel kannte

davon kann man doch wohl ausgehen:
„feststellen das die Gasheizung bei der letzten Gasprüfung im Mai 2011 abgeklemmt wurde.“

Zudem scheint es sich ja doch eher um einen gewerblichen Verkäufer zu handeln. Der Ausschluß der Gewährleistung ist damit unwirksam.

Gruß
C.

Nun ja - dazu muß gesagt werden, daß die oft verschlungenen und für den Laien gelegentlich undurchschaubaren Pfade, die durch das Dickicht des Gesetzes führen nicht immer einfach mit „gesundem Haus-“ oder „normalem Menschenverstand“ erkenn- oder gar verstehbar sind; wodurch gelegentlich durchaus der Eindruck entstehen kann, daß „Juristen ein eigenes Volk sind“ und „das Gesetz offenbar einen an der Waffel hat“…

Grüße
nicolai

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Hallo,

Kurzum: Es muss zumindest ein begründeter Verdacht bestehen,
dass der Verkäufer den Mangel kannte

davon kann man doch wohl ausgehen:
„feststellen das die Gasheizung bei der letzten Gasprüfung im
Mai 2011 abgeklemmt wurde.“

Das ist weder ein Beweis, noch ein Indiz und begründet keinen Tatverdacht des Betrugs. Es kann auch jemand anderes das Teil abgeklemmt haben, er kann es schlichtweg vergessen haben, ggf. war der Wohnwagen zu diesem Zeitpunkt gar nicht in seinem Besitz usw. Nur aufgrund dieses Umstandes wird keiner wegen Betrugs angeklagt. Siehe dazu auch in meiner Antwort (Zitat): „Eine Vermutung reicht nicht, denn dann müsste die Staatsanwaltschaft immer ermitteln, wenn jemand kaputtes Zeug verhökert.“

Zudem scheint es sich ja doch eher um einen gewerblichen
Verkäufer zu handeln. Der Ausschluß der Gewährleistung ist
damit unwirksam.

Und was hat das jetzt genau mit der strafrechtlichen Würdigung zu tun? Außerdem finde ich die These, dass jemand, der fünf Wohnwagen verkauft hat automatisch gewerblich handeln würde, sehr gewagt.

Die Diskussion, wann was als gewerblich gilt, solltest doch auch Du hier im Forum regelmäßig zur Kenntnis nehmen und daher wissen, dass das stets vom Einzelfall abhängt.

Wenn jemand ein Haus mit Grundstück kauft auf dem 5 alte Wohnwagen stehen, wird er diese selbstverständlich verkaufen können, ohne automatisch als Unternehmer im Sinne des BGB zu gelten.

S.J.

Hallo,

davon kann man doch wohl ausgehen:
„feststellen das die Gasheizung bei der letzten Gasprüfung im
Mai 2011 abgeklemmt wurde.“

Das ist weder ein Beweis, noch ein Indiz und begründet keinen
Tatverdacht des Betrugs.

ich darf zitieren:
" In der Artikelbeschreibung wurde u.a. versichert dass die Gasheizung funktionieren würde".

Besitz usw. Nur aufgrund dieses Umstandes wird keiner wegen
Betrugs angeklagt.

Es geht doch nicht um eine Anklage, sondern allenfalls darum, ob der Verdacht gerechtfertigt ist und für Ermittlungen reich.

Zudem scheint es sich ja doch eher um einen gewerblichen
Verkäufer zu handeln. Der Ausschluß der Gewährleistung ist
damit unwirksam.

Und was hat das jetzt genau mit der strafrechtlichen Würdigung
zu tun?

Das ist nicht für die strafrechtliche Würdigung interessant, sondern für die Ausgangsfrage: „wie kann ich mich wehren?“

Außerdem finde ich die These, dass jemand, der fünf
Wohnwagen verkauft hat automatisch gewerblich handeln würde,
sehr gewagt.

Oh bitte… Außerdem waren es acht und nicht fünf.

Wenn jemand ein Haus mit Grundstück kauft auf dem 5 alte
Wohnwagen stehen, wird er diese selbstverständlich verkaufen
können, ohne automatisch als Unternehmer im Sinne des BGB zu
gelten.

Acht Wohnwagen in drei Monaten sind zumindest ein Hinweis darauf. Schon jemand, der seinen halben Dachboden entrümpelt, kann als Gewerbetreibender und damit als Unternehmer eingestuft werden.

Gruß
C.

Erbsenzählerei…

„feststellen das die Gasheizung bei der letzten Gasprüfung im
Mai 2011 abgeklemmt wurde.“

Das ist weder ein Beweis, noch ein Indiz und begründet keinen
Tatverdacht des Betrugs.

Hallo,

bedeutet denn eine abgeklemmte Gasheizung, dass sie überhaupt defekt ist?
Ich riss es in einem anderen Beitrag schon mal an:

Es gibt nicht wenige Leute, die Angst vor gasbetriebenen Geräten haben, und sie deshalb stillegen.

Es gibt auch Camper, die ausschliesslich zur warmen Jahreszeit Camping machen, und somit keine Heizung benötigen.

Wenn aber eine Heizung angeschlossen ist, muss man alle zwei Jahr eine Gasprüfung machen lassen - das Geld kann man sich sparen, wenn man die Heizung abklemmt.

Ich wüsste kaum was Gravierendes, was bei einer Gasheizung kaputtgehen kann - der Fragesteller sollte das mal in der Richtung untersuchen…

Gruss
Hummel

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Moin,

die Aussagen des Fragestellers sind doch recht unklar. Wie kommt der TO zu der Erkenntnis, dass die Heizung seit der Prüfung abgeklemmt war?
Eine abgeklemmte Heizung bedeutet auch nicht automatisch, dass sie nicht funktioniert. Ob sie nach dem Wiederanschluss nun funktionierte oder nicht wissen wir auch nicht.
Ebenso war hier die Rede von Bastlerfahrzeug und Garantieausschluss.
War auch ein Gewährleistungsausschluss vereinbart (imho viel interessanter)?
Eine sinnvolle Antwort ist somit meiner Ansicht nach nicht möglich.
Auch ob der Verkäufer nun gewerblich handelt oder nicht lässt sich hier sicher nicht abschliessend klären.

Gruss Jakob

Nur mal so nebenbei:Sollen die Wärmetauscher nicht nach 10 Jahren getauscht werden,da sie Risse bekommen können?

Grüße

Truma sagt:
Allgemein
Ist es notwendig, den Wärmetauscher einer Flüssiggasheizung von Truma nach einer bestimmten Anzahl von Jahren auszutauschen?

Nein.

Weder die europäische Heizgeräterichtlinie 2006/119/EG noch die internationale Richtlinie UN ECE R122 schreiben eine Austauschpflicht vor.

In den neunziger Jahren gab es für einige Jahre die deutsche Vorschrift die Wärmetauscher nach 10 Jahren auszutauschen. Für die in diesem Zeitraum hergestellten und in Betrieb genommenen Truma Heizgeräte wurde die Austauschpflicht auf 30 Jahre erweitert. Für Geräte mit Zulassung ab 06/2005 ist in der europäischen Heizgeräterichtlinie keine Austauschpflicht mehr vorgesehen.

Sie können am e1-Zeichen auf dem Typenschild erkennen, ob ihre Heizung eine Zulassung nach der europäischen Heizgeräterichtlinie hat und damit ab 06/2005 gefertigt wurde.

Zurückgrüssle
.

1 Like

Theoretisch könnte die in Frage stehende Heizung aber dann älter als 30 Jahre sein?

Grüße