War Jahr im Ausland, muss ich in DE nun nachzahlen? Kann ich mich nun privat versichern?

Liebe/-r Experte/-in :smile:
Habe ein kleines Problemcen und damit verbunden Fragen, hoffe auf Hilfe :smile:

Vor einem Jahr bin ich in Deutschland am 1. 8. ausgestiegen, bin 2 Monate per Rad durch Osteuropa gereist, bin dann zurueck nach DE und sofort am 6. oktober mit dem Flieger nach Suedaafrika, von dort Neuseeland, Australien, Asien, und zurueck. Wiederankunft: 27. Juli. in DE. Von dort sofort wieder ueber die Grenze, diesmal Frankreich und Luxemburg. Wiedereintritt nach DE am 15. August.

Nun wollte ich mich wieder gesetzlich versichern, und zwar „freiwillig“, ab dem 15. August, da ich nun noch zu Fuss und per Anhalter fuer eine Weile durch Deutschland reisen will und keinen Job habe…

Meine Sachbearbeiterin meiner alten KK meint nun aber, ich muesse fuer das ganze letzte Jahr die Krankenversicherung nachzahlen, da in Deutschland Pflichtversicherung besteht. 140 Euro mal 13 Monate = 1540. Ich haette mich beim Einwohnermeldeamt sonst in Deutschland abmelden muessen. Meiner Ansicht nach ist das Quatsch! Oder nicht? Ich wollte mich damals sogar abmelden, aber man meinte ich brauchte ja fuer Post eine Meldeadresse, und ich hatte ja auch im Ausland keine feste Adresse…

Ich kann Flugtickets nachweisen, vom 6. oktober bis 27. juli, allerdings habe ich keien Nachweise fuer die Rad und Tramperzeit davor und danach. Nur Fotos davon.

Meine Krankenkasse moechte mich definitiv nur wiederversichern wenn ich nachzahle…1540 Euro!

Nun die daraus resultierenden Fragen:

  • Kann ich die Nachzahlung umgehen?
  • Koennte ich mich einfach bei einer anderen gesetzlichen Versicherung versichern, wenn die das Auslandsjahr ohne nachzahlung akzeptieren?
  • Wuerde eine andere Krankenversicherung das anders sehen?
  • Kann ich mich vielleicht nun auch privat versichern, fuer die Zeit die ich nun in DE Reise? Habe gehoert das waere evtl. sogar billiger wie der Standartbeitrag von 140 bei der Gesetzlichen und man koennte mich als freiberuflich oder selbststaendig versichern?

Soo viele Fragen. Sitze grade mit meinem Rucksack am Rheinufer und frage mich wo 1.500 Euro herkommen sollen…

Wenn die Fragen zu speziell gestellt sein sollten, um sie beantworten zu koennen, waere es toll wenn Sie einfach allgemein gesehen antworten wuerden.

Liebe Gruess,
Ihnen ein schoenes und sonniges Wochende :smile:

Sorry, bin aber schon über 11 Jahre aus dem Geschäft draußen. Früher gab es das Problem, wie Du es schilderst nicht. Aber in 11 Jahren werden viele Gesetze geändert.
Kann leider nicht weiterhelfen.
Peter

Hallo,

sorry, aber schlechte Nachrichten.

Seit 2007 gibt es die Pflichtversicherung. Wenn du in der Zeit nicht woanders versichert gewesen bist, MUSST du dich unbedingt rückwirkend versichern.

Hier hast keine Wahl, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine andere gesetzliche Versicherung darf dich nicht aufnehmen, du musst zur alten gesetzlichen Versicherung zurück.

Eine private darf dich auch nicht ab jetzt aufnehmen, höchstens auch rückwirkend für die Lücke, und selbt da bin ich nicht ganz sicher, ob die dich überhaupt aufnehmen darf.

Und umso länger du wartest, umso höher wird der Beitragsrückstand.

Sorry für die schlechte Nachricht.
Andreas

im Prinzip hat sie Recht. Und zwar nach der Formel: die ersten 3 Monate voll nachzahlen (ab 1.1.2009) dann 50 % des fehlenden beitrags.
Doch wenn Du Dich privat versicherst, dann gibt es Versicherungen, die darauf verzichten (nicht alle verzichten).
Vorrausetzung:

  1. Du kannst nachweisen, dass der Beitrag immer bezahlt wird (z.B. die Eltern unterschreiben so eine Erklärung)
  2. du musst auf eigene Kosten dich von einem Allgemeinarzt und von einem Zahnarzt untersuchen lassen.
    Das kommt aber billiger als nachzahlen.
    Grüße
    Raimund Brendle
    Espenweg 5
    71334 Waiblingen
    Tel: 07151/18163
    E-Mail: [email protected]

Hallo an das schöne Rheinufer!

Nun die daraus resultierenden Fragen:

  • Kann ich die Nachzahlung umgehen?

Leider nein. Die Versicherung muss ohne zeitliche Unterbrechung bestehen, so
lange man in Deutschland nicht beim Einwohnermeldeamt abgemeldet ist. Im
Leistungsfall hätte die gesetzliche Krankenversicherung auch geleistet!

  • Koennte ich mich einfach bei einer anderen gesetzlichen
    Versicherung versichern, wenn die das Auslandsjahr ohne
    nachzahlung akzeptieren?

Nein. Auch dort wird nach der Vorversicherung gefragt.

  • Wuerde eine andere Krankenversicherung das anders sehen?

Nein.

  • Kann ich mich vielleicht nun auch privat versichern, fuer
    die Zeit die ich nun in DE Reise? Habe gehoert das waere evtl.
    sogar billiger wie der Standartbeitrag von 140 bei der
    Gesetzlichen und man koennte mich als freiberuflich oder
    selbststaendig versichern?

In die private Krankenversicherung kann nur, wer überhalb der
Beitragsbemessungsgrenze verdient, und das 3 Vorjahre schon. Oder wer einer
selbständigen Beschäftigung nachgeht.

Liebe Gruess,
Ihnen ein schoenes und sonniges Wochende :smile:

Tobias

Schöne Grüße zruück,
Marc

Hallo Tobias,
wow, das macht sicher auch mal Spaß ein Jahr lang durch die Welt zu tingeln. Hattest Du dafür gespart? Oder verdienst Du Dir unterwegs Geld? Wieviel Geld gibt man in der weiten Welt aus, wenn man für ein Jahr unterwegs ist.

Zu Deiner Frage: Seit 2008 besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Wenn Du Dich also Krankenversicherst will Deine Krankenversicherung wissen was vorher war - schließlich kann sie bis zur letzten Versicherungszeit nachkassieren und dadurch kommt Geld in die Kassen und die Gsellschaft muß Dich nicht durchschleppen - sorry aber soweit das Gesetz. Ich würde an Deiner Stelle mehrere Krankenkassen abklappern und sagen, daß Du im Ausland warst - am besten weist Du nach, daß Du dort irgendwie versicherungspflichtig versichert warst - andernfalls hätte nämlich auch im Krankheitsfalle trotz Auslandsaufenthalt Deine Krankenkasse - auch die Deutsche Krankenkasse - Deine Kosten auch im Ausland bezahlt. Du siehst - Deine Krankenkasse verhält sich nach dem Gesetz - suchr Dir eine Krankenkasse die Kulant ist und Dich ab jetzt versichert, ohne Nachzahlung. Sag mir Bescheid, ob Du fündig geworden bist. Und über eine Antwort bzgl. Deiner Reise wäre ich sehr dankbar. Viel Erfolg und alles Gute.

Grüße
Steffen

Hallo Tobias,
sofern Du nicht über eine andere Versicherung krankenversichert warst (z.B. eine Reiseversicherung), dann fürchte ich, mußt du den Beitrag nachzahlen, da eben inzwischen die Versicherungspflicht besteht.

Ich weiß jedoch, dass Du Dich bei einer (nur dieser einen einzigen) privaten Krankenversicherung versichern kannst, die ohne Zuschlag für die vergangene Zeit versichert. Es wird lediglich gefragt, ob die letzte Kasse eine gesetzliche Kasse war, es wird auch kein Nachweis verlangt.

Jedoch wäre die Versicherungszeit dann mindestens 1 Jahr, da keine unterjährigen Verträge verkauft werden. Nach dem 1 Jahr wäre dann die Absicherung nach mindestens 12 Monaten in der Pflichtkasse wieder möglich, ohne, dass diese einen nachträgliche Beitragszahlung fordern, da du ja zuvor dann in der PKV gegen Beitrag versichert warst.

Gib mir Bescheid, wenn Dir diese Lösung zusagen könnte. Der Beitrag liegt übrigends im Bereich um die 100 Euro, je nach Alter und Schutz (mit Selbstbehalt ist z.B. der Beitrag günstiger).

Liebe Grüße von
Hans-Günter Rischer

Hallo,

danke fuer die schnelle Antwort.
ich bin interessiert, habe aber noch folgende Fragen:
Ich bin am Reisen, und wuerde mich nun per PKV versichern, was passiert wenn ich in 3 Monaten aufhoere zu reisen und ein Angestelltenverhaeltnis eingehe, kann ich dann auch dort privat versichert sein? Oder muss ich mich dann gesetzlich versichern aber muss zusaetzlich das jahr in der PKV zahlen? Wenn ich privat versichert bleiben kann: Aendert sich durch den wechsel ins Angestelltenverhaeltnis die Beitragshoehe von um die 100 Euro?

Ich bin uebrigens 26 und haette Interesse an einer Versicherung ohne Selbstbeteiligung. Wie hoch wuerde dieser ca. ligen?

Ab wann waere ich dann versichert? Ab sofort? Dem naechsten Monat? Liebe Gruesse und Danke fuer die Infos…

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Hallo Tobias,

soweit ich weiss, gibt es die von Dir angesprochenen Pflichtversicherung nur für Leute, die in Deutschland leben. Also müsste Dein Problem eigentlich nur sein: wie weise ich meiner Krankenkasse meine Abwesenheit nach. Ich schätze, Du hast fürs Ausland (leider) keine private Zusatzversicherung als jetzigen Nachweis abgeschlossen. Also schreib Deiner Kasse einen netten Brief mit all Deinen Stationen, dass Du nur für einige Stationen Nachweise hast, Du aber im besagten Zeitraum nicht in Deutschland gewesen bist. Leg noch ein nettes Foto mit rein und dass müsste dann reichen.
Ich bin mir sicher, dass Du damit -oder ein weiterer Brief mit Überschrift „Widerspruch“- durch kommst.
Die Beweispficht wäre dann nämlich bei der Kasse.

Eine Privatversicherung würde Dich voraussichtlich nicht rückwirkend aufnehmen und würde sowieso nicht günstiger werden. Innerhalb der Gesetzlichen sind die Beiträge identisch.

Also…viel Glück. Schreib mal, was daraus geworden ist. Bei weiterer Hilfe…gerne wieder.
Gruß
Olaf

Hallo Tobias,
wenn Du als Angestellter (unter der Pflichtversicherungsgrenze) anfängst zu arbeiten, mußt Du in die gesetzliche Kasse als Pflichtmitglied. Die PKV endet dann zu diesem Zeitpunkt mittels Kündigung zum Wechseltermin (also Beginn der Tätigkeit).

Der Beitrag für einen 26 Jährigen kostet auf jeden Fall über 200 Euro. Das wäre auch nicht relevant, da der Beitrag mit kleiner SB pro Jahr bereits ganz deutliche günstiger ist, als der Selbstbehalt im Jahr. Schon 300 Euro SB kann meist fast oder sogar über 1000.- Euro im Jahr Beitrag sparen.

ABER:
Eine PKV kannst Du nicht abschließen, wenn das voraussichtlich für eine kurze Zeit ist. Zumindest kann ich es Dir das leider nicht vermitteln, da Versicherer keine kurzfristigen Verträge wünschen.

Wenn Du weitere Rückfragen hast, rufe mich einfach an:
Tel. 0171-6572757 oder 07127-18388

Ich informiere Dich gern als reiner PKV-Fachmann umfassend und ehrlich, aber im Rahmen einer Mailkorrespondenz sprengen möglich Mengen von Fragen und Antworten irgendwann…

Hallo Tobias,
da wir in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht haben und Du Deutscher Staatsbürger bist, unterliegst auch Du den gesetzlichen Bestimmungen und bist Krankenversicherungspflichtig.
Um die Nachzahlung und zukünftige Beiträge wirst Du nicht drumherum kommen.
Für die Zukunft kann ich nur eines empfehlen: erst informieren - dann losreisen.
Gruß
Rubberduck

Guten Tag Tobias,

ich befürchte, dass Du die Nachzahlung nicht umgehen kannst. Auch bei einem anderen Anbieter (egal ob gesetzlich oder privat) wird dieser Strafbeitrag fällig. Dies ist gesetzliche geregelt und kein Versicherer darf darauf verzichten.
Wenn die Dauer der Nichtversichertenzeit unklar ist, kann z.B. ein Privatversicherer auch die Annahme ablehnen.
Eine Privatversicherung orientiert sich natürlich an Deinem Alter und dem Gesundheitszustand und über die Wahl des Tarifes und Selbstbeteiligungsvarianten kann der Beitrag beeinflusst werden. Allerding denke ich nicht, dass Du günstiger wie 140 Euro im Monat kommen wirst.

mfg
Bernd

In deutschland gibt es seit einigen Jahren die Pflichtversicherung… man muß also versichert sein.
Mußt nachzahlen oder den verklagen der Dir empfohlen hat Dich nicht abzumelden.
Wobei Du ja auch im ausland versichert sein mußt, sonst könnt ees Probleme geben.

Hallo,

ich gehe davon aus, dass Sie während des Auslandsaufenthalten nach wie vor in Deutschland mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Ich kenne mich mit Krankenkassen zwar nicht sooo gut aus, denke aber, dass Sie nachzahlen müssen. Wenn Sie zu einer anderen Kasse wechseln, kann ich mir vorstellen, dass diese Meldebescheinigungen sehen will… oder nicht?? :wink: möglicherweise sind dei Meldebescheinigungen nicht mehr da?

Grüße

Jürgen

Hallo Tobias,

die Beantwortung deiner Frage stößt rechtlich an Grenzen, sodass ich dir nur einige allgemeine Informationen geben kann (vgl. FAQ 1129).

In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht, es gibt also keine Freiwilligkeit sich zu versichern. Es ist naheliegend, dass die Verpflichtung auch dann besteht, wenn man sich auf einer längeren Reise befindet.

Für den Empfang von Post ist kein amtlich gemeldeter Wohnsitz erforderlich. Ich bin selbst Postbevollmächtigter für mehrere meiner Kunden, die im Ausland leben und in Deutschland keinen Wohnsitz haben.

Wie warst du denn während deiner Reise krankenversichert? Bestand vielleicht eine „richtige“ Krankenversicherung während dieser Zeit, z.B. in einem Langzeit-Auslandstarif eines deutschen Krankenversicherers?

Krankenkassen sind bei Nachzahlungen häufig recht kulant. Es lohnt sich also über eine Ratenzahlung zu verhandeln.

Viele Grüße
Oliver H.

Hallo,

Leider hat die Krankenkasse Recht. Das Problem an der Sache ist, dass Sie die ganze Zeit über einen Wohnsitz in Deutschland hatten und über keinen Wohnsitz im Ausland verfügt haben. Sie müssen der Krankenkasse gegenüber glaubhaft machen, dass Sie sich für mehrere Monate außerhalb Deutschlands aufgehalten haben. Dies sollte zumindest mit den Flugtickets funktionieren, da diese ja auf Sie persönlich ausgestellt sind und eine andere Person sie auch nicht nutzen kann. Für die Rad- und Tramperzeit haben Sie schlechte Karten.

Eine andere gesetzliche Krankenkasse wird Sie nicht aufnehmen, da die Kasse für Sie verantwortlich ist, bei der Sie zuletzt versichert waren. Die Regelung hinsichtlich der Nachzahlung ist auch von allen gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen anzuwenden. Eine private Krankenversicherung wäre möglicherweise eine Alternative.

Viele Grüße

Jan Lorenz

Hallo,
seit dem die Pflicht zur Krankenversicherung eingeführt wurde, ist es so dass Beiträge rückwirkend nachentrichtet werden müssen.
Es muss also ein Nachweis geführt werden. Gab es eine Auslandsreiskrankenversicherung, die evtl. als Nachweis dienen könnte.
gruß HG

Hallo,
entschuldigen Sie die späte Antwort. Ich war selbst verreist. Das Thema ist nicht mein Fachgebiet. Es gibt hier jedoch unterschiedliche Ansichten. Eine eindeutige Antwort kann ich Ihnen deshalb leider nicht geben. Versuchen Sie es vor Ort bei einer anderen Krankenkasse. Wenn Sie hier nicht in Ihrem Sinne weiterkommen, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde der jeweiligen Krankenkasse wenden. Diese entscheiden, wie penibel eine Krankenkasse das jeweilige Gesetz anwenden muss.
Viel Erfolg und freundlichen Gruß

Hallo Tobias,

wie bereits andere geantwortet haben, gibt es in Deutschland ab dem 01.04.2007 die Versicherungspflicht.
Aber seit dem 14.06.2013 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass dich retten könnte. Das
„Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“.
Dieses besagt, dass die Krankenkasse Beitragsschulden für den Zeitraum ab 01.04.2007 bis 31.12.2013 niederschlagen kann, wenn im fraglichen Zeitraum keine Leistungen angefallen sind.

Viel Glück,
HeiRol