Person X hat bei einem Hardware-Versand per Internet *einen* Artikel bestellt und dies auch per E-Mail bestätigt bekommen.
Ein paar Tage später kommt die Bestellung an, aber gleich in 2 Paketen - in jedem der beiden ist der gleiche Artikel und eine separate Rechnung+Lieferschein. Bezahlt (per Vorkasse) wurde aber nur für einen Artikel.
Fragestellung:
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Ist Person X verpflichtet den doppelt gelieferten Artikel unaufgefordert zurückzuschicken bzw. den Versandhandel auf seinen Irrtum hinzuweisen?
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Falls der Versandhandel den Fehler selbst bemerkt und den Artikel zurückfordert…
a)…ist dies grundsätzlich sein Recht und Person X hat kein Eigentumsrecht an dem doppelt gelieferten Artikel?
b)…hat Person X einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung+Portokosten für die benötigte Zeit, das ungewollte Zweitpaket in seiner Freizeit zur Post zu bringen?