Ware 1x bezahlt aber doppelt geliefert

Person X hat bei einem Hardware-Versand per Internet *einen* Artikel bestellt und dies auch per E-Mail bestätigt bekommen.
Ein paar Tage später kommt die Bestellung an, aber gleich in 2 Paketen - in jedem der beiden ist der gleiche Artikel und eine separate Rechnung+Lieferschein. Bezahlt (per Vorkasse) wurde aber nur für einen Artikel.

Fragestellung:

  1. Ist Person X verpflichtet den doppelt gelieferten Artikel unaufgefordert zurückzuschicken bzw. den Versandhandel auf seinen Irrtum hinzuweisen?

  2. Falls der Versandhandel den Fehler selbst bemerkt und den Artikel zurückfordert…
    a)…ist dies grundsätzlich sein Recht und Person X hat kein Eigentumsrecht an dem doppelt gelieferten Artikel?
    b)…hat Person X einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung+Portokosten für die benötigte Zeit, das ungewollte Zweitpaket in seiner Freizeit zur Post zu bringen?

Bitte kein Betrug!!
Hi Arno,

was sind das denn für Fragen?

Soll hier ein Tipp gegeben werden, wie betrügt man am Besten?

Die Person sollte schleunigst den Versandhandel über eine doppelte Lieferung hinweisen…

Natürlich bezahlt dann der Versandhandel das Rückporto, am besten mit den Mitarbeitern absprechen, da diese meist über ein Abhol-System verfügen.

Ich plädiere an den normalen Menschenverstand.

ANdrea

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  1. Ist Person X verpflichtet den doppelt gelieferten Artikel
    unaufgefordert zurückzuschicken bzw. den Versandhandel auf
    seinen Irrtum hinzuweisen?

AFAIK nein. Angeblich müsstest Du als Privatperson den Artikel nichtmal aufheben, aber darauf würde ich mich nicht einlassen. Wenn Du die Sache schnell geklärt haben willst, ruf dort an.

  1. Falls der Versandhandel den Fehler selbst bemerkt und den
    Artikel zurückfordert…
    a)…ist dies grundsätzlich sein Recht und Person X hat kein
    Eigentumsrecht an dem doppelt gelieferten Artikel?

Ja, sicher, wie meinst Du sollte der Besitzer Eigentum an der Sache erworben haben?

b)…hat Person X einen Anspruch auf
Aufwandsentschädigung+Portokosten für die benötigte Zeit, das
ungewollte Zweitpaket in seiner Freizeit zur Post zu bringen?

Portokosten ja, Aufwandsentschädigung, naja.

LG
Stuffi

Wieso Betrug?

interessiert:

Levay

für mein moralisches Empfinden ist es sofort klar, dem Eigentümer/Versender über seinen Irrtum zu informieren…

aber hier wurde mehrmals in unterschiedl. Abhandlungen gefragt, ob man einfach das 2. behalten könnte… das hat was von Betrügen.

LG

Andrea

Wieso Betrug?

interessiert:

Levay

Stimme Dir zu
Hi Andrea,

habe vor 2 Wochen auch etwas doppelt geliefert bekommen
und eines nach Rücksprache mit dem Versender wieder unfrei zurückgeschickt.

So verlockend das „Behalten“ ja sein mag,
es ist moralisch nicht in Ordnung.

Schönen Gruß

Chris

Ach sooooo, mooooraaaaalisch :wink:

Ich dachte, das wäre eine rechtliche Auffassung.

Levay

2 Like
  1. Ist Person X verpflichtet den doppelt gelieferten Artikel
    unaufgefordert zurückzuschicken bzw. den Versandhandel auf
    seinen Irrtum hinzuweisen?

AFAIK nein. Angeblich müsstest Du als Privatperson den Artikel
nichtmal aufheben, aber darauf würde ich mich nicht einlassen.
Wenn Du die Sache schnell geklärt haben willst, ruf dort an.

Du beziehst Dich hier auf den „neuen“ 241a BGB.
Bei derartigen Irrtümern, die der Empfänger erkennen muß, greift aber Absatz 2, so daß die gesetzlichen Ansprüche unberührt bleiben.

a)…ist dies grundsätzlich sein Recht und Person X hat kein
Eigentumsrecht an dem doppelt gelieferten Artikel?

Ja, sicher, wie meinst Du sollte der Besitzer Eigentum an der
Sache erworben haben?

Wenn der Empfänger die Sache behalten will, durch Einigung und Übergabe nach § 929 1 BGB. Daß der Antrag fehlerhaft war, ist ja zunächst einmal irrelevant.

Natürlich ist das alles nur Spielerei. Unter dem Strich gibt es nur zwei Möglichkeiten: Behalten und bezahlen oder zurückschicken.

Darauf, daß der Versandhandel nicht doch merkt, daß die Ware zweimal verschickt wurde, sollte man sich nicht verlassen.

Ach sooooo, mooooraaaaalisch :wink:

Ich dachte, das wäre eine rechtliche Auffassung.

Levay

Dafür braucht man kein Jura-Studium, sondern Kinderstube.
Aber da wird ja heute mit dem Düsenjäger durchgeflogen…

heavyfuel

Weil man Ihn dann entlarven könnte

sieh einfach seine Postings durch…

Eine selbstbewußtes Forum kann viele Narren ertragen.

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dafür braucht man kein Jura-Studium, sondern Kinderstube.
Aber da wird ja heute mit dem Düsenjäger durchgeflogen…

Ich habe mich lediglich für den rechtlichen Aspekt interessiert, das ist ja wohl nicht weiter problematisch, oder? Ich sehe darin nämlich keinen Betrug im rechtlichen Sinn.

Alles andere war mir egal und spielt in einem Brett namens „Allgemeine RECHTSfragen“ wohl auch eine untergeordnete Rolle.

Dass ich die Sachen nicht behalten würde, ist für mich übrigens selbstverständlich.

Levay