Ware bestellt bei www.pillenpalast.com, im Voraus bezahlt an Tom Schulpen (Postbank-Konto) und pillenpalast liefert nicht

Ich habe vor über 2 Monaten bei www.pillenpalast.com Generika-Tabletten bestellt und -wie in der Auftragsbestätigung von pillenpalast verlangt- sofort an einen Tom Schulpen auf ein deutsches Postbank-Konto unter Angabe der Bestell-Nr. überwiesen. Leider meldet sich pillenpalast seitdem nicht mehr, habe schon zig Mails geschrieben, blieben alle unbeantwortet.
Eine Adresse von dem Tom Schulpen (ich nehme an, er ist Niederländer oder Belgier/Flame, dort wird Sch Sk ausgesprochen, nehme also Skulpen wird der Nachname ausgesprochen) habe ich nicht. Vielleicht fungiert er nur als Geldwäscher und gibt sein Postbank-Konto IBAN: DE59 1001 0010 0523 1551 19 als Nebenjob auf 450-Euro-Basis für Zahlungen anderer (Betrüger?)-Firmen frei.
Was soll ich jetzt tun?

Drucke allen Schriftkram mit der „Firma“ aus, auch Überweisungsdaten.

Dann hin zur Polizei und Strafanzeige wegen Betruges stellen.
Selbst wenn man so sein Geld nicht wiederbekommt hilft es der Polizei dagegen vorzugehen.
Denn es wird weitere Geschädigte geben.

MfG
duck313

Hi,

China-Fake-Seite. Klassische Betrugs-Seite für die Anhänger von „Geiz ist Geil“. Schreib es als Lehrgeld ab und kauf Viagra in der Apotheke.

Gruß
Falke

Moin,

„interessante“ Rechtschreibung,
Server im Ausland,
kein Impressum,
Vorkasse.

Ich hätte bereits bei nur einem dieser Warnzeichen keinen Cent dorthin überwiesen.
Und würde eines Tages ein China-Päckchen mit Pillen bei eintreffen (eher unwahrscheinlich), dann würde ich sie dem Sonbdermüll zuführen, denn mit einiger Wahrscheinlichkeit ist da nicht drin, was drin sein sollte.

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Und davor gab es den § 676a BGB, der keine substantiell andere Regelung kannte und seit 1999 in Kraft war. Davor gab es keine explizite gesetzliche Regelung für den Überweisungsvertrag, d.h. es galten die allgemeinen Regelungen des BGB, die - ohne ins Detail gehen zu wollen - einen Überweisungsrückruf ohne Einverständnis des Zahlungsempfängers auch nicht ermöglichten.

Kurz gesagt: eine Überweisung konnte in Deutschland noch nie zurückgerufen werden.

Es gab keine Änderung. Erstens. Und zweitens ist die Regelung nicht kundenfeindlich. Schließlich ist jeder von uns davon angewiesen, daß sich der Auftraggeber der Zahlung(en), die unser Einkommen darstellen, diese nicht einfach mal so zurückrufen kann.

Ansonsten möchte ich auch hier noch einmal die Frage stellen, wieso man sich zu Fragestellungen des Zahlungsverkehrs zu Wort meldet (und zwar dazu noch mit recht markigen Worten), wenn man schon von den Grundlagen keinen Plan hat. Inzwischen sieht es hier zwar aus wie in den ganzen Spaßforen, wo jeder Tölpel seinen unbrauchbaren „Beitrag“ in den Äther kübeln kann, aber irgendwo habe ich heute noch das Wort Experten gelesen.

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Ich frage mich ernsthaft, warum man Ratschläge im Bereich des Zahlungsverkehrs erteilt, wenn man nicht einmal den Unterschied zwischen Überweisung und Lastschrift kennt.

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Nein, kann sie nicht. Wenn der Zahlungsempfänger nicht einverstanden ist, kann das Geld nicht mehr zurückgeholt werden. Der Zug ist in dem Moment abgefahren, in dem der Zahlungsauftrag beim Kreditinstitut des Auftraggebers eingegangen ist. Das ist übrigens gesetzlich geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675p.html

Hi,

das ist wohl mittlerweile Pi mal Daumen 5 Jahre lang so. Aber nicht jede Bank hat ihre Kunden „genug“ darauf hingewiesen, dass es diese - und ich hoffe da gehen wir d’accord- kundenfeindliche Änderung gab.

MfG
HH

Sorry, aber du bist es, der permanent derartige Sachen in den Raum stellt. Also fass dir mal selbst an die Nase.

Und ich weiß, wo du arbeitest, ich bin nicht erst seit ein paar Tagen hier unterwegs …

Wenn die Buchung noch nicht zu lange zurück liegt, dann wäre die erste sinnvolle Maßnahme vor allem mal die Rückbuchung!

Bis zu 6 Wochen möglich:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/bankkonto-und-lastschrift/

Da habe ich wohl nur halb gelesen, jedoch besteht in derartigen ausnahme Fällen durchaus auch für Überweisungen ein gewisses Rückbuchungsrecht, ach wenn der Sachverhalt hier komplizierter ist und mit sender und Empfängerbank geklärt werden muss.

Es gibt kein Rückbuchungsrecht bei Überweisungen.

Wenn es sich um einen Betrugsfall handelt und die Zielbank mit der Rückbuchung einverstanden ist und das Konto und das Geld noch existieren, dann kann die Bank da was machen.

Derartige Sachen? Du meinst, daß ich hier die falschen Aussagen anderer korrigiere?

Keine Ahnung, was Du mir damit sagen willst.