Weils so schön ist, heute stapeln sich die Kuriositäten.
Ich habe online etwas gekauft. Es handet sich hier um einen Betrag von 105 Euro. Abgerechnet wurde das mittels K larn a (Dienstservice für Rechnungen) an diese habe ich auch überwiesen. Die Ware habe ich behalten und auch definitiv nicht vor wieder zurück zu schicken. Nun bekam ich eine Mail von K larn a, mir würde der Betrag wieder zurück erstattet da ich zuviel bezahlt hätte. Ich habe die richtige Summe und auch den richtigen VWZ verwendet. Das Geld wurde mir tatsächlich zurück erstattet. Wie verhält es sich hier rechtlich? Ich besitze auch hier eine Rechnung mit Zahlungseingangsbestätigung und Endbetrag 0 €uro.
Mich interessiert nur die Rechtsgrundlage denn das Behalten steht ausser Frage!
tja, sorry, zur rechtsgrundlage kann ich leider nichts genaues sagen…
Ok. Vielleicht jemand anderes… Trotzdem Danke!
Antwort zur Ware Bestellt, bezahlt und Geld wieder zurück bekommen.
Rechtlich gesehen war alles korrekt. Es könnte aber der Fall eingetreten sein, das der Verkäufer eine Anfrage bekam und die Ware zu einem höheren Preis verkaufen könnte.
Wenn der Rechnungsbetrag mit der Überweisung indentisch ist, und die Überweisung auf den cent genau stimmte liegt der Fehler bei der K larn a. Richtlich gesehen könnter der Verkäufer seine Ware wieder zurück verlangen.
Das sicherste wäre sich mit diesem Dienstleister in Verbindung setzen, sein Fehlverhalten dokumentieren und sich auf eine neue
Überweisung einigen. Wenn sich der Rechnungsbetrag und die Überweisung auch nur um einen cent nicht gleichen, geht die Überweisung zurück.Hatte diese Problem ebenfalls aber mit einer staatlichen Behörde.
Ob Du die Ware behalten kannst ohne neu zu bezahlen kann ich Dir so nicht beantworten. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, setz Dich mit diesem Dienstleister in Verbindung.
Gruß
Papa Schlumpf
das ist nicht mein Gebiet!
Hallo,
das ist nicht mein Fachbereich. Insofern kann ich leider keine fundierte Antwort geben.
Viele Grüße
ist wirklich ungewöhnlich; aber ich bin nicht RA, den du besser fragen solltest, was rechtens und zu tun ist.
Aber: an Deiner Stelle würde ich alles säuberlich aufbewahren und mal sehen, was eigentlich passiert. Notfalls können Sie dann sagen: Ich habe die Ware hier und Sie können sie ja wieder abholen. Wenn es dabei Stress geben sollte: bitte setzen Sie sich dann mit dem Bundesverband des Deutschen Versandhandels in Verbindung, der Ihnen in aller Regel helfen wird…
Grüsse Gobant