Ware entspricht nicht der Beschreibung

Hallo

EbayKunde E. bietet bei einer Auktion auf eine Kaffemaschine der marke „Prima Kaffee“ der Firma „Spitzentech“ weil er schon immer einer dieser marke dieser Firma möchte. In der beschreibung steht nochmals ganz gross dass diese Maschine von der Firma „Spitzentech“ ist. Er bekommt den zuschlag, das Paket kommt an. Beim Auspacken stellt er fest dass es zwar die „Prima Kaffee“ ist, aber nicht von „Spitzentech“ sonder von „Schrott-Alois“. Jetzt ist E. natürlich sauer weil er nur geboten hatte, da es sich um die Firma „Spitzentech“ handeln sollte.

Jetzt die Frage: Hat Verkäufer V. damit E. getäuscht und ist der kaufvertrag damit nichtig (schon weil unten auf der Maschine gut zu lesen ist „Schrott-Alois“), also muss V. den Kaufpreis inkl. der Versandkosten sowie der versandkosten von E. erstatten?

Über Antwort wär ich saehr dankbar, wär auch ein wenig eilig :wink:

Hallo,

bei dieser Problembeschreibung fällt mir ein: bei PLUS gab es letztens eine Espressomaschine „aus dem Hause Saeco“. Tatsächlich stand aber eine andere Marke drauf. Die Marke gehört aber tatsächlich zum Saeco-Konzern. Das ist so wie wenn Du einen Skoda als „aus dem Hause Volkswagen“ bewirbst. Vielleicht ist das ja bei Deiner Maschine ähnlich?

Ansonsten sind Deine Rechte hier beschrieben: FAQ:1167

Gruß,

Myriam

Danke für die Antwort

Also die Firma der gelieferten Maschine ist nach eigenen Recherchen keine Tochterfirma der gewünschten. Auf der HP steht ziemlich genau dass die ihr eigenes zeuch selber produzieren.

Ware entspricht nicht der Beschreibung (Update)
Jetzt hat E. den Verkäufer V. angeschrieben:

V. argumentiert:
er habe die Beschreibung nur abgeschrieben und sie auch unter dem Namen wie er sie angeboten habe gekauft.
Auf den Bildern der Auktion sei doch die Maschine sehr gut zu erkennen.

Frage: ist das relevant? Auf den Bildern war kein Hersteller zu lesen. Ausserdem wenn vorher der reguläre Hersteller+Marke angegeben worden wäre, hätte E. im Internet schnell viele unzufriedene Kundenmeinungen gelesen und gar nicht erst geboten.

Ist nun E sozusagen am A. oder handelt es sich um einen Sachmangel nach §434 BGB ?

Es ist nicht nur das Photo,auf das der Verkäufer bei einem Artikel achten muss,die Artikelbeschreibung ist auch maßgebend!
Man kann bei Ebay auch einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden!!!

Ware entspricht nicht der Beschreibung (Update 2)
es wurde jetzt sn den Verkäufer geschrieben dass das mit Bild wurst wäre, weil da eh kein Herstellername zu sehen war, aber in der Beschreibung explizit mit einem Markenhersteller geworben wurde.
Weiterhin wurde geschrieben, das man auf die Kaufvertragserfüllung besteht und die Lieferung einer „Spitzentech“ kaffeemschine erwartet und nicht irgendso ne 0815 firma.


Hm Leider scheint sich niemand was zu dem Sachverhalt schreiben zu wollen :wink: Schade muss man halt erstmal so tun als wär man im Recht. jedenfalls is E. ganz schön angep…t

Gruss Jens

Hm Leider scheint sich niemand was zu dem Sachverhalt
schreiben zu wollen :wink: Schade muss man halt erstmal so tun als
wär man im Recht. jedenfalls is E. ganz schön angep…t

Was brauchst Du denn noch? Deine Rechte stehen wie schon erwähnt in FAQ:1167, dass hier eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, scheint ziemlich klar. Ich würde mich von der Vorstellung trennen, dass Du zum Schnäppchenpreis jetzt ein Markenprodukt bekommst (auch wenn das möglicherweise Dein Recht wäre) und vom Kauf zurücktreten, bei ebay einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden und das Ding hurtig dem Verkäufer zurückschicken.

Gruß,

Myriam

Hallo Myriam,

wahrscheinlich hat der Ursprungsposter die Sorge, dass er auf seine Kosten die Maschine zurückschickt und dann ewig + 3 Tage auf die Rückzahlung des Kaufpreises + zwei mal Porto warten muss, und evtl. darum streiten muss oder das Geld gar nicht bekommt.

Hielte ich für verständlich.

Gruß
BT

Hielte ich für verständlich.

Ich auch, aber das ist nun mal Bestandteil des ebay-Handels. Im Gegenzug muss der Verkäufer (nicht in diesem Beispiel, aber prinzipiell) bei ebay immer mit Zahlungsverzug, unberechtigten Beschwerden usw. rechnen. Bei ebay ist ein gewisser Vertrauensvorschuss nötig.

Wenn man sich die email-Korrespondenz aufbewahrt und die vorschriftsmäßigen Wege bei ebay (Unstimmigkeit eröffnen) einhält, ist man m.E. ganz gut abgesichert und kann dann im Schlimmstfalle alles bis zum Mahnbescheid durchziehen.

Gruß,

Myriam

so weit so gut–ich würde erst abwarten,bis der verkäufer rücküberwiesen hat.ebay: erst geld,dann ware.