Ich bin Kleinunternehmerin in Deutschland und habe eine Anfrage aus der Schweiz. Ich soll ein paar Teile (Schmuck - 400 Euro Wert) hinschicken und als Warenmuster auf der Zollinformation angeben. Wenn ich dazu eine Rechnung beilege, die auch bezahlt wird, ist das ok? Oder muss ich Handelsware angeben? Es ist erst mal ein erster Versuch, wie die Ware beim Kunden ankommt. Und evtl. kommt dann später ein größerer Auftrag.
Freu mich auf Hilfe!
Danke!