Wäre Musik-Ausschnitt rückwärts abspielen Rechtsverstoß?

Verletzt man ein Medienrecht, wenn man in einem Online-Quiz mit Lieder-Ausschnitten (z.B. 15 Sekunden) rückwärts abspielt, ohne das Einverständnis des Urhebers? Oder ist durch die Einbettung in ein Quiz die Höhe für ein eigenständiges Werk erreicht? Oder darf man das als Zitat realisieren? Bin für jeden Hinweis dankbar!
Besten Dank, Stanislaw

Hallo Stanislaw,

das Urheberrechtgesetz kennt die Einwilligungspflicht des Urhebers beim Umgestalten oder Bearbeiten urh. geschützter Werke:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.

Zudem befürchte ich, dass die GEMA Geld dafür haben möchte.

Moin,

vlt.findest Du hier etwas, ich habe die Links nicht nachvollzogen.

Gruß Volker