Ware nicht erhalten, VK angezeigt und jetzt?

Hallo!

Ich bin eben auf diese Seite gestoßen und finde sie doch ganz hilfreich. Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir eine kurze Rückmeldung zu meinem Anliegen geben könntet.

Zu meinem Problem: Ich habe Ende September ein Handy über Ebay Kleinanzeigen erworben. Wir einigten uns darauf, dass der Verkäufer mir das Handy zuschickt, da er angeblich auf einer Nordseeinsel wohnt. Ich überweiste ihm ca. 320€ und einige Tage später bestätigte er mir, dass das Geld angekommen sei und er auch ganz sicher das Handy am nächsten Tag verschicke. Es kam nichts an, auf Emails wurde auch nicht mehr reagiert und telefonisch war er auch nicht erreichbar. 2 Wochen später zeigte ich ihn bei der Polizei an. Diese konnte mir bis heute keine näheren Informationen zum Fall geben, ausser, dass sich schon mehrere Personen über den Verkäufer bei der Polizei beschwert haben. Heute bekam ich die Information, dass der Fall nun bei der Staatsanwaltschaft angelangt sei.

Jetzt zu meiner Frage: Was wird in Zukunft auf mich bzw. auf den Verkäufer zu kommen? Wird es ein Strafprozess vor Gericht geben? Habe ich gute Chancen, dass Geld wieder zubekommen? Werde ich ggf. die Kosten des Prozesses tragen müssen?

Vielleicht war ja jemand von euch auch schon einmal in so einer Situation und könnte mir helfen.

Danke im Voraus.

Hallo !

Vorab,natürlich wirst Du und die übrigen Geschädigten nicht an den Prozesskosten beteiligt,denn es ermittelt ja die Staatsanwaltschaft selbst,weil es um eine Straftat geht(Betrug).
Damit habt Ihr alle nichts zu tun,ihr seid Zeugen und werdet wohl auch später befragt und müsst evtl. auch in einem Verfahren als Zeugen auftreten.
Mit der Rückerstattung des Geldes hat das aber nichts zu tun,es könnte im Verfahren mit entschieden werden,wenn man als Geschädigter das verlangt. Das Gericht kann es dann als Auflage mit ins Urteil aufnehmen.
Sonst muss man es selbst auf dem Privatklageweg einfordern,was man auch jetzt schon machen kann (ob sinnvoll,sei dahingestellt,wenn alles bereits verprasst ist,kann man auch nichts mehr eintreiben,man müsste es immer wieder neu versuchen,mit stets neuen Kosten,die vorzustrecken wären).

Eine anwaltliche Beratung kann nützlich sein.

MfG
duck313

Hi
Ich werde wohl nie verstehen warum man in so einem Falle nicht per Nachnahme zahlt
pita

Hallo,

Ich werde wohl nie verstehen warum man in so einem Falle nicht
per Nachnahme zahlt

um dann einen Karton zu erhalten, in dem ein Ziegelstein liegt?

Nachnahme bietet Null Sicherheit. Wer betrügen will, kann das auch problemlos über den Weg der Nachnahme realisieren.

Gruß

S.J.

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Moin,

Ich werde wohl nie verstehen warum man in so einem Falle nicht
per Nachnahme zahlt

um dann einen Karton zu erhalten, in dem ein Ziegelstein
liegt?
Nachnahme bietet Null Sicherheit.

Ist es nicht so, dass man berechtigt ist, vor der Zahlung bei Übergabe in das Paket hineinzusehen, ob alles in Ordnung ist, so dass man mit der Zahlung die ordnungsgemäße Auslieferung bestätigt?

Gruß,
-Efchen

Hallo,

Ist es nicht so, dass man berechtigt ist, vor der Zahlung bei
Übergabe in das Paket hineinzusehen, ob alles in Ordnung ist,
so dass man mit der Zahlung die ordnungsgemäße Auslieferung
bestätigt?

nein. So ist es definitiv nicht. Wie sollte das auch gehen? Man ist nicht zufrieden mit dem Inhalt und der Postbote darf dann mit dem aufgerissenen Paket wieder abziehen? Und dann klebt er es selbst zu und der Versender behauptet dann, wenn er es zurück erhält, dass ein Teil vom Inhalt fehlen würde?

Man zahlt und bekommt dann das verschlossene Paket.

Gruß

S.J.

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