Hallo
Bei Privatverkauf stimmt das auch. Das Transportrisiko für Verlust und Bruch hat der Kunde.
Aber wenn der Verkäufer nicht ordentlich verpackt, dann kann das doch nicht am Kunden liegen.
Man kann m.E. vom Verkäufer allenfalls verlangen,Ware angemessen nach der Form und Bruchgefahr zu verpacken.
Das würde ich auch vermuten.
Die Sache ist nur die, dass man sich kaum durchsetzen kann, wenn man schon bewertet hat. Vielleicht kann man den Verkäufer verklagen, ich wüsste aber nicht, was dabei rauskommen könnte, und ob man überhaupt einen Rechtsanwalt findet, der einen Fall von 100 Euro vertritt.
Die Methode, sich bei Ebay-Käufen durchzusetzen, geht immer über die Bewertung. Die sollte man erst abgeben, wenn der Fall abgeschlossen ist. Ansonsten kann man den Verkäufer kontaktieren und auf dessen Fairness hoffen, oder mit dem Rechts- und Staatsanwalt drohen und hoffen, dass er an die Drohung glaubt.
Aber mehr als der Spiegel vorher gekostet hat, würde man wohl auf gar keinen Fall bekommen können, und ich bezweifele etwas, dass ein gebrauchter Spiegel bei Ebay genauso viel einbringt wie dessen Reparatur kosten würde.
Viele Grüße