Ware unbrauchbar zerstört angekommen

Hallo guten Abend,

meine Eltern haben von einem privaten Verkäufer einen Spiegel gekauft, dieser wurde von dem Mann so schlecht eingepackt, das das Spiegelglas natürlich kaputt angekommen ist, keine paypal Zahlung. Wir haben Fall eröffnet und neutrale Bewertung gegeben, da Rahmen OK. Wollen 100,00 Euro für das neue Spigelglas von dem zurückhaben. Der Glaser sagte heute das das soviel kostet. Was haben wir für Rechte? Laut ebay keine, super.

LG

Christiane

Bei Privatverkauf stimmt das auch. Das Transportrisiko für Verlust und Bruch hat der Kunde.
Übrigens,wenn per Paket verschickt,dann bestünde da grundsätzlich Haftung für Schäden.
Aber nur wenn ausreichend verpackt,sonst muss Paketdienst auch nicht haften und darauf würde er sich dann auch berufen,wenn er Ware und Verpackungsmaterial geprüft hat.

Man kann m.E. vom Verkäufer allenfalls verlangen,Ware angemessen nach der Form und Bruchgefahr zu verpacken.

Privatverkäufer muss Ware nur abschicken,dann ist sein Part erledigt.
Gewerblicher Verkäufer haftet voll für Transport. Ware muss heil ankommen.

MfG
duck313

Hallo

Bei Privatverkauf stimmt das auch. Das Transportrisiko für Verlust und Bruch hat der Kunde.

Aber wenn der Verkäufer nicht ordentlich verpackt, dann kann das doch nicht am Kunden liegen.

Man kann m.E. vom Verkäufer allenfalls verlangen,Ware angemessen nach der Form und Bruchgefahr zu verpacken.

Das würde ich auch vermuten.

Die Sache ist nur die, dass man sich kaum durchsetzen kann, wenn man schon bewertet hat. Vielleicht kann man den Verkäufer verklagen, ich wüsste aber nicht, was dabei rauskommen könnte, und ob man überhaupt einen Rechtsanwalt findet, der einen Fall von 100 Euro vertritt.

Die Methode, sich bei Ebay-Käufen durchzusetzen, geht immer über die Bewertung. Die sollte man erst abgeben, wenn der Fall abgeschlossen ist. Ansonsten kann man den Verkäufer kontaktieren und auf dessen Fairness hoffen, oder mit dem Rechts- und Staatsanwalt drohen und hoffen, dass er an die Drohung glaubt.

Aber mehr als der Spiegel vorher gekostet hat, würde man wohl auf gar keinen Fall bekommen können, und ich bezweifele etwas, dass ein gebrauchter Spiegel bei Ebay genauso viel einbringt wie dessen Reparatur kosten würde.

Viele Grüße

Hallo,

Bei Privatverkauf stimmt das auch. Das Transportrisiko für Verlust und Bruch hat der Kunde.

Aber wenn der Verkäufer nicht ordentlich verpackt, dann kann
das doch nicht am Kunden liegen.

der Kunde hat aber auch nicht zwangsläufig einen Anspruch gegen den verkäufer/Versender, nur weil die Ware in einem beklagenswerten Zustand eintrifft. Bei einem Spiegel - sofern er nicht ohne weiteren Schutz mit einer Handvoll Kiesel in einem dünnen Karton verschickt wurde - sieht das erst recht nicht besonders gut aus, denn der Verkäufer muß nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vertreten.

Die Sache ist nur die, dass man sich kaum durchsetzen kann,
wenn man schon bewertet hat. Vielleicht kann man den Verkäufer
verklagen, ich wüsste aber nicht, was dabei rauskommen könnte,

Na, was wohl. Es wird ein Zivilprozeß geführt - ganz unabhängig davon, ob es um 100 Euro oder 100 Mio. Euro geht.

kontaktieren und auf dessen Fairness hoffen, oder mit dem
Rechts- und Staatsanwalt drohen und hoffen, dass er an die
Drohung glaubt.

Vom Staatsanwalt wird er sich wohl kaum beeindrucken lassen und auch vom Rechtsanwalt eher nicht, wenn er den Spiegel nicht mit einer Handvoll Kiesel usw. s.o.

Gruß
C.

merci beaucoup - beide haben Schuld Versandfirma/ Verkäufer
Hallo schönen guten Tag an alle die geantwortet haben.

1.) Der Verkäufer hat Schuld wegen der mangelhafte Verpackung.
nur Styropor und keine Noppenfolie und Schaumgummi.
kein Aufkleber „fragile, zerbrechlich, Glas …“

  • der Typ schiebt alles auf die Versandfirma, er hätte unter Zeugen verpackt usw …

2.) Der Karton kam hier schon etwas verbeult an, da wusste ich bereits das der Artikel beschädigt sein muss.

Alors, hier in diesem Fall ist nichts mehr zu machen, die Bewertung steht " extrem mangelhafte Verpackung." aber nur neutral.

Nun, was kann man tun, damit so ein Malheur nicht noch mal passiert, dieser Spiegel kostete 250,00 Euro und ich kann das schwere Teil zum Glaser und zurück schleppen.

Arbeit, Mühe, Kosten und Ärger und ebay macht Gewinn, das nächste Mal verschicke ich auch Artikel in einer Schrottverpackung, passieren kann einem ja nichts …

LG

Christiane

dann ist doch Alles gut!

2.) Der Karton kam hier schon etwas verbeult an, da wusste ich
bereits das der Artikel beschädigt sein muss.

Hallo,
dann ist die Sache ganz einfach: Du hast beim Quittieren des Paketes die Beschädigung akkurat notiert, und somit ist die Beweislage schon mal sehr gut für dich… Hast du???
Gruß

Hummel

Hallo schönen guten Tag Hummel,

naja, nein, das habe ich leider nicht gemacht, weil mein Freund das Paket angenommen hat, ich habe es nur gesehen, wie es verbeult in der Ecke stand, dann ich habe bei Hermes angerufen, da schickt mir eine Frau ein Schadensformular zu, die Rep. des Spiegelglases macht ein einer für 30 Euro.

LG

Christiane

Hallo, da der Spiegel versichert verschickt wurde musst Du mit der Verpackung und dem Spiegel zur Post und die entscheiden dann ob gut verpackt oder nicht. Wenn nicht gut verpackt dann zahlt die Post das NICHT sondern der Verkäufer. Wenns gut verpackt war, zahlt die Post den Schaden da bis 500€ versichert. mfG