Hi,
ich habe dazu FAQ geschrieben, siehe /t/faq-zoll-und-import/4873917
Genau genommen machst du dich strafbar weil du Zollverpflichteter und Einführer der Ware bist und hier ein Verstoß gegen das MArkenrecht vorliegt.
Manche Rechteinhaber verfolgen solche Verstöße hartnäckig weil der Handel mit gefälschten Waren „Überhand nahm“ und sie wirtschaftlichen Schaden oder Imageverlust wegen vermeintlich schlechter Qualität (der für echt gehaltenen Plagiate) fürchten.
Andere sehen es eher locker.
Wie es der Hersteller deines Originalproduktes sieht, weiß ich nicht.
Trotz allem: mit etwas Glück passiert nicht viel. Die Ware wird natürlich vom Zoll kassiert und vernichtet, aber ein eventuelles Verfahren gegen dich wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Verlassen kann man sich nicht darauf, aber manchmal geht’s so relativ harmlos ab.
Gruß,
MecFleih