Ware widerrufen bei Ratenzahlung

Guten Tag,

ich habe in einem Onlineshop erhaltene Ware fristgerecht innerhalb von 2 Wochen widerrufen, dabei Ratenzahlung in Anspruch genommen. Die Ware habe zurück gesendet. Heute nach 30 Tagen wurde mir die erste Rate vom Konto abgezogen.

Der Händler sagt, ich müsse bei der Bank den Vertrag widerrufen, die Bank sagt dass der Händler widerrufen müsse.

Nun stehe ich ohne Ware mit einem Kredit da.

Was kann ich tun. Bin etwas ratlos.

Vielen Dank
Roman L.

Hast Du schon den Kauf-/Kreditvertrag mit dem Händler gekündigt? Das muß zuerst erfolgen.
Dann kannst Du bei der Bank und dem Händler den Abbuchungsauftrag schriftlich widerrufen und die schon abgebuchte Rate zurückfordern. Die Bank wird dann sicher keine nochmalige Abbuchung durchführen. Dem Händler solltest Du zusätzlich schriftlich untersagen weitere Beträge abzubuchen zu lassen
Wenn Du Dich nicht damit auskennst, gehe zu Deiner Bankfiliale und sprich mit Deinem Kontobetreuer. Von jeder Vereinbarung brauchst Du (sicherheitshalber, falls Du evtl. später einen RA benötigst) einen schriftlichen Beleg mit der Unterschrift des Gesprächspartners.
Falls Du nur eine Onlinebankkonto hast, mußt Du das schriftlich oder zur Not auch telefonisch klären.
Verliere keine Zeit, eine Abbuchung kannst Du innerhalb sechs Wochen bei der Bank rückgängig machen.

Es würde mich wundern, wenn ein Kreditvertrag mit dem Händler bestünde. Dass das wohl auch hier nicht so ist, ist im Zweifel Ursache des Problems: der Kunde kauft ein Produkt, unterschreibt nebenbei eine Ratenkreditvertrag, aber eben nicht mit dem Händler, sondern mit einem Kreditinstitut. Es handelt sich also um zwei Verträge mit zwei Vertragspartnern.

Da geht ganz viel durcheinander.

  1. Es handelt sich nicht um einen Abbuchungsauftrag, sondern um eine Einzugsermächtigung.
  2. Dem Händler irgendetwas zu untersagen, ist witzlos, denn der hat seine Ware. Der Geldfluss zwischen Händler und Kreditinstitut braucht den Kunden nicht zu interessieren.
  3. Die Einzugsermächtigung zu widerrufen, bringt nichts, außer Kummer. Es geht um einen Kreditvertrag und nur, weil man der Abbuchung der Lastschriften widerspricht, löst sich der nicht in Luft auf. Im Zweifel wird es dadurch nur teurer, weil das Kreditinstitut auf jeden Fall an sein Geld kommen will und wird, das ihm aus dem Vertrag zusteht. Wichtig ist also, eine Auflösung des Kreditvertrages herbeizuführen. Dafür wende man sich an das finanzierende Kreditinstitut, was höchstwahrscheinlich nicht mit dem identisch ist, bei dem man sein Konto hat. Man möge also die Vertragsunterlagen raussuchen und das tun, was man vorher hätte machen sollen: den Kreditvertrag lesen und nach Widerrufs- und Kündigungsrechten suchen.
  4. Die Frist für den Widerspruch gegen Lastschriften beträgt sechs Wochen - nach Zugang des Rechnungsabschlusses. Der Rechnungsabschluss erfolgt in der Regel vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, so dass der nächste per 31.12.2023 erfolgen wird. Die Lastschrift kann also bis Mitte Februar zurückgegeben werden. Warum man das nicht tun sollte: siehe 3.
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Hallo C_Punkt,
soweit ich zurück denken kann haben die verschiedenen Geldhäuser monatlich abgeschlossen. Kommt die von Dir erwähnte Praxis den Abschluß erst nach 3, 6 oder 12 Monaten durchzuführen sehr selten und/oder nur bei bestimmten Geldhäusern vor oder hatte ich nur zufällig keinen Kontakt zu solchen Instituten?

Hallo,

mit Rechnungsabschluss ist kein Kontoauszug gemeint, sondern eine quasi finale Abrechnung über einen Zeitraum inkl. aller Zinsen, Entgelte und Provisionen. Vorgeschrieben ist ein mindestens jährlicher Rechnungsabschluss (§ 355 HGB), in den AGB der deutschen Banken und Sparkassen sind quartalsweise Rechnungsabschlüsse vorgesehen.

Gruß
C.

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Vielen Dank für die Rückmeldung!

Also ich habe nochmals mit Consors Finanz gesprochen. Mir wurde gesagt, da ich ja die Ware fristgerecht zurückgesendet habe, hätte der Verkäufer den Betrag , welchen er ja von der Bank erhalten hat, zurück überweisen müssen, um so die Stornierung des Kreditantrages in die Wege zu leiten. Desweiteren hieß es, ich müsse nichts weiter tun, mich lediglich etwa 10 Tage gedulden. Die Angelegenheit wurde intern weitergeleitet. Der Call Centre Mitarbeiter sich hat namentlich vorgestellt und zum Ende des Gespräches diesen nochmals betont.

Was das Erstgespräch angeht, worin mir gesagt wurde, ich müsse mich an den Händler wenden, sprach Herr M. sein Bedauern aus und hatte nur die Erklärung, dass es womöglich ein Neuzugang ist, welcher noch nicht die nötige Erfahrung hat.

Was haltet ihr davon? Soll ich es erstmal so belassen?

Grüße
Roman

Es klingt glaubhaft und ich würde jetzt die zehn Tage abwarten.
Wenn Du ganz sicher gehen willst bestätigst Du das Gespräch (was Dir von wem gesagt wurde) schriftlich.

Es ist zu prüfen, ob verbundene Veträge im Sinne des Paragraphen 358 BGB geschlossen wurden.
Beachte den Absatz 3 - es kommt darauf an, wie stark der Verkäufer beim Abschluss des Darlehens involviert war.
Mehr Details wären zur Einschätzung notwendig.

Wenn ich etwas kaufe und selber einen Zahlungsdienstleister beauftrage und dort eine Ratenzahlung abschließe, ist der Verkäufer nicht involviert. Bewirbt und vermittelt der Verkäufer aktiv den Kredit, so sind es mit großer Wahrscheinlichkeit verbundene Verträge und es reicht, den Kaufvertrag zu widerrufen.