Damit dürfte er quasi in den Laden marschieren und das Gerät
sofort ersetzt bekommen, wenn er es will (und es vorrätig
ist).
Nein, denn im Laden dürften nur Neugeräte vorrätig sein. Von
„neu“ ist im BGB aber nicht die Rede. Vielmehr von mangelfrei.
Wenn er ein neu gekauftes Gerät bemängelt dürfte er auch
Anspruch auf ein neues Ersatzgerät haben
Eben. Und ansonsten wird der Laden wohl kaum extra nach einem Gebrauchtgerät Ausschau halten. Faktisch gesehen verdichtet sich der Anspruch also in solchen Fällen in aller Regel auf ein Neugerät.
wobei aber das Wort
„sofort“ im BGB auch nicht zu finden ist.
Nein, aber das Wort „sofort“, nämlich in § 271 I BGB.
Levay