hallo,
habe eine maschine ersteigert bei ebay und diese kam mit mängeln, fehlenden kleinteilen usw. bei mir an.
kann grundsätzlich damit leben, aber der verkäufer weigert sich auf irgendetwas einzugehen, sondern schlägt immer wieder vor, die maschine wieder zurückzunehmen
dies will ich aber nicht, da der preis o.k war
gibt es für mich nur die möglichkeit einer rüchnahme zuzustimmen, oder kann ich auch einen nachlass fordern
eigentlich ist die ganze chose so o.k, mich interessiert in diesem zusammenhang nur, ob der verkäufer sich jetzt einfach hinstellen kann nach dem motto: wenn dir was nicht passt, dann gib den kram halt zurück ?
gruß inder