Waren für einen Anbieter aus einem Drittland einlagern

Hallo Steuerfüchse
Wir wurden von einem kleinen Hersteller, den wir schon seit vielen Jahren kennen, angesprochen seine Produkte bei uns in Deutschland einzulagern und bei Bedarf an seine Kunden zu senden. Da die Bestellgrößen immer kleiner und die Transportkosten immer höher werden, lohnt sich der Import für kleine Händler aus dem Außereuropäischen Ausland immer weniger. Nichtsdestotrotz hat der Hersteller sehr schöne Produkte und der Umsatz wird sich signifikant erhöhen, wenn der Hersteller auf der Messe die Mindestbestellmengen von 10 k€ auf 500 - 1000 Euro reduzieren kann und Lieferzeiten von wenigen Tagen statt mehreren Monaten anbietet.
An die Steuer-/Zoll- und Import Freaks unter Euch:
Wie lässt sich so etwas realisieren? Mein Lager ist ganz sicher nicht geeignet um in, durch Zollbehörden zugelassene Räumlichkeiten, zu mutieren.
Die vom Hersteller gesendete Ware (Spielwaren) müßte bei der Einfuhr versteuert werden. Kann (darf) das ein im Drittstaat ansässiger Versender machen?
Wenn ja, würde der Hersteller die EUSt. zusammen mit den anteiligen Versandkosten auf den Preis aufschlagen plus einen Wert X für Pick und Pack und so die Produkte bei Versand aus D anbieten.
Wie sollte das mit der Rechnungsstellung an den Händler, der bei ihm bestellt und von mir beliefert wird erfolgen? Wenn der Händler in den Drittstaat bezahlt fallen hohe Nebenkosten an. Und nicht jeder ist fit oder gewillt eine Auslandszahlung durchzuführen.
Wenn der Händler von mir eine Rechnung erhält muss er USt. zahlen, die der Hersteller nicht gegenrechnen kann, mit der EUSt. die er bezahlt hat.
Ich stehe etwas auf dem Schlauch. Habt Ihr einen Rat?
Gruß Hartmut

Hallo,

ich vermute das wäre möglich aber warum macht er das nicht selber?

Gruß
Tobias

Ich habe mich vielleicht unklar ausgedrückt;
Der Hersteller sendet die Waren zu mir. Bei der Einfuhr nach D muss die EUSt. bezahlt werden. Empfänger bin ich zwar, aber nicht der Eigentümer! Die Waren bleiben im Besitz des Herstellers.
Die Frage ist „geht das einfuhrtechnisch“?

Grundsätzlich muss sich der Versender darum kümmern. Es ist sicherlich möglich dass du dich darum im Rahmen einer Dienstleistung kümmerst, musst du aber nicht.

Ganz ehrlich: Er sollte sich an einen erfahrenen Dienstleister im Bereich Contract Logistics wenden, der solche Fulfillment-Dienstleistungen in Masse professionell abwickelt und sich mit all den kleinen und großen Fragestellungen auskennt. Eine Option wäre FBA, wenn er sich vorstellen kann, das alles über Amazon abwickeln zu lassen.

2 Like

Vielleicht liest Du Dir die Fragestellung noch mal durch.

Das ist eine Option?! Was weißt Du über FBA?! Ich spreche nicht von Massenfraß das man nach 3 Monaten im Lager, weil es nicht verkauft, wurde einstampft, verschenkt oder entsorgt.

Jetzt mal halblang! Ich habe Dir hier keinen unsittlichen Antrag gemacht, und habe das auch ganz sicher nicht vor! Jede Menge sehr seriöse Unternehmen arbeiten mit einem FBA-Modell, und da geht es auch nicht um „Massenfraß“, und ob man Dinge nach drei Monaten entsorgt, ist einzig und alleine die Entscheidung des Auftraggebers. Wer FastFashion macht, mag das so machen. Andere machen es nicht.

Falsch, wie glaubst du kommen so super sale Angebote zustande, dass TV oder Küchenmaschiene 50 und mehr % unter dem normalen VK angeboten werden. Es ist billiger die raus zu hauen als nochmal für 3 Monate Lagermiete zu zahlen.

Wieso fühlst Du dich angegriffen?! Was kennst du über FBA? Ich hatte mich, als ich selbst noch in interessanten Stückzahlen in die USA exportiert habe mit dem FBA Angebot beschäftigt. Nach 3 Monaten veroppelt sich die Lagermiete für nicht verkaufte Produkte, nach weiteren 3 Monaten verdoppelt diese sich erneut und wenn ich es recht im Sinn habe auf Basis der bereits verdoppelten Lagergebühr. Eine Remission kostet ein Vermögen, auf die Wahl des Spediteurs hat man als Besitzer der Waren keinen Einfluss, genausowenig wie auf die Rechnungshöhe des Rücktransports. Die Verkäufer Foren in Amazon sind voll von Klagen kleiner Händler die Waren an Amazon gesendet haben und durch unfähige Mitarbeiter die falsch gezählt haben, falsch eingelagert haben um 5 stellige Summen erleichtert wurden. Solange man als Händler keinen vollzeitbeschäftigten Juristen sowieso eingestellt hat, kann man statt FBA auch auf die Spielbank gehen (etwas überspitzt dargestellt).
Ich lausche dir gerne wenn du zu meiner Fragestellung gute Anregungen hats. Nochmals in Kurzform; ich habe ein Lager, ein anderer aus Drittstaat will da was einlagern, was er an deutsche und europäische Händer senden lassen will. Ich verschicke ihm das und lasse mir Pick und Pack und Lagerplatz vergüten. Ich will nicht in Vorleistung treten mit EUSt. Habe also eigentlich auch nicht vor die Waren auf Kommission zu nehmen.
Gruß Hartmut

Der Anmelder muss in der EU ansässig sein! Damit dürfte sich das Thema erledigt haben.

Insbesondere in Verbindung mit Spielwaren möchte ich darauf hinweisen, dass der Importeur der Inverkehrbringer ist, d. h all die tollen Sachen wie Produkthaftung etc müssen von ihm sichergestellt sein, denn er ist der 1. Ansprechpartner…

Diese Dinge habe ich alles auf dem Schirm. Vertreibe selbst seit 30 Jahren Spielwaren und lasse auch in Drittländer fertigen. Bei den in Frage kommenden Artikeln brauche ich mir diesbezüglich keine Sorgen machen alle Zertifiziert und sehr hohe Qualität.

So gegoogelt und das gefunden …somit ist die Funktion des Anmelders nicht auf den Eigentümer der anzumeldenden Waren beschränkt; auch ein Spediteur kann mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen ausgestattet - Anmelder sein.

Der Hersteller könnte also einen Spediteur beauftragen die Waren anzumelden, die EUSt. zu zahlen und mir die Ware zuzustellen.
Wenn der Hersteller einen Auftrag über 1000 € erhält, kann er dann dem Händler die 19% USt. ausweisen und mit der gezahlten EUSt. verrechen?

Hallo,

üblicherweise wird sowas mit s. g. Handelsvertretern o. ä. gelöst.

https://www.ihk.de/pfalz/international/export-import/recht-international/handelsvertreter1-1274352

Es gibt bt auch Logistik-Dienstleister, die sowas anbieten.

Bedenke auch EPR und auch, dass Warehousing-Anbieter inswischen bei einigen Themen sicherstellen müssen, dass ihr Mandant seiner rechtlichen Pflicht nachkommt.

Das würde ich ja für den machen. Habe ein Lager und MA und kann beides so noch effizienter einsetzen.

Da der Hersteller nur an Fachhändler liefert, ist das nur für Deutschland relevant und da die Verpackung ausschließlich aus Kartonage besteht, (per 1000 kg-ca. 200€) ist das m. E. günstig und kein Hinderungsgrund. Händlerkunden im EU-Ausland müssen sich selbst um eine Lizensierung bemühen.

Aber wie stehts mit der EUSt. und der Rechnungsstellung an den Händler?