Hallo,
da ich früher bei einer großen Discounterkette für genau solche Fälle zuständig war, kann ich Dir dazu folgendes sagen:
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Das was Person X getan hat, ist eine Straftat. Bei der genauen Bezeichnung bin ich mir allerdings nicht mehr sicher, „Warenkreditbetrug“ ist es aber nicht, das wäre bei Waren, die über den Versandhandel bezgen wurden. Das was Person X hier abgezogen hat, war früher „Scheckbetrug“. Hier reicht, wenn´s ganz böse läuft, sogar der einmalige Einkauf bei nicht gedecktem Konto (wird aber von den meisten Händlern nicht zur Anzeige gebracht). Dadurch dass X die EC-Karte als Zahlungsmittel übergeben hat, hat er dem Händler seine zahlungsfähigkeit vorgegaukelt.
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Wenn der Händler eine Strafanzeige gestellt hat und X verurteilt wird, dann können die Schulden auch nicht durchs Insolvenzverfahren gehen, da sie aus einer strafbaren Handlung resultieren.
Zudem hat X dann die Kosten der strafrechtlichen und der zivilrechtlichen Durchsetzung der Ansprüche des Händlers zu tragen.
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Wenn Person X nicht zur Verhandlung geht, entscheidet der Richter nach Aktenlage und es ergeht ein Urteil - auch in Abwesenheit des Angeklagten. Wenns übel läuft, kann ein Haftbefehl erlassen werden, mit dem Person X dem Gericht vorgeführt wird.
Eine öffentliche Verhandlung bei einer solchen Tat ist nach meiner Erfahrung aber eher ungewöhnlich. Für die Händler ist es einfacher solche Verfahren auf dem Schriftweg zu führen.
Eine Aussage zum Strafmaß wäre reine Spekulation. Wenn X das allerdings öfter durchzieht und sich in der Hinsicht „beratungsresistent“ zeigt, kann es ziemlich lange hinter schwedische Gardinen gehen. Ich hatte mal einen solchen Fall da hat der Täter 10 Jahre bekommen (das waren aber weit mehr als 6 Taten und mehr als ein betroffener Händler).
Übrigens kann es passieren, dass die Bank von X ihm die Geschäftsbeziehungen kündigt, sobald sie Wind von der Sache bekommt.
Also: zur Verhandlung gehen, zu Kreuze kriechen und zusehen, dass die Schulden schnel ausgeglichen werden!
Good luck!
stonehenge