Guten Tag,
ich habe folgendes Problem, und zwar habe ich mir gestern eine Sofaecke gekauft und zusammengebaut. Diese möchte ich nun wegen Nichtgefallens zurückgeben.
Mir wurde nun vom entsprechendem Möbelhaus die Auskunft erteilt, dass die Ware nicht mehr zurückgenommen werden kann, sobald diese ausgepackt und montiert wurde.
Die AGB’s sind wie folgt aufgebaut:
- Warenrücknahme
Im Falle der vom Käufer zu vertretenden Rücknahme der geliefertern Ware hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich wie folgt:
a) für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Verwaltungs-, Transport- und Montagekosten usw., Ersatz in entstandener Höhe und
b)für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der geliefertern Ware nach folgenden Pauschalsätzen:
im 1. Jahr 25% des Kaufpreises ohne Abzüge
für jedes angefangen weitere Jahr zusätzlich 10% des Kaufpreises (z. B. im 2. Jahr 35% etc.)
Gegenüber den pauschalen Ansprüchen des Verkäufers bleib dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.
Muss der Verkäufer nun die Ware unter Berücksichtigung der 25% Pauschalkosten zurück nehmen oder nicht?
Vielen Danke im Voraus.
MfG