Liebe/-r Experte/-in,
ich habe Sie angeschrieben, da Sie bei wer-weiß-was in Rechtsfragen den „Expertenstatus“ haben und ich eine entsprechende Frage habe.
Folgender Sachverhalt: Kunde K bestellt bei Händler H eine Schallplatte. H verschickt die Ware am 01. des Monats mit Rechnung und fährt am 10. des Monats für 4 Wochen in den Urlaub. Kunde K möchte die Platte zurückgeben und sendet sie am 12. d.M.- also innerhalb der gesetzl. Rücksende-/Widerspruchsfrist- wieder an H zurück und setzt K darüber im Nachhinein (!) per eMail in Kenntnis. Da dieser nicht vor Ort ist, kann er das Paket natürlich auch nicht bei der Post abholen und so geht die Platte wieder an K zurück. Als H aus dem Urlaub kommt, mahnt der K wegen der nicht bezahlten Rechnung an (er hat ja die Ware nicht zurückbekommen)
K verweigert nun die erneute Rücksendung zu seinen Lasten.
Frage: Kann H auf eine erneute Zusendung der Platte bestehen, und wenn ja, wer zahlt den Transport ?
Wer muss so eine Rücksendung grundsätzlich tragen ? Hätte Kunde K sich vor dem Absenden nicht informieren bzw. den Verkäufer kontaktieren müssen, oder kann er die Ware tatsächlich „auf blauen Dunst“ losschicken in der bloßen Annahme, die Ware wird „schon irgendwie ankommen“.
Wäre schön, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit etwas helfen könnten.
Mit besten Grüßen
Fritz