Warenrücksendung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe Sie angeschrieben, da Sie bei wer-weiß-was in Rechtsfragen den „Expertenstatus“ haben und ich eine entsprechende Frage habe.
Folgender Sachverhalt: Kunde K bestellt bei Händler H eine Schallplatte. H verschickt die Ware am 01. des Monats mit Rechnung und fährt am 10. des Monats für 4 Wochen in den Urlaub. Kunde K möchte die Platte zurückgeben und sendet sie am 12. d.M.- also innerhalb der gesetzl. Rücksende-/Widerspruchsfrist- wieder an H zurück und setzt K darüber im Nachhinein (!) per eMail in Kenntnis. Da dieser nicht vor Ort ist, kann er das Paket natürlich auch nicht bei der Post abholen und so geht die Platte wieder an K zurück. Als H aus dem Urlaub kommt, mahnt der K wegen der nicht bezahlten Rechnung an (er hat ja die Ware nicht zurückbekommen)
K verweigert nun die erneute Rücksendung zu seinen Lasten.

Frage: Kann H auf eine erneute Zusendung der Platte bestehen, und wenn ja, wer zahlt den Transport ?
Wer muss so eine Rücksendung grundsätzlich tragen ? Hätte Kunde K sich vor dem Absenden nicht informieren bzw. den Verkäufer kontaktieren müssen, oder kann er die Ware tatsächlich „auf blauen Dunst“ losschicken in der bloßen Annahme, die Ware wird „schon irgendwie ankommen“.
Wäre schön, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit etwas helfen könnten.

Mit besten Grüßen

Fritz

Es tut mir leid. Kann die Frage leider nicht beantworten.

Meine Antwort - Guten Morgen, ich muste erst mal wieder mein Passwort herausbekommen, deshalb hat es etwas gedauert. Ich versuche kurz zu antworten.

Meine Antwort - Guten Morgen, ich muste erst mal wieder mein Passwort herausbekommen, deshalb hat es etwas gedauert. Ich versuche kurz zu antworten.

Üblicherweise - ob das gesetzlich so festgelegt ist, weiß ich nicht - trägt der Verkäufer bei einer Warenrücksendung innerhalb der gesetzlich festgelegten 14 Tage Frist die Kosten für die Rücksendung - bei Verkäufen Gewerbetreibender an privat.

Im vorliegenden Fall ist der Verkäufer selber schuld, wenn er den Laden zumacht und niemand die Post annimmt. Der Rücksender, sprich Käufer muss gegebenenfalls nachweisen, dass er auch zurückgeschickt hat, was hier sicher leicht möglich ist, da ja Päckchen und Versandtbelege vorhanden sind.Der Käufer hat nicht zu vertreten, wenn die Sendung nicht in den Machtbereich des Verkäufers gelangen konnte, weil dieser „unerreichbar“ war.
Der Käufer muss sich nicht vorher extra informieren, ob der Empfänger auch annahmebereit ist.

Wer nun die erneuten Versandkosten tragen muss, ist eine Streitfrage. Derjenige der etwas will wird eher geneigt sein müssen, Kozessionen zu machen. Hat der Verkäufer noch den Kaufpreis, wird der Käufer zunächst einmal - ggfls unter Verbehalt - die Versandkosten tragen müssen, damit er wieder an sein Geld kommt. Der Betrag kann dann später zurück gefordert werden, wobei ich bezweifle, ob es die Mühe wert ist.

Hat der Verkäufer die Kaufsumme noch nicht oder nicht mehr, wird er sich mit der Rücksendung auf seine Kosten zufrieden geben müssen.

Ich hoffe, es war einigermassen verständlich.

Gruss

manfred lerchen

PS: angeblich enthält mein Artikel ein Vollzitat, was nun entfernt wird. Vielleicht kommt jetzt nur die Hälfte an?

Hallo Fritz,

ich weiß nicht, wie ich zu dem Expertenstatus in Rechtsfragen gekommen bin. Also kann ich die Frage nur nach dem gesunden Menschenverstand und den Erfahrungen mit Internet-Geschäften beantworten.
Selbstverständlich kannst Du bei einem Händlergeschäft davon ausgehen, dass die Warerücksendung angenommen wird. Ggf. musst Du nachweisen, dass die Ware abgeschickt wurde. Wer die Rücksendekosten trägt ist in den Geschäftsbedingungen festgelegt, insbesondere, ab welchen Warenwert sie der Händler trägt. Wenn der Händler sie in diesem Fall zu tragen hat, hat er sie m.E. auch für die Fehlrücksendung zu erstatten.
MfG
Christian

da kann ich leider nicht helfen

Warenrücksendung
Deshalb bestell ich nicht so gerne im Internet und geh zu den Läden meines Vertrauens ums Eck

Kartoffel Rose
Das mit der Kartoffel hab ich auch noch nicht gehört, aber könnte ich mir gut vorstellen, wenn der größte Teil der Schnittfläche auch die Kartoffel berührt. So eine große Wurzel ist ein guter Wasserspeicher und Staunässe/Schimmel sollte sich schwerer bilden