Ich will in geringfügigem Umfang Waren im Internet verkaufen. Woraus muss ich achten? Benötige ich eine Steuernummer, um dem Käufer eine Quittung/Rechnung zu stellen? Für hilfreiche Antworten bin ich dankbar.
Hansaki
Ich will in geringfügigem Umfang Waren im Internet verkaufen. Woraus muss ich achten? Benötige ich eine Steuernummer, um dem Käufer eine Quittung/Rechnung zu stellen? Für hilfreiche Antworten bin ich dankbar.
Hansaki
hallo hansaki,
es ist denkbar, in geringem umfang als privater verkäufer im internet aufzutreten. das wäre nicht gewerblich und daher steuerlich nicht relevant - waren aus privatbesitz können beliebig verkauft werden.
wenn du das als gewerblicher verkäufer machen willst, brauchst du eine gewerbeanmeldung und auch eine steuernummer, ust.-ids sind erforderlich für gewerbliche verkäufe ins ausland, darüber hinaus sind auch eigene allgemeine geschäftsbedingungen nützlich.
kleingewerbetreibende können sich von der umsatzsteuer befreien lassen.
es ist aus der fragestellung nicht ersichtlich, worauf die tätigkeit zielt. für den einen sind verkäufe von waren für tausend euro die woche geringfügig, ein anderer meint drei bis vier artikel im monat oder gar im jahr damit.
sobald es gewerblich wird - ob das der fall ist, entscheidet die gesamtsumme und über deren relevanz im zweifel das finanzamt - müssen auch die regularien eingehalten werden.
das hier im einzelnen aufzudröseln ist eine beratung, die ich nicht leisten kann. daher empfehle ich die konsultation mit dem örtlichen FiAmt und/oder einen steuerberater. in jedem fall ist es erforderlich, sich umfassend zu informieren und jede entscheidung im detail auf sichere füße zu stellen.
Antwort auf: „… in geringfügigem Umfang Waren im Internet verkaufen?“
da gabs schon was bei wer weiß was
/t/privatverkauf-oder-schon-gewerblich/4569277
Ich würde grundsärzlich ein Gewerbe - ggf. als Nebenerwerb anmelden
Gruss
Helmut
Nix Ahnung von so was …
Gruss: Pimpinello
Frg den Steuerberater
Hallo,
einzelne Privatverkäufe sind nicht steuerpflichtig. Wird dies jedoch gewerblich mit einer gewinnerzielungsabsicht betrieben so handelt es sich um steuerpflichtige Geschäft.
Gruß
MB
Guten Tag „Hansaki“
ich würde mich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen oder mit der IHK und meine Fragen da stellen. Es ist immer besser gut vorbereitet einen (auch sei er noch so klein)Betrieb zu starten als hinterher Probleme zu bekommen.
Unser Betrieb ist in Schweden, daher kann ich Ihre Frage nicht mit Sicherheit beantworten. Die Regeln hier sind sicherlich etwas anders als in Deutschland.
Ich wünsche Ihnen viel Glück
mit freundlichen Grüßen
G.Lier
Nun das kommt darauf an ob du das Professionell oder eher Privat machen willst .
Wenn es sich um 4-5 Produkte handelt kannst du es als Privatverkauf machen , das bedeutet du brauchst keine Steuernummer , erst wenn du tatsächlich viele Sachen hast und das auch noch von der Gleichen Sorte z.B 300 oder 400 Bücher verkaufen willst könnte es für dich ein Problem werden wenn du es nicht versteuerst .
Ganz wichtig ist auf jeden fall das du bei deinem Angebot so dementsprechend deklarierst und mit dem Widerrufsrecht , dann bist du auf der sicheren Seite .
Hoffe das ich dir soweit helfen konnte
Gruß
Güngör
Vielen Dank für die Hilfe! Hansaki
Hallo,
worauf Du achten mußt, weiss ich nicht. Eine Steuernummer für den Verkauf in kleinem Umfang benötigst Du aber nicht.
LG Angelika
Woraus muss ich achten? Benötige ich eine Steuernummer, um dem
Käufer eine Quittung/Rechnung zu stellen? Für hilfreiche
Antworten bin ich dankbar.Hansaki
Danke, Angelika,
das ist eine beruhigende Nachricht.
Vielen Dank!
Hansaki
Hallo, Güngör,
vielen Dank für die hilfreiche Nachricht.
Viele Grüße!
Hansaki
je estet kivanok
Hey, sorry. Zu diesem Thema habe ich keine Ahnung.
Erst lesen, dann fragen, google is your friend! Erwartest Du, dass man Dir vorkaut, was direkt vor Deiner Nase hängt?
Hallo,
entschuldigen Sie bitte, dass ich mich erst heute melde!
Eine Steuernummer ist immer von Vorteil, zeigt auch Seriösität.
Auf die Rechnung gehört mindestens das zuständige Finanzamt in der Gründungsphase und dann nach erhalt auch die Steuernummer, sonst kann es Probleme mit der Anerkennung, insbesondere, aber auch mit der Umsatzsteuer geben.
Es gibt im Internet auch viele Vordrucke, die Sie teilweise sogar kostenlos runterladen können, oder z. Bsp. unter www.formblitz.de auch für einen geringen Unkostenbeitrag und Sie haben dann teilweise auch einen Vordruck, den Sie am PC bearbeiten können!
Alternativ empfiehlt es sich einen Steuerberater mit hinzu zu ziehen!
Viel Erfolg und ein schönes Wochenende!
Ralf Wacker
Steuer-Nr. ist zur Ausstellung einer Quittung nötig
Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort. Hansaki