Hallo.
Ich (GF der A GmbH) will eine Ware einer anderen B GmbH bestellen - also HGB-Geschäft.
Die AGB der B GmbH weisen darauf hin, dass der Versand nur bis zu einem Betrag x versichert ist - darüber hinaus haftet der Auftraggeber (also A GmbH) für Beschädigung, Mängel oder gar den Untergang.
Da der Warenwert typischerweise (also in wohl 90 % der Fälle) x deutlich überschreiten (5-10fache), sehe ich das als ziemlicher Nonsens an.
Wie ist denn die rechtliche Lage bei diesem Fall? Ist die Angabe in den AGB’s so wirksam?
Sonst bleibt mir ja nichts anderes übrig, als die Ware persönlich abzuholen?!
Mir geht es hier in erster Linie nicht um ein Mängelrüge, Beweislast etc. sondern erst mal den Punkt des Gefahrenübergangs und die Haftungsbeschränkung per AGB.
Gruß / Vielen Dank
Hallo
herzlichen Dank für diese spannende Frage. Allerdings werden wohl nur sehr wenige auf diese Frage hier eine Antwort posten da es sich eindeutig um eine rechtliche Frage handelt, die ein Nichtjurist - und ich bin ein solcher - nicht beantworten darf ohne die Gefahr einer Abmahnung einzugehen. Ich bitte um Ihr Verständnis und fragen SIe doch mal Ihren Hausjuristen, der dazu sicherlich etwas sagen bzw. schreiben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Weber
Hallo
Ich (GF der A GmbH) will eine Ware einer anderen B GmbH
bestellen - also HGB-Geschäft.
Die AGB der B GmbH weisen darauf hin, dass der Versand nur bis
zu einem Betrag x versichert ist - darüber hinaus haftet der
Auftraggeber (also A GmbH) für Beschädigung, Mängel oder gar
den Untergang.
Da der Warenwert typischerweise (also in wohl 90 % der Fälle)
x deutlich überschreiten (5-10fache), sehe ich das als
ziemlicher Nonsens an.
Ich nicht.
Wie ist denn die rechtliche Lage bei diesem Fall? Ist die
Angabe in den AGB’s so wirksam?
Ja…und üblich.
Sonst bleibt mir ja nichts anderes übrig, als die Ware
persönlich abzuholen?!
Nein.
Mir geht es hier in erster Linie nicht um ein Mängelrüge,
Beweislast etc. sondern erst mal den Punkt des
Gefahrenübergangs und die Haftungsbeschränkung per AGB.
Die B GmbH hat mit einer Versicherung oder dem Transportunternehmen einen Vertrag geschlossen, der Transportschäden beinhaltet. Irgendwo muß zwangsweise eine Haftungsgrenze eingezogen werden. Diese Haftungsgrenze muß natürlich auch irgendwo kommuniziert werden. Die AGB ist der geeignete Ort dafür.
Wenn Ihnen diese Haftungsgrenze zu gering ist, steht es Ihnen frei mit Ihrer Versicherung oder mit der B GmbH individuelle Haftungsgrenzen zu vereinbaren.
AGB steht für „ALGEMEINE Geschäfts Bedingungen“
Das erlaubt durchaus individuelle Vereinbarungen.
MfG Frank
Ja das ist wirksam, zumindest im B2B - Geschäft. Im nationalen wie auch im internationalen Warenverkehr auch üblich.