Hallo,
ich habe bei Ebay einen Artikelfür 13.71€ ersteigert. Die Versandkosten betrugen 7€.
Der tatsächliche Wert des Inhalts dürfte aber ~40€ Euro betragen (wenn ich den Inhalt des Pakets als „Einzelteile“ weiterverkaufen würde!).
Nun ist das Paket verloren gegangen (DHL). Im Nachforschungsantrag steht, Wert des Inhalts, … kann da der Absender nun auch die 40€ eintragen? Oder müssen es die 13,71 + 7€ ausgehend von der Ebay-Auktion sein.
Vielen Dank!
MfG
Marco