Warmes Wasser in der Küche?

Hallo!
Bei meinem Einzug in die neue Wohnung war in der Küche ein 5-Liter-Boiler (Untertisch). Nach ca. 2 Jahren Mietzeit ging das Gerät kaputt. Der Vermieter sagte, als er von uns angesprochen wurde, dass der Boiler noch vom Vormieter in der Wohnung gewesen sei und deshalb nicht von uns gemietet sei. Deshalb müssten wir das neue Gerät kaufen.
Stimmt das? Oder muss der Vermieter für warmes Wasser in der Küche sorgen?

Hallo

da sicher im MV ne Kleinreperaturklausel steht, gehst du in Baumarkt und holst dir bei der 20% Aktion einen neuen für 25€s

Der Mikesch

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Hallo,

da sicher im MV ne Kleinreperaturklausel steht,

… die genau gar nichts mit dem Gerät zu tun hat, weil es nicht zur Wohnung gehört und wobei zu berücksichtigen ist, dass zusammen mit Montage auch schnell ein Betrag über der Höchstgrenze zusammen kommt…

Imho gibt es keinen Anspruch auf einen Boiler in der Küche. Wenn das Ding nicht im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll vom Einzug aufgeführt ist, muss der Mieter sich das Ding selber beschaffen und montieren (lassen). Er darf das Gerät beim Auszug ab er mitnehmen oder an den Nachmieter verkaufen (wenn der das Ding behalten will).

Es empfiehlt sich nebenbei, nicht das billigste Ding aus dem Baumarkt zu nehmen - billig ist das Gegenteil von preiswert.

Gruß
loderunner (ianal)

1 Like

Hallo,

Imho gibt es keinen Anspruch auf einen Boiler in der Küche.

aber auf Warmwasserversorgung!
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Agnes

Hallo,

Moin,

Imho gibt es keinen Anspruch auf einen Boiler in der Küche.

aber auf Warmwasserversorgung!
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

wobei der Link allerdings nichts dazu aussagt, dass das WW unbedingt auch in der Küche sein muss.

Agnes

vnA

Hallo,

Hallo auch,

Imho gibt es keinen Anspruch auf einen Boiler in der Küche.

aber auf Warmwasserversorgung!
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Wo steht da, das das in der Küche sein muss ?

Bei uns gibts die Warmwasserversorgung sogesehen auch nur im Bad, der Boiler in der Küche wurde selbst angeschafft, da dier nur Wasserversorgung gegeben war.

Fragend
derDOC

Agnes

Hallo,

Wo steht da, das das in der Küche sein muss ?

Zitat: Bei meinem Einzug in die neue Wohnung war in der Küche ein 5-Liter-Boiler (Untertisch).

Wenn es im Mietvertrag nicht ausschließlich festgehalten ist, dass der Boiler nicht zur Wohnungssausstattung gehört, gilt meines Wissens folgender Grundsatz: Wie gesehen so gemietet.

Bei uns gibts die Warmwasserversorgung sogesehen auch nur im
Bad, der Boiler in der Küche wurde selbst angeschafft, da dier
nur Wasserversorgung gegeben war.

Da war aber bei einzug auch keiner drin, und ich denke, da liegt der feine Unterschied.

Agnes

Hallo,

Imho gibt es keinen Anspruch auf einen Boiler in der Küche.

siehe /t/warmes-wasser-in-der-kueche/4713148/7

Agnes

Hallo,

Wenn es im Mietvertrag nicht ausschließlich festgehalten ist,
dass der Boiler nicht zur Wohnungssausstattung gehört, gilt
meines Wissens folgender Grundsatz: Wie gesehen so gemietet.

Nö. Genau umgekehrt. In D gilt imho der Grundsatz: was nicht festgelegt ist, ist nicht festgelegt.
Gruß
loderunner (ianal)