Hallo,
ich habe eine arbeitsrechtliche Frage, auf die ich leider noch keine definitive Antwort gefunden habe.
Ich war von Anfang Oktober bis Anfang April (Dauer genau 6 Monate) als Praktikantin bei einem Unternehmen und bin danach beim gleichen Unternehmen zu einem befristeten Arbeitsvertrag gewechselt. Wenn ich nun Ende Juli kündige (2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit), habe ich dann durch mein Praktikum bereits die Wartezeit laut §4 des Bundesurlaubsgetzes erfüllt, sodass mir der gesamte Urlaub für den Zeitraum des Festanstellung zusteht (d.h. der Urlaub zwischen April und Dezember)? Oder stünde mir dann nur der anteilige Urlaub für den Zeitraum April bis Juli zu (+ ggf. noch Urlaubsansprüche aus dem Praktikum)?
Ich habe zwar gelesen, dass dies für Ausbildungs-, Probearbeitsverhältnisse usw. zusteht, aber Praktika waren dort nicht explizit erwähnt.
Vielen Dank im Voraus!