Grundsätzlich schon. Was bedeutet, Vermieter bestellt Firma, Du bezahlst es über die Nebenkosten.
Aber er kann diese Aufgabe auf den Mieter übertragen was ausgesprochen mieterfreundlich ist.
Denn die Geräte sind nahezu wartungsfrei. Man muss lediglich den Rauchmelder 1-2 mal im Jahr mit Staubsauger absaugen, mehr ist es nicht.
Und die etwa monatlich/halbjährlich empfohlene Funktionskontrolle über den Testknopf sollte im eigenen Interesse gemacht werden.
Sollte das ein Gerät mit einfachen Batterien( 9 V Block) sein, dann musst Du sie auch bei Bedarf auswechseln. Der Melder zeigt an wenn Batterie zu schwach wird.
Gute Geräte haben Langzeitbatterien bei denen Gerätetausch (10 J.) und Lebensdauer der Batterie zusammenfällt. Batterietausch ist dort gar auch nicht möglich (fest eingebaut).
Der Gerätetausch nach 10 J. gehört nicht zur Wartung. Die muss der Vermieter bezahlen. Das wissen viele gar nicht. Die Geräte müssen nach 10 Jahren gegen neue getauscht werden. Deshalb tragen alle Geräte ein Herstellungsjahr (man nimmt das auch als Einbaujahr).
Dieses Datum findet man auf dem Sockel (nach Abnahme des Melderkopfes) oder im Batteriefach.
Beim Perlator wären das typische Kleinreparturen, die laut Vertrag meist dem Mieter kostenmäßig auferlegt werden.
Wenn wegen Spezialwerkzeug dazu ein Handwerker kommen müsste, so mag es die Summe der zumutbaren Einzel-Kleinreparatur übersteigen ,was dann bedeuten würde, der VM zahlt alles.
Ein bei Mietbeginn bereits stark verkalkter Perlator wäre ein Mangel, der muss dann einmalig noch vom Vermieter behoben werden.
MfG
duck313