Hallo,
warum muss man bei einigen Zahnärzten, Kunststofffüllungen eigenanteilig bezahlen und bei anderen nicht?
Ich kenne nämlich auch Zahnärzte die es nicht berechnen, wenn es nicht im Seitenzahnbereich ist. Woher kommen die Unterschiede?
Hallo,
warum muss man bei einigen Zahnärzten, Kunststofffüllungen eigenanteilig bezahlen und bei anderen nicht?
Ich kenne nämlich auch Zahnärzte die es nicht berechnen, wenn es nicht im Seitenzahnbereich ist. Woher kommen die Unterschiede?
Die Möglichkeiten sind vielfältig.
Einseits gibt es natürlich verschieden Qualitäten. Zudem kommt es auf den Zeitaufwand an, den der Zahnarzt da reinsteckt.
Bei der Kassenleistung spielt es auch eine Rolle, ob der Zahn z. B. im sichtbaren Bereich liegt. (AFAIK ist da ein Ermessensspielraum bei den GKVen).
Was auch sein kann ist, dass ein Zahnarzt eine „bessere“ Begründung liefert. Das gibt es heutzutage noch, wobei es von dieser Seite immer weniger Möglichkeiten gibt.
BTW: Ich gehe davon aus, dass Du Zuzahlung und nicht Eigenanteil meinst.
Hallo,
früher war es einfach - eine Füllung zulasten der Kasse bestand aus „Amalgam“ - wer was anderes haben wollte, der musste das eben selbst zahlen. Heutzutage gibt es aber auch Kunststofffüllungen zulasten der Kasse, welche dann ebenso kostenlos für die GKV-Patienten sind. Man kann aber auch heute sich seinen Zahn mit hochwertigerem Material füllen lassen (1,2 oder sogar 3-flächig). Das ist natürlich nicht nur teurer, sondern auch keine Kassenleistung. In der Praxis kenne ich es noch so, dass entweder bei der Rechnungslegung der „Kassensatz“ schon abgezogen wird oder dass eben die Kasse gegen Vorlage der Rechnung den „Kassensatz“ an die Versicherten erstattet.
Gruss
Czauderna